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Kardinal Parolin: Vatikan-China-Deal "muss umgesetzt werden"

Der Kardinalstaatssekretär des Vatikan, Pietro Parolin, am 28. September 2017.

Auf einer Tagung über die Vatikanische Diplomatie hat der Staatssekretär des Heiligen Stuhls gesagt, dass es nun "wichtig" sei, das Abkommen mit der kommunistischen Volksrepublik China "in die Praxis umzusetzen".

Kardinal Pietro Parolin sprach zur Eröffnung einer zweitägigen Konferenz des Heiligen Stuhls an der Päpstlichen Gregorianischen Universität und der Ecole Français in Rom.

In seinem Vortrag äußerte sich Parolin erst allgemein zu internationalen Abkommen des Heiligen Stuhls und dann dem China-Abkommen, der als "provisorische Vereinbarung" unter anderem die Ernennung von Bischöfen in der Volksrepublik regeln soll.

Wie diese Ernennung im Detail funktionieren soll, ist unklar: Die am 22. September 2018 unterzeichneten Vertragsbedingungen werden geheim gehalten.

Infolge der Vereinbarung erkannte der Heilige Stuhl jedoch sieben illegal geweihte, bis dahin exkommunizierte chinesische Bischöfe an – welche der Kommunistischen Regierung ausgewählt hatte – und betraute sie mit der Leitung chinesischer Diözesen.

Mindestens einer dieser Bischöfe ist nicht nur ein Mitglied der Kommunistischen Partei, sondern Abgeordneter des Nationalen Volkskongresses, wie CNA Deutsch berichtete.

Das Abkommen und weitere Vorgehen stieß auf starke Kritik, unter anderem von Kardinal Joseph Zen.

Derzeit haben alle chinesischen Bischöfe die doppelte Anerkennung der Regierung und des Heiligen Stuhls. Seit dem Deal wurden noch keine neuen Bischöfe nach China ernannt.

In seiner Rede sagte Parolin, das Abkommen mit China sei insofern speziell, als es zwischen zwei Parteien vereinbart worden sei, die sich immer noch nicht gegenseitig anerkennen.

Es sei aber "jetzt wichtig", das Abkommen "in Kraft zu setzen".

Der italienische Kurienkardinal sagte auch, dass das China-Abkommen lange gebraucht habe."Am Ende ist es uns gelungen, und wir hoffen, dass die Vereinbarung zum Wohle der Kirche und des Landes Früchte tragen wird", so Parolin wörtlich.

Parolin sagte auch, dass die katholische Kirche "die Staaten nicht auffordert, als Verteidiger des Glaubens zu fungieren, sondern die Freiheit zu gewährleisten, die Mission erfüllen zu können".

Die diplomatischen Abkommen des Vatikans hätten zwei Ziele, fuhr er fort: Einmal die Wahrung der Religionsfreiheit und Wahrung der Freiheit der Kirche sowie gleichzeitig die Unterstützung der katholischen Kirche, "ihren Beitrag zur geistigen und materiellen Entwicklung des Landes zu leisten, und den Frieden zu fördern".

Die Religionsfreiheit, so Parolin, sei ein Schlüsselprinzip in Vereinbarungen mit Staaten, in denen die Katholiken eine Minderheit seien, oder in Ländern, die keine christliche Tradition hätten. Als Beispiele nannte er Abkommen mit Tunesien (1964), Marokko (1983-1984), Israel (1993), Kasachstan (1998), Aserbaidschan (2011) und Tschad (2013) sowie Palästina (2015).

Er fügte hinzu, dass der Heilige Stuhl kein festes Modell für diplomatische Vereinbarungen habe, und erläuterte kurz das Verfahren zu deren Zustandekommen: Sobald der Heilige Stuhl weiß, dass ein Staat bereit ist, ein Abkommen auszuhandeln, genehmigt er eine Delegation unter dem Vorsitz des örtlichen Nuntius, die sich aus einigen lokalen Bischöfen und Kirchenrechtlern zusammensetzt.

Anschließend lege die Delegation die wichtigsten Themen fest und entwirft einen Text, der vom Staatssekretariat genehmigt werde. Sobald alles geklärt sei, werde das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Parolin stellte auch fest, dass Bischofskonferenzen mit Genehmigung des Heiligen Stuhls auch Vereinbarungen mit Staaten treffen können, obwohl es sich dabei meist um private Vereinbarungen und nicht um offizielle international anerkannte rechtliche Vereinbarungen handle.

Der Kardinalstaatssekretär fügte hinzu, dass auch Abkommen in Frage gestellt werden könnten. Und Parolin erzählte, dass Kardinal Agostino Casaroli, der von 1979 bis 1990 Staatssekretär des Vatikans war, gesagt habe, dass Abkommen nicht ein Modus vivendi sondern ein Modus non moriendi seien: Also keine Lebensweise, sondern eine Weise, nicht zu sterben.

Übersetzt und redigiert aus dem englischen Original.

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