Kirche in Deutschland: Aufarbeitung und Entschädigungszahlungen nach Missbrauch

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Andrik Langfield / Unsplash

Die deutsche Bischofskonferenz (DBK) sieht Fortschritte bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. Geichzeitig seien die deutschen Bischöfe "noch nicht am Ziel". Der Prozess fordere weiterhin "kontinuierliche und volle Kraft", die DBK in einem Pressestatement am Dienstag.

Als erstes der insgesamt 27 Bistümer in Deutschland hat sich unterdessen das Erzbistum Freiburg dazu verpflichtet, in Einzelfällen monatliche Zahlungen an Missbrauchsopfer zu veranlassen.

"Vor zehn Jahren haben uns die Enthüllungen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche und Mitarbeiter der Kirche erschüttert", lässt die DBK über ihre Pressestelle verlauten, "wir empfinden das bis heute als tiefen Einschnitt, der uns beschämt und herausfordert. Wir werden auch weiterhin entschieden daran arbeiten, durch Achtsamkeit und Prävention solche Verbrechen zu verhindern."

Man habe sich nach dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals "dem Thema auf der Frühjahrsvollversammlung im Februar 2010 in Freiburg gestellt" und tue dies "intensiv" bis heute. Ziel sei "Gerechtigkeit und Frieden für die Betroffenen", außerdem eine "neue Glaubwürdigkeit" der Kirche. Deshalb habe man die Leitlinien verschärft und den Bereich der Prävention ausgebaut. Dabei verweist die DBK auf eigene Erfolge:

"Viele Beobachter bescheinigen uns, dass wir diesbezüglich erheblich weitergekommen sind, wenn auch noch vieles vor uns liegt. Unsere Leitlinien sind mittlerweile eine rechtlich bindende Ordnung für die gesamte Kirche in Deutschland. Die Rahmenordnung Prävention wurde mehrfach überarbeitet und ist Grundlage für die diözesanen Anstrengungen."

Man arbeite "konsequent" mit den Strafverfolgungsbehörden und dem unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zusammen, so die DBK. Als weitere Baustellen in der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals zählt die Bischofskonferenz auf:

"Ein verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche der Aufarbeitung, Intervention und Prävention; die unabhängige Aufarbeitung, bei der auch geklärt wird, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in der Kirche getragen hat; die Fortentwicklung des Verfahrens zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids; die Schaffung eines Angebotes externer unabhängiger Anlaufstellen zusätzlich zu den diözesanen Ansprechpersonen für Fragen sexuellen Missbrauchs; eine Standardisierung in der Führung der Personalakten von Klerikern sowie die Schaffung kirchlicher Strafgerichte und einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit."

Das Thema sei noch nicht abgeschlossen, so die Pressestelle der DBK, die auf die Veröffentlichung der MHG-Studie ("Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz") im September 2018 verweist.

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Diese Studie wird von einigen Vertretern der Bischofskonferenz, aber auch von Funktionären des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) ins Feld geführt, um Veränderungen der kirchlichen Lehre ("Reformpläne") durch den sogenannten "synodalen Weg" voranzutreiben. Dabei sind Ansatz und Anliegen der MHG-Studie selber kritisiert worden.

"Wir stehen zu unseren vor zehn Jahren gemachten Aussagen", schreibt die DBK, "wir arbeiten weiter an der Bekämpfung dieses Verbrechens. Wir werden uns auch künftig zuallererst an der Perspektive und den Bedürfnissen Betroffener orientieren".

Wie die "Badische Zeitung" am 25. Januar berichtete, führt das Erzbistum Freiburg als deutschlandweit erstes Bistum eine monatliche finanzielle Unterstützung für Missbrauchsopfer ein.

"Die Leistung, die den Charakter eines Schmerzensgeldes hat, kann je nach Bedürftigkeit des Antragsstellers bis zu 800 Euro im Monat betragen", so der Bericht.

Von 442 Betroffenen, die zwischen 1946 und 2015 im Erzbistum Freiburg Opfer von Missbrauch durch Kleriker wurden, seien bislang mehr als 180 Anträge auf "Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids" bewilligt worden. Nun soll es in Einzelfällen möglich sein, Missbrauchsopfer mit monatlichen Zahlungen zu unterstützen.

"Die Höhe der Summe ist keine Wertung der Schwere des Missbrauchs", wird der Freiburger Erzbischof Stephan Burger zitiert. 

Auch Einmalzahlungen sind weiterhin möglich. Als Regelbetrag sind in der Ordnung 5.000 Euro vorgesehen, zudem möchte das Erzbistum bei der Vermittlung von geeigneten Therapeuten helfen. Die neue Ordnung tritt rückwirkend vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Geprüft werde noch, aus welchen Quellen die Zahlungen vorgenommen werden sollen. Erzbischof Burger lehnt es bislang ab, dafür auf Kirchensteuermittel zurückzugreifen.

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