02 September, 2021 / 2:55 PM
Der Mainzer Bischof Dr. Peter Kohlgraf hat mutmaßlich engagierte Zuschriften bekommen von empörten Gläubigen, die sich der "Alten Messe" verbunden fühlen. Er hat sich in einem "Wort des Bischofs" dazu geäußert. Das Motu Proprio vom 16. Juli 2021 habe "nicht viele Menschen, aber diejenigen, die es betrifft, emotional sehr bewegt". Zunächst macht er auf einen Widerspruch aufmerksam, den er entdeckt zu haben scheint: "In Klammern sei gesagt, dass manche, die jetzt den Papst kritisieren, ansonsten bedingungslose Treue von anderen zu ihm in anderen Fragen fordern. Mancher ist papsttreu, solange der Papst ihn bestärkt."
Auch solche Menschen mag es geben. Und das ist natürlich sehr traurig. Die Treue zum Evangelium Jesu Christi, zur Lehre der Kirche aller Zeiten und Orte und zum Papst als Stellvertreter Christi gibt es nur unverkürzt und ungeschmälert. Das gilt für alle Katholiken, sogar für die Mitglieder des "Synodalen Weges". Der Mainzer Bischof schreibt weiter: "Sollten Menschen die ordentliche Form der Messe grundsätzlich ablehnen und daher die tridentinische Messe wählen, stehen sie nicht auf dem Boden der katholischen Lehre. Solche gibt es sicher, auch bei uns." Das mag stimmen. Menschen, die nicht "auf dem Boden der katholischen Kirche stehen", gibt es unter Traditionalisten bestimmt, ebenso und sicher nicht weniger unter Progressiven und neusynodal bewegten Zeitgenossen. Sollte aber die Zelebration nach dem Missale Pauls VI. untersagt werden, nur weil im "Novus Ordo" vielleicht einige deutschkatholische Freigeister ein spirituelles Obdach finden? Ich wäre entschieden dagegen, zumal die Liturgie – weder die "Alte Messe" noch der "Novus Ordo" – die antirömischen Affekte in keiner Weise vermehrt, im Gegenteil. Die heilige Messe evangelisiert.
Kohlgraf schreibt weiter: "Der Papst hat wohl recht. Manche, die die Liturgie nach dem Zweiten Vatikanum ablehnen, lehnen auch andere Themen ab: die Religions- und Gewissensfreiheit, die Bewertung des Judentums, die Haltung der Kirche zum Atheismus und zur modernen Welt und anderes. Da gibt es allerdings keinen Verhandlungsspielraum." Diese Klarheit wünschte ich mir von allen deutschen Ortsbischöfen hinsichtlich des Ideenkonvoluts, das gegenwärtig auf dem "Synodalen Weg" erörtert wird. Dort wird vieles aufgebracht, diskutiert und verhandelt, für das es nach der verbindlich gültigen Lehre der Kirche und des Zweiten Vatikanischen Konzils – mit Bischof Dr. Kohlgraf gesagt – überhaupt "keinen Verhandlungsspielraum" gibt. Mehr darüber lesen Sie in den Materialien zur Herbst-Vollversammlung des "Synodalen Weges".
Der Mainzer Bischof wird die verbindlich gültige Lehre der Kirche gegen alle Verweltlichungsbestrebungen dort hoffentlich ebenso energisch vertreten, ob gelegen oder ungelegen. Bischof Dr. Peter Kohlgraf ist Mitglied des Forums "Priesterliche Existenz heute". Er hat also bald reichlich Gelegenheit, sich dort zu äußern und für die Lehre der Kirche Jesu Christi einzustehen. Zugleich bekennt er: "Als Bischof stehe ich im Dienst der Einheit. Wir werden gemäß der Weisung des Papstes Angebote machen. Bedingung ist, dass die außerordentliche Form der Eucharistie kein Protestakt gegen die ordentliche Form und die geltende katholische Lehre sein darf." Jede Eucharistiefeier, die als "Protestakt" gelten und in irgendeiner Weise politisch verstanden oder kirchenpolitisch instrumentalisiert wird, ist ein Skandal. Im Übrigen ist auch alles andere, was gegen die "geltende katholische Lehre" verstößt und laut artikuliert wird, keine putzige, ulkige Kleinigkeit.
Bischof Kohlgraf empfiehlt: "Für die Zukunft rege ich an: auch die sogenannte nachkonziliare Liturgie darf in lateinischer Sprache gefeiert werden, vielleicht finden wir verlässliche Orte und Priester dafür. Auch die ordentliche Form der Eucharistie lädt ein zu Anbetung und Stille. Manchmal wird tatsächlich aktive Beteiligung mit Geschwätzigkeit und Aktionismus verwechselt. Die Gläubigen haben ein Recht auf eine gute Kultur der Zelebration gemäß den liturgischen Vorgaben. Vielleicht nutzen wir das Motu Proprio dazu, im Sinne der Einheit an einer Gestaltung der Liturgie zu arbeiten, die Gott zu Wort kommen lässt und den Menschen wirklich ins Geheimnis der Hingabe Christi einführt. Das geht nun wirklich auch in der jetzig gültigen Form der heiligen Messe." Ja, das Messbuch etwa sollte nicht dekorativ auf dem Altar liegen, sondern in der heiligen Messe auch konsequent verwendet werden. Der Römische Kanon etwa ist schon ein schönes Hochgebet, finden Sie nicht auch? Wissen Sie noch, wann Sie ein unverfälschtes, approbiertes Hochgebet zuletzt in einer heiligen Messe gehört und still mitgebetet haben?
Die Gläubigen haben im Übrigen nicht nur das "Recht auf eine gute Kultur der Zelebration", sondern das Recht auf eine würdig gefeierte, d. h. den liturgischen Normen entsprechend, heilige Messe. Dazu heißt es in einem lesenswerten Buch, nämlich im "Codex Iuris Canonici":
"Can. 834 — § 1. Den Heiligungsdienst erfüllt die Kirche in besonderer Weise durch die heilige Liturgie, die als Ausübung des priesterlichen Dienstes Jesu Christi zu betrachten ist; darin wird die Heiligung der Menschen durch sinnenhafte Zeichen bezeichnet und in der diesen je eigenen Weise bewirkt sowie von dem mystischen Leib Jesu Christi, von Haupt und Gliedern, der unverbrüchliche amtliche Gottesdienst vollzogen.
§ 2. Solch ein Gottesdienst ist dann gegeben, wenn er im Namen der Kirche von rechtmäßig dazu beauftragten Personen und durch Handlungen dargebracht wird, die von der kirchlichen Autorität gebilligt sind."
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