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Warum wird der Fall von Vincent Lambert und Michael Schumacher unterschiedlich behandelt?

Michael Schumacher (links) und Vincent Lambert

Erzbischof Michel Aupetit von Paris hat daran erinnert, dass die Situation von Vincent Lambert und dem ehemaligen Formel-1-Fahrer Michael Schumacher die gleiche ist, beide jedoch völlig unterschiedlich behandelt werden. Der Westen stehe vor der grundsätzlichen Frage, ob er eine Wegwerfkultur oder eine Zivilisation der Liebe sein will.

Aupetit sprach über die Situation von Vincent Lambert, einem 42-jährigen Franzosen, der nach einem Motorradunfall im Jahr 2008 gelähmt ist und bei dem mehrfach versucht wurde, durch einen Abbruch seiner Ernährung und Flüssigkeitszufuhr seinen Tod herbeizuführen, zuletzt am 20. Mai.

Der Erzbischof beschrieb Lamberts Situation als "einen besonderen und beispielhaften Fall" und versicherte, dass er für ihn bete. Lamberts Leben hänge von Entscheidungen ab, die er nicht selber treffen könne.

"Vor einigen Jahren war seine Nahrung und Flüssigkeitszufuhr bereits unterbrochen worden, was überraschend überlebte", erinnerte der Prälat.

Erzbischof Aupetit erläuterte, dass Lambert "derzeit schwerbehindert, tetraplegisch und völlig abhängig von einem Bett im Universitätsklinikum Reims ist". Sein Fall ist somit dem von Michael Schumacher sehr ähnlich, der auch ein Kopftrauma sowie mehrere Hirnverletzungen erlitten hat.

Schumacher erlitt seine Verletzungen durch einen Ski-Unfall am 29. Dezember 2013 in den französischen Alpen. Seitdem lebt  der Ex-Rennfahrer als Pflegefall in seinem eigenen Haus. Seine Familie hat um Einhaltung ihrer Privatsphäre gebeten, und der genaue Zustand des legendären Rennfahrers ist unbekannt.

"Trotz des Ruhmes dieses Formel-1-Champions haben die Medien seinen medizinischen Fall nicht instrumentalisiert und er kann sich einer hochspezialisierten Betreuung im privaten Umfeld erfreuen. Im Falle von Vincent Lambert sehen wir, dass seine Augen offen sind, er atmet normal und ist stabil, und nicht am Ende seines Lebens", so der Erzbischof von Paris.

Die Entscheidung, die Lamberts Ernährung auszusetzen, verstoße zudem gegen das 2005 verabschiedete Leonetti-Gesetz, das eine bedeutende Verbesserung der Palliativmedizin vorsieht. Darüber hinaus genehmigte sie keine Euthanasie oder Sterbehilfe, sondern begründe das Recht auf tiefe und kontinuierliche Versorgung für todkranke Menschen.

In diesem Zusammenhang betonte Bischof Aupetit, dass Lambert nicht "unerträgliche Leiden erleidet, die eine tiefe Betäubung erfordern, außer natürlich, wenn Ärzte die Flüssigkeitszufuhr einstellen, was wiederum den grausamen Schmerz des Verdurstens verursachen würde. Das ist keine 'therapeutische Hartnäckigkeit', denn es handelt sich nicht um die medizinische Versorgung einer unheilbaren Krankheit, sondern einfach um die Grundversorgung des Körpers und der Ernährung, die auch pflegebedürftige älteren Menschen, halbseitig Gelähmte und Babys erhalten".

Der Erzbischof von Paris warnte vor den Folgen eines funktionalistischen Umgangs mit Menschen.

Die westliche Zivilisation stehe vor der Entscheidung, eine "Wegwerfkultur zu werden oder eine Zivilisation der Liebe". Jesus Christus habe den Weg gezeigt, so der Bischof: "Das ist mein Gebot, dass ihr einander liebt, so wie ich euch geliebt habe. Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt."

Dieser Bericht ist eine übersetzte und redigierte Fassung eines Artikels der CNA Deutsch-Schwesteragentur ACI Prensa.

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