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Verstoß gegen Kirchenrecht? Bedenken wegen angeblichen Verbots von Messen im Petersdom

Heilige Messe am 100. Geburtstag von Papst St. Johannes Paul II. im Petersdom am 18. Mai 2020.

Die Aufregung ist groß und der Inhalt eine solche Provokation, dass viele das Schreiben zuerst für ein "Fake" gehalten haben: Aus bislang ungeklärten Gründen hat offenbar das Staatssekretariat per Brief die Feier privater Messen im Petersdom verboten.

Bis zur Stunde hat der Vatikan das Schreiben offiziell nicht bestätigt.

Gerüchte über eine Änderung der Regeln kursierten bereits seit Längerem. Doch die am 12. März veröffentlichte – bislang nur von anonymen Quellen bestätigte – Entscheidung hat für Unverständnis, Verwirrung und teilweise heftige Aufregung in den Sozialen Medien gesorgt. 

Auch der ehemalige Kopf des Obersten Gerichtshofes des Vatikans – einer der bekanntesten Kirchenrechtler der Welt – hat mittlerweile schwere Bedenken angemeldet.

Beschränkung der traditionellen Messe

An den 45 Altären und in den 11 Kapellen des riesigen Petersdoms wird bislang von vielen Priestern täglich die heilige Messe gefeiert; manchmal alleine, manchmal mit einer größeren Zahl Gläubiger. Vor allem Mitarbeiter des Vatikans beginnen so oft den Tag, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen. 

Dies soll nun offenbar ab dem 22. März verboten werden. Betroffen wäre davon auch die tridentinische Messe – die Feier im Römischen Ritus in der überlieferten Form, auch bekannt als "Alte Messe". In Zukunft sollen demnach nur noch die – meist auf Italienisch gefeierten – Messen in der "neuen" Form gemäß Gottesdienstplan erlaubt sein, so ein Brief aus der Ersten Sektion des Staatssekretariats.

Die Messe im außerordentlichen Ritus würde – sollte der Brief tatsächlich gültig sein – nur noch in der Clemenskapelle in den Grotten des Petersdoms erlaubt sein.

Aber warum? Und ist das wirklich angeordnet worden – zumal der Petersdom seit der Pandemie alles andere als vielbesucht ist? Oder liegt es am Coronavirus? Haben Ideologen im Vatikan so große Angst vor der immer beliebter werdenden traditionellen Messe in der überlieferten Form? Wie lange gilt das Verbot? – Fragen über Fragen, die Gläubigen in den Sozialen Medien an diesem Wochenende debattieren.

Kirchenrechtliche Bedenken

Wie Andrea Gagliarducci für die "Catholic News Agency", die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch, berichtet, gibt es bislang keinerlei Erklärung der Entscheidung, und vor allem keine offizielle Mitteilung. Das in italienischer Sprache produzierte Schreiben scheint jedoch echt zu sein, so der Vatikanist, auch wenn der Brief nicht einmal die vollständige Unterschrift von Erzbischof Edgar Pena Parra hat, dem Leiter der Ersten Abteilung des Staatssekretariats: Zu sehen sind nur dessen Kürzel.

Es gab seit Monaten eine breite Diskussion darüber, ob die Praxis der Einzelmessen als Teil einer allgemeinen "Reform" der Verwaltung des Petersdoms beendet werden sollte. Entscheidungen wurden jedoch bis zur Ernennung des neuen Erzpriesters der Basilika verschoben, nachdem Kardinal Angelo Comastri in den Ruhestand getreten war, der zuvor in dieser Rolle gedient hatte, aber das normale Rentenalter von 75 Jahren überschritten hatte.

Am 20. Februar ernannte Papst Franziskus als neuen Erzpriester Kardinal Mauro Gambetti, wie CNA Deutsch berichtete. Der Brief des Staatssekretariats ist jedoch nicht an Gambetti gerichtet, sondern an den Chef der Dombauhütte, Erzbischof Mario Giordana. Das ist ungewöhnlich, denn dieser ist nicht für die liturgischen Feiern in der Basilika zuständig, sondern für die Erhaltung und Pflege der Kirche.

Unklar ist auch, warum die Erste Sektion im Staatssekretariat das Schreiben offenbar herausgeben hat, schreibt Gagliarducci. Denn das Staatssekretariat ist eigentlich nicht für Liturgiefragen oder den Petersdom zuständig: Die Erste Sektion kümmert sich als eine Art "Innenministerium" um die Verwaltung und Leitung der Behörden. Warum soll diese Abteilung nun bestimmen, dass in Zukunft nur noch zwischen 7 und 9 Uhr an eigens genannten Altären eine Messe gefeiert werden kann – auch in Konzelebration mehrerer Priester, mit Lektoren und Kantoren? Das fragen nicht nur betroffene Priester und Pilger.

Einer der bekanntesten Kirchenrechtler der Katholischen Kirche, Kardinal Raymond Leo Burke, veröffentlichte auf seiner Webseite eine Stellungnahme, die auch in deutscher Sprache publiziert wurde. Darin meldet Burke – der untera anderem ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofs des Vatikans ist – vier schwere Bedenken über die Form und sechs weitere über den eigentlichen Inhalt des Verbotsschreibens an.

Auch andere Kirchenrechtler äußerten am Freitag in einer ersten Stellungnahme gegenüber CNA Deutsch mehrere Bedenkenm, darunter die Sorge, dass die Jurisdiktionsfrage geklärt werden sollte.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Kardinal Burke betont, dass sich seine Sorge nicht nur auf die päpstliche Basilika St. Peter richte, "sondern auch auf die Weltkirche, da die päpstliche Basilika St. Peter in besonderer Weise die geistliche Heimat aller Katholiken ist und als solche ein Vorbild für die liturgische Disziplin der Teilkirchen sein sollte".

"In Anbetracht des Ernstes der Situation, die das fragliche Dokument darstellt, hoffe ich, dass viele der Christgläubigen, für die der Petersdom in einem besonderen Sinn ihre Mutterkirche ist, und vor allem viele Priester aus der ganzen Welt Papst Franziskus und seinem Staatssekretariat ihren starken Einspruch gegen das fragliche Dokument kundtun werden", so Burke weiter.

Letzte Aktualisierung am 14. März 2021 um 10:28 Uhr mit weiteren Details.

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