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Bundesverband Lebensrecht beklagt Verfahren zur Legalisierung der begleiteten Selbsttötung

Krankenhaus

Der Bundesverband Lebensrecht hat die Bestrebungen verurteilt, möglichst schnell den assistierten Selbstmord, oft Sterbehilfe genannt, zu legalisieren. Ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe war 2020 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Jetzt ist der Bundestag am Zug, ein alternatives Gesetz auszuarbeiten.

Wie die Tagesschau berichtete, haben die Gruppen „um die Grünen-Politikerin Renate Künast und die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr“ ihre jeweiligen Gesetzesentwürfe „zusammengelegt und daraus ein gemeinsames Konzept erarbeitet. Damit wollen sie die Chancen für eine liberalere Regelung gegenüber einem Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um den SPD-Politiker Lars Castellucci verbessern.“

Dies sei, so die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, eine „Taktik“, wodurch „die weitgehende Legalisierung der begleiteten Selbsttötung noch wahrscheinlicher“ werde.

„Besonders bedenklich ist das Vorhaben neben allen bekannten Kritikpunkten auch angesichts der demographischen Lage in Deutschland“, betonte Linder. „In einer Situation, in der Pflegekräfte fehlen, Pflegeplätze fehlen, staatliche soziale Institutionen finanziell bereits zusammengebrochen sind, haben bisher lediglich 17 Prozent der deutschen Kliniken eine Palliativstation. Die Versorgung älterer Kassen-Patienten und der Umgang mit ihnen in Arztpraxen und Krankenhäusern ist ebenfalls sehr kritikwürdig. Es fehlen außerdem Hospize, mobile palliative Teams und vieles mehr, um Menschen in diesen Lebenssituationen angemessen zu versorgen und zu begleiten.“

„Für die betroffenen Menschen, die an ihrem Lebensende und/oder in besonders schwierigen Lebenssituationen sind, ist dies das völlig falsche Signal“, erläuterte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht. „Der assistierte Suizid bietet ihnen keine Lösung an, sondern ihren Tod. Es verstärkt den Druck auf sie, insbesondere, wenn die genannten Alternativen fehlen.“

Dies könne man etwa daran sehen, dass in den Niederlanden „ein größerer Anteil von Menschen am Lebensende den Wunsch zu sterben“ nur darum äußert, „weil ‚die Angehörigen es nicht mehr ertragen können‘. Im US-Bundesstaat Oregon wird der assistierte Suizid regulär finanziert, während viele Operationen nicht bezahlt werden. Auch solche Zustände erschweren wirklich freie Entscheidungen.“

„Ein humaner Rechtsstaat muss es aushalten, wenn Menschen sterben wollen und ihrem Leben selbst ein Ende setzen“, räumte Linder ein, um dann zu fordern: „Er muss jedoch alles dafür tun, dies durch die Unterstützung engagierter Angehöriger, durch lebensbejahende Angebote und individuelle Hilfe zu verhindern. Und er darf keinesfalls irgendetwas tun, um die Tötung von Menschen zu billigen und zu fördern, was mit diesem Gesetz, wie auch immer es gestaltet wird, der Fall wäre.“

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