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Sexueller Missbrauch: Bischofskonferenz beschließt einheitliche Anerkennungszahlungen

Die Abschlusspressekonferenz zur Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischofskonferenz am 24. September 2020 in Fulda.

Die deutsche Bischofskonferenz hat bei ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda ein einheitliches, bistumsübergreifendes System für die Zahlung von Anerkennungsleistungen an Opfer sexuellen Missbrauchs beschlossen. Dies gab der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Donnerstagnachmittag bekannt.

Demnach sollen Betroffene, die Opfer von Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter geworden sind, eine Einmalzahlung von bis zu 50.000 Euro erhalten, die sich an den gängigen Gerichtsurteilen orientiert. 

Bätzing nahm in der Pressekonferenz zum Abschluss der dreitägigen Vollversammlung auch zu den gestiegenen Kirchenaustrittszahlen Stellung zur Intervention aus Rom, als die Glaubenskongregation kürzlich einen Vorstoß des ökumenischen Arbeitskreises zur Interkommunion stoppte.

Anerkennungszahlungen bis zu 50.000 Euro

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz erklärte, dass Missbrauchsopfer "ohne großen bürokratischen Aufwand" die "Lestungen in Anerkennung des Leids" erhalten sollen. Mit eingeschlossen sind auch jene Fälle, die bereits verjährt sind.

Die nun verabschiedete Ordnung zur Regelung der Anerkennungszahlungen sei ab dem 1. Januar 2021 verbindlich für alle (Erz-)Diözesen in Deutschland, unterstrich Bätzing. Die Leistungshöhe soll sich zukünftig "an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern in vergleichbaren Fällen" orientieren. Weil diese Urteile allerdings untereinander oft zu unterschiedlich seien, habe die Bischofskonferenz beschlossen, "als Referenzpunkt den oberen Bereich von Leistungen anzusetzen". 

Die Höhe der Einmalzahlung wird von einem unabhängigen Entscheidungsgremium festgelegt und kann sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- und Paarberatung erstattet bekommen, heißt es in der Stellungnahme.

Das unabhängige Gremium und der Betroffenenbeirat

Dem unabhängigen Gremium sollen insgesamt sieben Frauen und Männer angehören und aus Fachleuten aus Medizin, Pädagogik, Psychologie und Recht bestehen. Die Mitglieder des Gremiums dürfen nicht bei der Kirche angestellt sein, um eine größere Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Auch die Besetzung des Betroffenenbeirates ist nun abgeschlossen. "Ein Auswahlgremium aus mehrheitlich nichtkirchlichen Mitgliedern hat sich auf zwölf Personen verständigt, die zukünftig gezielt die Interessen und Perspektiven der Betroffenen in die Arbeit der deutschen Bischofskonferenz einbringen können", teilte Bätzing am Donnerstag mit.

Neue Kirchenstatistik: "Muss aufrütteln"

Der neue Rekordwert an Kirchenaustritten (2019 traten insgesamt 272.771 Katholiken in Deutschland aus der Kirche aus) müsse "aufrütteln", sagte Bätzing. Die Statistik sei "bedrückend" und "erschreckend". Als Gründe nannte er vor allem die Missbrauchskrise, aber auch "langfristige und übergreifende Prozesse der Säkularisierung". Die Religion im Allgemeinen habe an "gesellschaftlicher Bedeutung" verloren, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Viele Gläubige würden sich zunehmend von der Kirche "entfremden", es herrsche demnach eine "Gleichgültigkeit gegenüber den zentralen kirchlichen Anliegen". 

Mithilfe des "Synodalen Weges" wolle man dagegensteuern, bekräftigte Bätzing erneut. Der "Synodale Weg" allerdings ist selbst nicht unumstritten und besitzt weiterhin keinerlei Rechtswirkung. Eine kürzlich veröffentlichte Umfrage hatte ergeben, dass sich fast zwei Drittel der Deutschen nicht für den als "Reformprozess" inszenierten Vorgang interessieren (CNA Deutsch hat berichtet).

Bätzing: Interkommunion "überhaupt nicht der Fokus"

Für Schlagzeilen hatte schon vor Beginn der Herbst-Vollversammlung am vergangenen Dienstag ein Schreiben der Glaubenskongregation an Bischof Bätzing gesorgt, das an alle deutschen Bischöfe weitergeleitet wurde. Darin meldet das Dikasterium massive Bedenken bei einem von Bischof Bätzing mitverfassten Entwurf des ökumenischen Arbeitskreises an. 

In einem aktuellen Interview mit der Herder-Korrespondenz hatte der Präfekt des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, Kurienkardinal Kurt Koch, anschließend unterstrichen, warum der Vatikan wesentlichen Punkten des von Bischof Bätzing mitverantworteten Dokuments "Gemeinsam am Tisch des Herrn" grundsätzlich widerspricht.

Bätzing antwortete am Donnerstag auf den Vorwurf, er habe mit dem Schreiben versucht, eine "Mahlgemeinschaft" (Interkommunion), mit protestantischen Christen voranzutreiben, dass die Interkommunion "überhaupt nicht der Fokus" des Arbeitspapieres sei.

Dennoch räumte der Vorsitzende der Bischofskonferenz ein, dass die Konferenz vorerst keine Abstimmung zum umstrittenen Entwurf vornehmen könne. Dies geschehe "aus Respekt vor diesem kurzfristig erfolgten Einspruch", erklärte Bätzing. Dass die Glaubenskongregation überhaupt eingegriffen habe, sei "ihr gutes Recht", so der Limburger Bischof weiter. 

Bätzing stellte eine Stellungnahme des ökumenischen Arbeitskreises in Aussicht. Dazu beauftrage die Vollversammlung die Ökumenekommission der Bischofskonferenz damit, "unter Hinzuziehung der Glaubenskommission ihre bereits erfolgten Befassungen mit dem Papier des ÖAK um eine Sichtung und Würdigung der lehramtlichen Anmerkungen zu erweitern".

Flüchtlingskrise und Lage in Belarus

Bischof Bätzing äußerte sich auch zur Flüchtlingskrise und der angespannten Situation in Weißrussland. Einmal mehr rief der Vorsitzende der Bischofskonferenz die europäischen Staaten dazu auf, den "humanitären Unterbietungswettbewerb" zu beenden.

Auch die Situation in Belarus sei beklagenswert. An den Erzbischof von Minsk, Tadeusz Kondrusiewicz, richtete die Vollversammlung eine Solidaritätsadresse. Kondrusiewicz, der sich "als Stimme des Friedens hervorgetan" (Bätzing) habe, wird schon seit Wochen die Einreise in seine Diözese verweigert (CNA Deutsch hat berichtet).

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