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Der katholische Blick auf die Bundestagswahl: Annalena Baerbock und die Grünen

Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen)

Am 26. September 2021 stehen in Deutschland die Bundestagswahlen an. Nach der langen Ära von Bundeskanzlerin Angela Merkel steht nach Einschätzung vieler Beobachter eine Zäsur bevor. Wer aber tritt die Nachfolge an, und mit welchem Programm? Während sich die Parteien in Stellung bringen, Konzepte entwerfen und ihre Kandidaten auf Stimmfang schicken, stellt sich den Katholiken im Land erneut die sogenannte "Gretchenfrage".

Die "Gretchenfrage" beschreibt der Duden als "unangenehme, oft peinliche und zugleich für eine bestimmte Entscheidung wesentliche Frage [die in einer schwierigen Situation gestellt wird]". Sie hat ihren Ursprung in Goethes "Faust", in dem die Figur der Magarete den Protagonisten Heinrich Faust fragt:

"Nun sag', wie hast du's mit der Religion? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub', du hältst nicht viel davon."

In unserer Reihe "Der katholische Blick auf die Bundestagswahl" möchten wir die Kanzlerkandidaten kurz vorstellen und einen "katholischen Blick" in das jeweils veröffentlichte Parteiprogramm werfen. 

Heute beginnen wir mit der Kandidatin der Partei "Die Grünen", Annalena Baerbock.

Annalena Baerbock: Zur Person

Baerbock wurde 1980 in Hannover geboren und studierte Völkerrecht. Drei Jahre lang arbeitete sie als Journalistin bei der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" , bevor sie 2005 der Partei "Bündnis 90 / Die Grünen" beitrat. Die Politikerin ist mit dem PR-Manager Daniel Holefleisch verheiratet. Die beiden haben zwei Kinder und leben in Potsdam. 

Annalena Baerbock bezeichnet sich zwar als "nicht gläubig", sie ist dennoch Mitglied der evangelischen Kirche, wie sie im Dezember 2020 in einem Interview mit der "Bild"-Zeitung sagte.

Normalerweise gehe sie an Weihnachten in die Kirche, teilte Baerbock im selben Interview mit, und zwar in den Kindergottesdienst. 2020 habe sie dies jedoch nicht getan, da es in der Pandemie darum gehe "die Kontakte wirklich zu reduzieren".

Über ihr Verhältnis zum Glauben sagte die Kanzlerkandidatin der "Bild"-Zeitung:

"Ich bin nicht gläubig, aber trotzdem in der Kirche, weil mir die Idee des Miteinanders extrem wichtig ist. Das ist auch das Schönste, was ich aus diesem Jahr mitnehme: Wenn es hart auf hart kommt, stehen die allermeisten Menschen in unserem Land füreinander ein."

Das Parteiprogramm der "Grünen"

Das Parteiprogramm der "Grünen" wurde bereits am 19. März 2021 vorgelegt. Es umfasst insgesamt 137 Seiten und ist hier online einsehbar. Im Folgenden dokumentiert CNA Deutsch einige Auszüge in Hinblick auf Fragen, die besonders die Katholiken in Deutschland beschäftigen.

Kinderrechte ins Grundgesetz

"Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung" - so heißt es im Parteiprogramm wörtlich. Für die "Grünen" ist dafür die Verankerung von sogenannten "Kinderrechten" im Grundgesetzt nötig.

"Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben ganz eigene Bedürfnisse, die bei Entscheidungen angehört, mitgedacht und abgewogen werden müssen", heißt es weiter. "Wir werden deshalb sicherstellen, dass das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommt. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz."

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Erst im Januar diesen Jahres sorgte ein Vorstoß der großen Koalition bestehend aus CDU/CSU und SPD für Aufsehen, die sogenannten "Kinderrechte" im deutschen Grundgesetz zu verankern wollen (CNA Deutsch hat berichtet). Während dieses Vorhaben von vielen Menschen als Fortschritt betrachtet wird, sehen andere die Pläne der Koalition kritisch bis ablehnend.

Allerdings gibt es auch generelle Bedenken am am Vorstoß der Union und der SPD. Hauptkritikpunkt liegt in der Befürchtung, dass auf lange Sicht Elternrechte ausgehebelt werden und der Staat die "Hoheit über die Kinderbetten" übernimmt. 

