Vatikanstadt - Dienstag, 1. Juni 2021, 15:01 Uhr.
Die Strafgesetzreform der Kirche ist in Kraft: Der Vatikan hat am Dienstag wichtige Überarbeitungen von Buch VI des Codex des kanonischen Rechts veröffentlicht, das das Strafrecht in der Kirche regelt, einschließlich der Sanktionen im Zusammenhang mit sexuellen Missbrauch.
Die Überarbeitungen, die mehr als ein Jahrzehnt in Anspruch genommen haben, wurden zuerst von Benedikt XVI. in Auftrag gegeben mit dem Ziel, die strafrechtlichen Sanktionen des Kodex effektiver zu machen und gleichmäßig in der Kirche anzuwenden. Nun wurden sie mit der Apostolischen Konstitution Pascite Gregem Dei von Papst Franziskus anerkannt.
Im Interview mit CNA Deutsch erklärte der Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Monsignore Markus Graulich, die Motivation der Änderungen: "Die Erneuerung des kirchlichen Strafrechts war erforderlich, weil das bisherige Strafrecht des CIC wenig – sagen wir mal – 'anwenderfreundlich' war. An vielen Stellen wurden Strafen nur als Möglichkeit erwähnt und der ganze Text erweckte den Eindruck, dass es nahezu unbarmherzig sei Strafen anzuwenden."
Der deutsche Kirchenrechtler bekräftigte gegenüber dieser Agentur auch, was die Reform konkret leistet – und was sie nicht leistet.
Papst Franziskus betont in seinem Schreiben: "Das Unverständnis für den engen Zusammenhang, der in der Kirche zwischen der Ausübung der Liebe und der Umsetzung der Strafdisziplin besteht – immer, wenn es die Umstände und die Gerechtigkeit erforderlich machen –, haben in der Vergangenheit viel Schaden verursacht".
Das neue Strafrecht will diesen Schaden verhindern helfen. Seine Anwendung gegen Kleriker, die sich an Schutzbedürftigen vergehen oder anderweitig – etwa beim Feiern der heiligen Messe – sich selbstherrlich über das Recht erheben, ist nun die Herausforderung, wie auch Monsignore Graulich betonte.
Den vollen Wortlaut des neuen Strafgesetzes lesen Sie hier.
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