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Kölner Betroffenenbeirat kritisiert Mängel bei Aufarbeitung von sexuellen Missbrauch

Der Kölner Dom.

Der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln hat Kritik an der mangelnden Aufklärung der Missbrauchsfälle innerhalb der Katholischen Kirche geübt.

In einer Pressemitteilung nahm das Gremium Stellung zur "Gemeinsamen Erklärung" der deutschen Bischofskonferenz und des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).

Es sei anzuerkennen, dass es "endlich eine Vereinbarung zwischen Katholischer Kirche und dem Staat" gebe, der alle Bischöfe zugestimmt haben. Dadurch könne die Kirche den Prozess der Aufarbeitung "nicht mehr in allen Facetten gesichert dominieren", so der Betroffenenbeirat. Es sei begrüßenswert, dass die Expertise von Betroffenen ausdrücklich anerkannt wird und in den Bistümern unabhängige Kommissionen eingesetzt werden sollen, in denen neben Vertretern des Bistums, Experten aus Wissenschaft, Justiz und Verwaltung auch Betroffene sitzen. 

Im Papier ist festgelegt, dass auch jene Fälle aufgearbeitet werden sollen, die infolge von Verjährung oder dem Tod der Beteiligten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Dabei möchte man auch erörtern, welche Strukturen den "sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche und Kirchenangestellte ermöglicht oder begünstigt haben" und wie die Verantwortlichen in den jeweiligen Bistümern damit umgegangen sind.

Kritik an der "Gemeinsamen Erklärung"

Allerdings gehen dem Kölner Betroffenenbeirat die in der "Gemeinsamen Erklärung" angekündigten Schritte noch nicht weit genug. Dadurch, dass die Bistümer noch immer alle Mitglieder der zuständigen Kommissionen selbst berufen dürften, hätte die Kirche weiterhin ein "gewaltiges Mitspracherecht", welches sich zu Ungunsten der "der demokratisch verfasste[n] Gesellschaft (hier vertreten durch UBSKM)" auswirke.

Dadurch, dass in der Vereinbarung keine zentrale Aufarbeitungskommission vorgesehen sei, sondern 27 verschiedene, bistumseigene Kommissionen, könne jede Diözese "ihr eigenes Aufarbeitungssetting gestalten":

"Es gibt noch nicht einmal die Garantie, dass bei diesem Prozess alle Bistümer mitmachen. Die Entscheidungsgewalt für den und in dem Aufarbeitungsprozess bleibt, wie wir es aus diesem Papier lesen, letztlich bei jedem (Erz-)Bischof."

Kritik übt der Betroffenenbeirat auch am Umgang mit den Ordensgemeinschaften. Deren Internate, Heime und Schulen werden von der Vereinbarung nicht miteinbezogen, obwohl das Papier diesen Eindruck erwecke. Der Betroffenenbeirat wörtlich:

"Die Kirche tut so, als gäbe es die Orden mit ihren zahllosen Tatorten nicht und die Orden gerieren sich, als würden Grundgesetz, Rechtstaat und Kirchenrecht für sie nicht gelten."

Mit Hinweis auf die Gauck-Behörde, die nach dem Mauerfall die Stasi-Archive öffnete, weist auch der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln auf die "befriedende gesellschaftliche Wirkung der Akteneinsicht" hin. Dieses Recht auf Akteneinsicht werde in der "Gemeinsamen Erklärung" zwar erwähnt, allerdings nicht auch ausdrücklich den Betroffenen zugesprochen.

In der Vereinbarung ist außerdem festgelegt, dass die Aufarbeitung bis 2025 abgeschlossen sein soll. Über diesen Zeitplan zeigt sich der Betroffenenbeirat "ganz und gar entsetzt":

"Zehn Jahre nach dem Missbrauchstsunami von 2010 sollen weitere fünf Jahre vergehen, bis Ergebnisse vorliegen. Viele Betroffene sind im fortgeschrittenen Alter. Sie haben keine Zeit zu verlieren für befriedende Aufarbeitungsschritte. Wird hier auf Zeit gespielt? Wird gar darauf abgezielt, dass noch mehr Zeugen versterben?"

Lob für Vorbild Erzbistum Köln

Abschließend listet der Betroffenenbeirat seine Forderungen auf:

  • "Transparenz bei den Bistümern bzgl. der Auswahl der Kommissionsmitglieder,
  • verbriefte Akteneinsicht für Betroffene
  • verbindliche Zeitvorgaben (Start der Kommissionstätigkeit, Tagungsrhythmus, erste Ergebnisse nach spätestens zwei Jahren…).
  • Wenn die Bischöfe sich nicht der Täuschung der Öffentlichkeit schuldig machen wollen, haben sie von den Orden den Beitritt zu dieser Vereinbarung ultimativ und vernehmlich einzufordern.
  • Aufarbeitung ohne Entschädigung ist wie ein Geständnis ohne Folgen. Von der Notwendigkeit der Entschädigungen im mittleren sechststelligen Euro-Bereich für lebenslange Missbrauchsfolgen und für die strukturelle Ermöglichung des Missbrauchs darf das Bemühen um Aufarbeitung nicht ablenken."

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Als "Leuchtturmprojekt" mit Vorbildcharakter nannte der Betroffenenbeirat die Beauftragung einer Kanzlei für eine "unabhängigen Untersuchung" im Erzbistum Köln. Die Kirche brauche mehr "solcher Projekte [...] um ihre Glaubwürdigkeit bei uns Betroffenen und bei der gesamten Zivilgesellschaft wieder herstellen zu können". 

Die Ergebnisse dieser Untersuchung, die im Januar 2019 begann, sollten am 12. März 2020 erstmals vorgestellt werden. Aufgrund von offenen rechtlichen Fragen wurde die Pressekonferenz allerdings verschoben (CNA Deutsch hat berichtet). Dort sollen die Erkenntnisse der Untersuchung zeitgleich der Bistumsleitung und der Öffentlichkeit präsentiert werden.

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