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Neue pastorale Verbindlichkeiten?

Hildesheim am 9. Juli 2021

Das Bistum Hildesheim lässt aufhorchen. Am 9. Juli wurde ein bemerkenswerter Brief von Bischof Dr. Heiner Wilmer und dem Vorsitzenden des Diözesanrates über den „Synodalen Tag“ publiziert, der am 29. Mai 2021 Corona-bedingt digital abgehalten wurde. Neben manchen sibyllinischen Ausführungen über den Predigtdienst von „nicht-geweihten Personen“ ist diese Formulierung bedenkenswert: „Beim Synodalen Tag wurde eine Sorge deutlich: oft wollen viele Christinnen und Christen mit Mut neue Wege in Liturgie, Verkündigung und Mitverantwortung gehen, erfahren aber vor Ort, dass das, was im Bistum als verbindliche Linie beschlossen wurde, nicht umgesetzt werden kann. Das Bistum wird an dieser Stelle die Verbindlichkeit pastoraler Entwicklungen deutlich formulieren.“

Unter den 300 digital Versammelten waren neben den Vortragsgästen auch sehr viele Hauptamtliche. Wer sich – in Hildesheim und in anderen Bistümern – umschaut und umhört, nimmt sehr wohl war, dass der „Synodale Weg“ eher in einem kirchlichen, saturierten Paralleluniversum als in der sogenannten, vielbeschworenen „Lebenswirklichkeit“ stattfindet.

Von den realen Sorgen und Nöten der Menschen – man denke an die Gottsucher und die christlichen Familien, dringenden Probleme wie den Lebensschutz und den eklatanten Mangel an Verkündigung des Evangeliums und der Lehre der Kirche – ist dort überhaupt nicht die Rede. Wie die sprechende, sprachlos machende Handreichung zur „Geschlechtersensiblen Sprache" anzeigt, wird wider das „generische Maskulinum“ gestritten, aber nicht für Christus und Seine Kirche geworben. 

Wenn aber die Diskussion um die Genderfrage die Frage nach Gott ersetzt, dann kann auch auf alles andere verzichtet werden. Ob diese Handreichung eine „pastorale Entwicklung“ anzeigt? Wenn dem so sein sollte, dann würde diese Weisung wohl unter die Kategorie verbindlicher „pastoraler Entwicklungen“ fallen, die künftig mit neuem Nachdruck und behördlicher Entschlossenheit verfolgt werden. Ja, wir können Kirchen bauen, konsekrieren, profanieren und abreißen. Niemand aber kann pastorale Entwicklungen verbindlich dekretieren, so scheint mir, denn dann hätten die Formulierkünstler wohl Einblick in Gottes Vorsehung und Ratschluss genommen. 

Was ist eigentlich in der Kirche Gottes verbindlich? Verbindlich ist die Heilige Schrift. Verbindlich ist das Credo der Kirche. Verbindlich ist die Lehre der Kirche aller Zeiten und Orte. Verbindlich ist das Kirchenrecht. Verbindlich ist der kirchliche Gehorsam. Verbindlich ist der Katechismus. Was dem entgegensteht, ist unverbindlich und unerheblich. Lernen müssen wir alle, dass nicht unsere guten Absichten und unsere Mehrheitsmeinungen einen Geltungsanspruch besitzen, sondern dass wir uns in den Willen des Herrn einfügen und dankbar sein dürfen, Seiner Kirche zuzugehören, im Leben und im Sterben. 

Erinnern wir uns daran, was Papst Franziskus am 14. März 2013, einen Tag nach seiner Wahl zum Stellvertreter Christi, bei der heiligen Messe mit den Kardinälen in der Sixtinischen Kapelle in der Homilie sagte: „Wir können gehen, wie weit wir wollen, wir können vieles aufbauen, aber wenn wir nicht Jesus Christus bekennen, geht die Sache nicht. Wir werden eine wohltätige NGO, aber nicht die Kirche, die Braut Christi. Wenn man nicht geht, bleibt man da stehen. Wenn man nicht auf Stein aufbaut, was passiert dann? Es geschieht das, was den Kindern am Strand passiert, wenn sie Sandburgen bauen: Alles fällt zusammen, es hat keine Festigkeit. … Wenn man Jesus Christus nicht bekennt, bekennt man die Weltlichkeit des Teufels, die Weltlichkeit des Bösen. … Ich möchte, dass nach diesen Tagen der Gnade wir alle den Mut haben, wirklich den Mut, in der Gegenwart des Herrn zu gehen mit dem Kreuz des Herrn; die Kirche aufzubauen auf dem Blut des Herrn, das er am Kreuz vergossen hat; und den einzigen Ruhm zu bekennen: Christus den Gekreuzigten. Und so wird die Kirche voranschreiten.“

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