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Gesellschaft für deutsche Sprache rät von "Genderstern" ab

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Das sogenannte "Gendern" von Worten – etwa durch ein "Sternchen" – ist weder mit der deutschen Grammatik noch der Rechtschreibung vereinbar. Außerdem ist es ungeeignet, "genderneutrale" Personenbezeichnungen durch zu bilden.

Das hat die Gesellschaft für deutsche Sprache angesichts der zunehmenden Verwendung "gegenderter" Sprache in deutschsprachigen Kommunen, Behörden und Medien mitgeteilt.

"Das Gendersternchen wird genutzt, um sogenannte geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu bilden, wie zum Beispiel Leser*in. Doch der Stern im Wort ist weder mit der deutschen Grammatik noch mit den Regeln der Rechtschreibung konform."

Das Nebeneinander mit weiteren Formen führt zudem zu Uneinheitlichkeit. Außerdem ist der "Genderstern" nicht aussprechbar, so die GfdS. 

Eine Prüfung des "Gendersterns" habe gezeigt: "Es eignet sich nicht, um genderneutrale Personenbezeichnungen zu bilden". 

"Bei seiner Verwendung entstehen nicht nur grammatisch falsche Formen (z. B. Arzt*in oder Ärzt*in), auch den Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht das Sternchen nicht", so die von Bund und Ländern geförderte Gesellschaft mit Sitz in Wiesbaden.

"Die GfdS rät daher ausdrücklich davon ab, das Gendersternchen und ähnlich problematische Formen zu verwenden."

Die Gesellschaft befürworte grundsätzlich eine "diskriminierungsfreie" Sprache. Aus sprachlicher Sicht stelle die Praxis der Sternchen aber "kein geeignetes Mittel dar, um dieses Anliegen umzusetzen".

"Das Gendersternchen, aber auch weitere vergleichbare Ausdrucksmittel – wie beispielsweise der Gender-Unterstrich, der Gender-Doppelpunkt oder der Gender-Mediopunkt – sind mit den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung nicht vereinbar".

Die Stadtverwaltung Lübeck etwa "gendere" seit dem Jahreswechsel 2019/2020 mit einem Gender-Doppelpunkt, die Städte Hannover und Flensburg mit einem Gendersternchen.

"Diese Verwendung unterschiedlicher genderneutraler Formen führt zu einer uneinheitlichen Rechtschreibung. Wie Personenbezeichnungen mit einem Gendersternchen ausgesprochen werden sollen – beispielsweise mit einer kurzen Sprechpause, unter Auslassung des Sternchens als feminine Form oder als Paarform – ist unklar", so die Mitteilung weiter.

Die orthografische und grammatische Richtigkeit und Einheitlichkeit, die (Vor-)Lesbarkeit und die Verständlichkeit eines Textes stehen jedoch an erster Stelle und müssen auch in einer diskriminierungsfreien Sprache gewährleistet sein, betont die Gesellschaft.

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(Die Geschichte geht unten weiter)

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