Der Verband Familienarbeit e.V. warnte davor, dass die Idee von Kinderrechten im Grundgesetz zwar "sympathisch und harmlos" klinge, aber auch eine Gefahr darstelle. So könne der zusätzliche Passus staatlicherseits als Aufforderung missverstanden werden, um "zu definieren, was ein 'Recht auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten' ist". Kinderrechte im Grundgesetz weisen daher nach Ansicht des Verbandes die Tendenz auf, "das Elternrecht zukünftig zulasten des staatlichen Bestimmungsrechts zu schmälern".

Auch der Familienbund der Katholiken sprach sich gegen eine Verfassungsänderung aus. In einer Pressemitteilung des Verbandes sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann:

"Der wortreiche Passus, auf dem sich die große Koalition nun geeinigt hat, scheint zwar mit Blick auf die Einschränkung von Elternrechten weitgehend entschärft, bleibt aber für die Stellung von Kindern in unserem Rechtssystem folgenlos und bietet Anlass für Missverständnisse."

Von der gesetzlichen Verankerung von "Kinderrechten" verspricht sich die Partei der "Grünen" außerdem einen besseren Schutz der Kinder vor sexuellen Übergriffen.

Zudem möchte sie das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre abzusenken und das Anrecht von Eltern auf Elterngeld auf 24 Monate ausweiten.

"Homo-Ehe" und Leihmutterschaft

Ein modernes Familienrecht müsse auch "Patchwork-, Stief- oder Regenbogenfamilien" abbilden, fordern die "Grünen. Da "soziale Eltern"innerhalb der Familie Verantwortung übernähmen und "wichtige Wegbegleiter", müsse sich das auch rechtlich niederschlagen. "Im Kindergarten, in der Schule oder bei Ärzt*innen ist es nicht vorgesehen, dass [die "sozialen Eltern"] Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Mit der Weiterentwicklung des 'kleinen Sorgerechts' hin zu einer elterlichen Mitverantwortung, die auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann, geben wir allen Beteiligten mehr Sicherheit."

Die Partei möchte das Abstammungsrecht ändern, damit "Zwei-Mütter-Familien (...) nicht mehr durch das langwierige Stiefkindadoptionsverfahren müssen (...) sodass die Co-Mutter analog zu Vätern in heterosexuellen Ehen automatisch als zweites rechtliches Elternteil gilt".

Die "Grünen" befürworten außerdem die Methode der künstlichen Befruchtung für (auch homosexuelle) Paare mit unerfüllten Kinderwunsch, bei der im Reagenzglas mehrere Eizellen befruchtet und - teilweise in einer "Leihmutter" - eingepflanzt werden, während man die nicht benötigten befruchteten Eizellen entsorgt. Doch nicht nur das: Nach Ansicht der Partei sollen "nichteheliche Lebensgemeinschaften und lesbische Paare", welche auf die Methodik der künstlichen Befruchtung zurückgreifen, die Kosten zurückerstattet bekommen. Wörtlich heißt es dazu: 

"Bei Kinderwunsch sollen auch nichteheliche Lebensgemeinschaften und lesbische Paare die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung erhalten. Verantwortung wird nicht nur da füreinander übernommen, wo Kinder sind. Mit dem Pakt für das Zusammenleben werden wir eine neue Rechtsform schaffen, die das Zusammenleben zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von der Ehe rechtlich absichert." 

Der "Katechismus der Katholischen Kirche" (KKK) beschreibt diese Methoden, "die durch das Einschalten einer dritten Person (Ei- oder Samenspende, Leihmutterschaft) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen" als "äußerst verwerflich". Weiter:

"Diese Techniken (heterologe künstliche Insemination und Befruchtung) verletzen das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind. Sie verletzen ebenso das Recht beider Eheleute, daß der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird' (DnV 2,1)."

Innerhalb der Ehe sei es "vielleicht weniger verwerflich", derartige Techniken zu verwenden. Sie "bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar. Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt. Der Akt, der die Existenz des Kindes begründet, ist dann kein Akt mehr, bei dem sich zwei Personen einander hingeben. Somit vertraut man das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person. Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit, die Eltern und Kindern gemeinsam sein muß' (DnV2,5)."

