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Sexueller Missbrauch: So wollen die Bischöfe in Deutschland Entschädigung regeln

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Bei der gestrigen Abschlusspressekonferenz zur Frühjahrsvollversammlung in Mainz hat die deutsche Bischofskonferenz die neuen Grundsätze zur "Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids" vorgelegt. Darin sind die Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeiter der Katholischen Kirche geregelt. Der Initiative "Eckiger Tisch" geht der Beschluss der DBK nicht weit genug.

"Wieder einmal wird deutlich, dass man immer nur so viel einräumt, wie ohnehin nicht mehr geleugnet werden kann", schreibt der Verein, der nach eigenen Angaben "die Interessen von Betroffenen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen speziell im Kontext der Katholischen Kirche" vertritt. Es habe die Chance gegeben, zum ersten Mal "das Minimum des rechtlich Gebotenen zu überbieten". Die Kirche beweise mit dem vorgelegten Papier, dass die Worte "ihres Heilands und Erlösers für sie nur Schall und Rauch sind" und zitiert die Jesus-Worte aus Matthäus 5, 41-42:

"Und wenn dich jemand eine Meile weit zu gehen nötigt, so gehe mit ihm zwei. Gib dem, der dich bittet, und wende dich nicht ab von dem, der von dir borgen will."

In den Grundsätzen, die gestern vorgestellt wurden, betont die Bischofskonferenz, dass die Zahlungen ein Ausdruck dafür seien, "dass die Katholische Kirche gegenüber den Betroffenen Verantwortung wahrnimmt".

Neben der Übernahme von Kosten für Psychotherapie seien für Antragsteller auch "materielle Leistungen" vorgesehen. Dies sind "individuell festgelegte Einmalzahlungen, die sich in der Höhe an Schmerzensgelder der staatlichen Gerichte in vergleichbaren Fällen anlehnen. Dabei orientieren sie sich am oberen Bereich der zuerkannten Summen". Aktuell werden bei vergleichbaren Fällen nach staatlichen Gerichtsurteilen 5.000 bis 50.000 Euro an Missbrauchsopfer gezahlt. In "Härtefällen" wolle man über diese Summen aber hinausgehen, so der Beauftragte der Bischofskonferenz für Missbrauchsfragen, Bischof Stephan Ackermann. Alle Zahlungen seien steuerfrei.

Eine von der DBK beauftragte Expertengruppe hatte bei der Herbstvollversammlung vergangenen Jahres zwei mögliche Modelle vorgestellt. Ein Modell sah eine Pauschalzahlung von etwa 300.000 Euro pro Opfer vor, das andere eine Staffelung, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnten. Dass die DBK keines dieser beiden Modelle berücksichtigt hat, sorgt bei der Opfer-Initiative "Eckiger Tisch" für Enttäuschung. Der Verein erklärt:

"Immerhin haben wir jetzt Klarheit. Die Kirche in Deutschland ist nicht bereit für ihre Verbrechen die Verantwortung zu übernehmen und ihren Opfern eine Entschädigung anzubieten. Sie will lediglich Anerkennungsleistungen zahlen und orientiert sich dabei an den Tätern, die missbrauchten. Das zweite Verbrechen des Versetzens, Vertuschens und Verschweigens, das von der Institution begangen wurde, will sie nicht wahrhaben. Was für ein Versagen! Was für eine verpasste Chance!"

Grundlegende Empfehlungen der Expertengruppe habe man aber übernommen, so Ackermann. Man werde ein "unabhängiges Entscheidungsgremium" einberufen, das über die Höhe der Zahlungen entscheidet. Zudem habe man laut Grundsatz-Papier unter den Bistümern eine "solidarische Komponente" vorgesehen, damit Diözesen oder Orden bei der Finanzierung unterstützt werden könnten. 

Die Details sowie offene Verfahrensfragen sollen bis zur Herbstvollversammlung der Bischöfe geklärt werden. So ist beispielsweise noch ungeklärt, aus welchen Geldquellen die Zahlungen finanziert werden sollen.

Der Freiburger Bischof Stephan Burger, der in seinem Bistum das Modell einer monatlichen Zahlung eingeführt hat, hatte bereits angekündigt, die keine Kirchensteuermitteln für Entschädigungszahlungen zu verwenden (CNA Deutsch hat berichtet).

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