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Bischof Voderholzer: Beihilfe zum Suizid könnte „knallharte Fremdbestimmung“ bedeuten

Bischof Rudolf Voderholzer

Angesichts der Bestrebungen, den assistierten Selbstmord, oft Sterbehilfe genannt, zu legalisieren, hat sich Bischof Rudolf Voderholzer warnend zu Wort gemeldet. Ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe war 2020 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Jetzt ist der Bundestag am Zug, ein alternatives Gesetz auszuarbeiten – möglicherweise noch vor der Sommerpause.

Ausdrücklich warnte der Bischof von Regensburg vor dem Druck, der auf alte und kranke Menschen ausgeübt werden könnte, wenn der assistierte Suizid ein legales Mittel werde, dem Leben ein Ende zu setzen.

„Die vermeintliche Freiheit in Bezug auf das selbstbestimmte Sterben und das Inanspruchnehmen-Dürfen von Sterbehilfe kann und wird sehr schnell in ihr Gegenteil umkippen“, so Voderholzer am Donnerstag.

Und: „Sobald der assistierte Suizid kein Tabu mehr, sobald er eine legale Möglichkeit ist, wird sich der Druck auf unheilbar kranke Menschen ungeheuer erhöhen, nun von dieser Möglichkeit doch auch bitte Gebrauch zu machen, zumal angesichts hoher Kosten und eines Fachkräftemangels im Pflegebereich. Dieser Druck muss nicht einmal von außen kommen. Gerade alte oder kranke Menschen sind so selbstlos, dass sie diesen Gedanken in sich aufkommen spüren. Wenn dann kein Tabu die Unverfügbarkeit des Lebens schützt, und auch keine gesetzlichen Schranken das menschliche Tun eingrenzen, wird die angestrebte und erhoffte Selbstbestimmung umschlagen in eine knallharte Fremdbestimmung.“

Tatsächlich sei die katholische Position, dass nicht nur „die Mitwirkung, sondern auch die Duldung von Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen und Diensten“ ausgeschlossen sein müsse.

Niemand verkenne „die existentiellen Nöte und die Angst von Menschen vor einem qualvollen und unbegleiteten Sterben“, betonte Voderholzer. „Aber diese Angst kann genommen werden. Die Medizin und die Schmerztherapie sind heute so weit, dass niemand unter unerträglichen Schmerzen leiden muss.“

So gelte: „Auf Basis unseres Glaubens den versorgten und begleiteten Menschen, insbesondere einsamen, schwachen und kranken Personen – nicht nur alter, sondern auch immer mehr junger Menschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation besonders verletzlich sind, einen geschützten Raum für das Leben anzubieten und zudem in der Gesellschaft für den Schutz des menschlichen Lebens einzutreten.“ Katholische Einrichtungen müssten „Inseln der Menschlichkeit und der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens bleiben“.

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