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Der "assistierte Suizid" im Diskurs

Pietà (Illustration)

Der evangelische Landesbischof Dr. Ralf Meister hat sich am 26. August 2020 in "Christ und Welt" zur Möglichkeit des "assistierten Suizids" geäußert und, wenn auch mit Vorbehalt und Zurückhaltung, kundgetan: "Unter bestimmten Bedingungen kann der assistierte Suizid ein Akt der Barmherzigkeit sein."

Diese klar konturierte Position zeigt eine deutliche Bruchstelle zwischen der Lehre der römisch-katholischen Kirche und den Kirchengemeinschaften der Reformation auf. Ja, einen gnädigen natürlichen Tod gibt es, aber auf die Idee, den assistierten Suizid als "Akt der Barmherzigkeit" zu bezeichnen, muss man erst einmal kommen. Zahlreiche namhafte protestantische Theologen – darunter etwa Eberhard Jüngel oder der ehemalige EKD-Vorsitzende Wolfgang Huber – haben sich anders als Meister geäußert. Nun gibt es in den protestantischen Kirchen viele Stimmen, aber kein verbindliches kirchliches Lehramt. Auch ein wie auch immer zu bezeichnender christlicher Konsens besteht in dieser Kernfrage offensichtlich nicht, ebenso wenig wie eine mancherorts wertgeschätzte Wohlfühlökumene.

Der Hildesheimer Bischof Dr. Heiner Wilmer hat sich nun auf einer digital übertragenen Podiumsdiskussion "Mein Leben! Mein Tod?" zu der Problematik geäußert und bekannt, dass er "glaube, dass es keine einfachen Lösungen gibt". Weiterhin sagte er, er persönlich würde einen Sterbenden begleiten, aber nicht ein solches todbringendes Präparat verabreichen: "Das kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren." Weiterhin, so Wilmer, sei er "jedoch gegen Extreme". Es solle weder subjektive Beliebigkeit noch eine "rigoristische Normativität" herrschen. 

Mir scheint, dass die Lehre der katholischen Kirche in diesem Fall weder rigoristisch-normativ noch eine einfache, aber die einzig vernünftige, wahrhaft menschenwürdige Lösung ist. Die Lehre der Kirche ist das beste Rezept gegen Extreme jeglicher Art. Es ist auch erlaubt, als Katholik das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zu missbilligen. Oder sogar geboten?

Am Aschermittwoch 2020 erklärte der Regensburger Bischof Dr. Rudolf Voderholzer: "Wer Humanität schützen will, muss dafür eintreten, dass aktive Sterbehilfe unter keinen Umständen in Frage kommt." Das Leben sei ein Geschenk. Auch Voderholzer spricht in diesem Zusammenhang von "Werken der Barmherzigkeit" – und diese unmissverständlich katholische Position steht in deutlichem und notwendigen Widerspruch zu Landesbischof Meisters Anmerkungen: "Jede Aufmerksamkeit für alte, kranke oder bedürftige Menschen, jeder Anruf, jeder Zuwendung, jeder Besuch am Krankenbett ist ein Werk der Barmherzigkeit." 

Sterbenden müsse die bestmögliche palliativmedizinische und menschliche Hilfe angeboten werden, doch Sterbehilfe könne keine Lösung sein. Auch Papst Franziskus hat sich vor Ärzten am 20. September 2019 eindeutig positioniert: "Angesichts jeder Veränderung in Medizin und Gesellschaft, die Sie erkennen, ist es wichtig, dass der Arzt die Einzigartigkeit jedes Patienten mit seiner Würde und Zerbrechlichkeit nicht aus den Augen verliert, das heißt einen Mann oder eine Frau, die mit Sorgfalt, Intelligenz und Herz begleitet werden müssen, besonders in den schlimmsten Situationen. Mit dieser Haltung kann und muss man der – auch durch Gesetzesänderungen herbeigeführten – Versuchung widerstehen, mit Hilfe der Medizin einem möglichen Sterbewunsch des Kranken nachzugeben, indem man Hilfe zum Selbstmord leistet oder den Tod direkt durch Euthanasie herbeiführt. Dies sind übereilte Vorgehensweisen angesichts von Entscheidungen, die nicht, wie es scheinen könnte, Ausdruck der Freiheit der Person sind, wenn sie die Auslöschung des Kranken als Möglichkeit einschließen oder falsches Mitgefühl angesichts der Bitte um Hilfe zu einem frühen Tod beinhalten." 

Das sogenannte selbstbestimmte Sterben ist mit der Lehre der katholischen Kirche unvereinbar. Diese Eindeutigkeit sollte orientierend durch alle Differenzierungen hindurch sein. Abschließend sei erneut Bischof Voderholzer zitiert: "Das Recht auf begleiteten Suizid kann nicht mit dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht begründet werden, weil der Suizid das definitive Ende jeder Möglichkeit der Selbstbestimmung ist und sie somit aufhebt."

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