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„Gesetz der Geschwisterlichkeit“: Macron treibt Legalisierung aktiver Sterbehilfe voran

Emmanuel Macron bei einer Pressekonferenz

Nachdem kürzlich die „garantierte Freiheit“, das eigene Kind per Abtreibung im Mutterleib zu töten, in der Verfassung verankert wurde, möchte der französische Präsident Emmanuel Macron nun auch die aktive Sterbehilfe in seinem Land legalisieren, kündigte er in einem Interview mit den Zeitungen „La Croix“ und „Libération“ an.

„Die Verabreichung des tödlichen Mittels erfolgt durch die Person selbst oder, wenn sie dazu körperlich nicht in der Lage ist, auf ihren Wunsch oder durch eine von ihr bestimmte Person, sofern kein technischer Zwang dem entgegensteht“, heißt es wörtlich im neuen Gesetzesentwurf.

Für den Staatschef ist die Sterbehilfe ein „Gesetz der Geschwisterlichkeit, das die Autonomie des Individuums mit der Solidarität der Nation in Einklang bringt“. Sie schaffe „weder ein neues Recht noch eine neue Freiheit, sondern zeigt einen Weg auf, den es bisher nicht gab“.

Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich derzeit noch verboten. Im vergangenen Jahr hatte sich jedoch ein französischer Bürgerkonvent mit deutlicher Mehrheit für aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Macron hatte sich daraufhin mit Vertretern der Medizin, der Ethik und der Religionen getroffen.

„Auf sehr pragmatische Weise haben wir Patienten, Familien, Pflegeteams und die Gesellschaft konsultiert, um festzustellen, dass das Claeys-Leonetti-Gesetz, das den aktuellen Rechtsrahmen festlegt, zu vielen Fortschritten geführt hat, aber nicht in der Lage ist, mit menschlich sehr schwierigen Situationen umzugehen“, erklärte Macron in dem Interview.

Das Claeys-Leonetti-Gesetz von 2016 sieht die Möglichkeit einer „tiefen und kontinuierlichen Sedierung“ unheilbar Kranker bis zu ihrem Tod vor. Voraussetzung ist, dass sie stark leiden und ihr baldiges Lebensende absehbar ist. Außerdem muss eine Einverständniserklärung vorliegen.

Als Beispiel führt Macron Fälle von Krebspatienten im Endstadium an, von denen sich einige gezwungen sahen, sich im Ausland „versorgen“ zu lassen.

Ein medizinisches Team werde auf Antrag des Patienten die Kriterien für eine aktive Sterbehilfe prüfen und dabei „die Meinung von Fachleuten einholen und Ärzte, Psychologen, Krankenschwestern oder Pfleger konsultieren“.

Ist die Entscheidung für die Sterbehilfe gefallen, ist es „Aufgabe der Ärzte, im Dialog mit dem Patienten die Modalitäten der Durchführung festzulegen“. So könne der Arzt beispielsweise empfehlen, ob „ein Sterbehelfer anwesend sein soll oder nicht“.

Für die aktive Sterbehilfe muss eine Anfrage mit einer Mindestfrist von zwei Tagen gestellt werden, „um die Festigkeit der Entscheidung zu testen“: „Danach muss die Antwort innerhalb von höchstens 15 Tagen erfolgen. Im Falle einer positiven Antwort ist das Rezept für drei Monate gültig.“

Die aktive Sterbehilfe soll von den Krankenkassen finanziert werden, denn dies sei „eine Art zu zeigen, dass die Gesellschaft die Kranken und Gebrechlichen begleitet und den Teil des Lebens anerkennt, der bis zur letzten Sekunde vollständig und absolut ist“.

Auf die Frage, warum er mit der Einführung des Gesetzentwurfs so lange gewartet habe, antwortete Macron, er sei „skeptisch gegenüber Umfragen“.

„Wenn man gefragt wird, ob man für ein ‚Recht auf würdevolles Sterben‘ ist, muss man schon komisch sein, um dagegen zu sein. Ich habe noch niemanden getroffen, der unwürdig sterben will“, so der französische Staatschef.

Er sei jedoch „sehr sensibel für die philosophischen und religiösen Einwände, die man anhören und respektieren muss“. In der Palliativmedizin habe er auch eine „unterdrückte Wut“ wahrgenommen. „Tausende von Menschen und Familien warten auf eine Weiterentwicklung des Gesetzes“, versicherte Macron.

Der neue Gesetzesentwurf erlaubt laut Macron weder den assistierten Suizid noch, dass jeder über sein Leben „verfügen“ kann.

Das „Gesetz der Geschwisterlichkeit“, wie Macron es nannte, erlaube lediglich, „das kleinere Übel“ zu wählen, wenn „der Tod bereits sicher ist“.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Eine „Wahlmöglichkeit“ zu bieten, sei eine „Anerkennung“ der Arbeit der Palliativteams. Diese könnten nun den Patienten „helfen, ihr Leben zu beenden“.

„Mit diesem Gesetz wird dem Tod ins Auge geschaut“, betonte Macron.

Reaktion der Kirche

In einem Interview mit der Zeitung „La Croix“ am Montag sagte der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Erzbischof Éric de Moulins-Beaufort von Reims, die Formulierung „Gesetz der Geschwisterlichkeit“ sei eine Täuschung.

Es sei eine „schöne Rhetorik“ des Präsidenten, öffne aber gleichzeitig die Tür für Selbstmord und aktive Sterbehilfe: „Man muss kein Christ sein oder an Gott glauben, um die Gefahr zu begreifen, die besteht, wenn sich eine Gesellschaft daran beteiligt, ein Menschenleben zu beenden.“

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