Ende Januar 2021 veröffentlichte der Verein Spenderkinder, der die Interessen von durch Samenspende gezeugten Erwachsenen in Deutschland vertritt, eine Stellungnahme, in der dieser auf eine Reihe von psychosozialen Herausforderungen verwies:

"Wie komme ich damit zurecht, dass meine genetische Mutter möglicherweise keinen Wert auf eine soziale Beziehung zu mir legt? Wie kann ich miteinander vereinbaren, dass ich an meiner Abstammung interessiert bin, während sich meine Eltern wünschen, dass vor allem die soziale Beziehung zählt? Welche Art von Beziehung kann zu den genetischen Verwandten eingegangen werden?" 

"Geschlechtergerechtigkeit": Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Das Stichwort "Geschlechtergerechtigkeit" fällt mehrfach, unter anderem auch in Bezug auf den sogenannten "Pay-Gap", der die Lücke beschreibt, wonach Frauen in manchen Betrieben für die gleiche Arbeit weniger Geld erhalten würden als ihre männlichen Kollegen.

Die "Grünen" kündigen in ihrem Parteiprogramm deshalb ein "Entgeltgleichheitsgesetz", das auch für kleine Betriebe gilt und die Unternehmen verpflichtet, "von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten". Wörtlich heißt es auch:

"Wir setzen uns dafür ein, dass Berufe, die vor allem von Frauen ausgeübt werden, eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher, zum Beispiel in Form besserer Arbeitsbedingungen, besserer Bezahlung oder besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf."

Welches genau die Berufe sind, "die vor allem von Frauen ausgeübt werden", darüber schweigt sich das Programm der "Grünen" allerdings aus.

"Gesundheitssystem geschlechtergerecht machen" 

Auch das Gesundheitssystem soll in Zukunft "geschlechtergerecht" werden, fordern die "Grünen". Ihrer Meinung nach seien "geschlechtsspezifische Aspekte in Forschung und Ausbildung und in der medizinischen Praxis" noch "nicht ausreichend berücksichtigt". Gerade bei der Medikamentenforschung gefährde dies "die Gesundheit von Frauen wie auch von Trans*- und Inter*-Menschen".

Die Forschung zu "geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie Frauengesundheit" müsse daher gestärkt, auch "mit Hilfe einer Frauenquote für Führungspositionen im Gesundheitswesen".

"Homo- und Transfeindlichkeit bekämpfen"

"Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-, Inter*- und queere Menschen (LSBTIQ*) sollen selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben können", heißt es im Parteiprogramm unter dem Abschnitt "Homo- und Transfeindlichkeit bekämpfen". Als ersten Schritt wolle man dafür "ein starkes Signal setzen" und den Begriff "sexuelle Identität" in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzen. Dieser lautet bislang so:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Zusätzlich wolle man einen bundesweiten, ressortübergreifenden Aktionsplan unter dem Titel "Vielfalt leben!" für die "Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt" vorlegen mit dem Ziel, "LSBTIQ* gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren und Vielfalt und Akzeptanz zu fördern". Dazu streben die "Grünen" eine "langfristige Strukturförderung der LSBTIQ*-Verbände" an, zusätzlich soll "gegen LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität" entschieden bekämpft werden.

Als Diskriminierung werden von den "Grünen" auch die sogenannten "Konversionstherapien" von Homosexuellen empfunden. Erst im September 2020 hatte die "queerpolitische Sprecherin" der Grünen-Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, den "Bund katholischer Ärzte" (BKÄ) wegen Verstoßes gegen das "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" angezeigt (CNA Deutsch hat berichtet). Der BKÄ hatte einem Bericht der "BILD"-Zeitung zufolge für solche Angebote geworben. Das entsprechende Gesetz wurde am 7. Mai 2020 unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verabschiedet und verbietet Konversionsbehandlungen an Minderjährigen und stellt auch das Werben für solche Therapien unter Strafe, auch gegenüber Volljährigen. Diese Behandlungen sollen Menschen mit einer homosexuellen Neigung von dieser befreien.

Das bisherige Verbot geht der Partei der "Grünen" jedoch nicht weit genug. "Die bestehenden Lücken beim Verbot sogenannter 'Konversionstherapien' werden wir schließen", kündigt die Partei in ihrem Wahlprogramm an.

Drogenpolitik: Verbot von Cannabis-Konsum aufheben

"Das Verbot von Cannabis richtet mehr Schaden an, als dass es nützt", behaupten die "Grünen" um Annalena Baerbock in ihrem Parteiprogramm. "Wir stellen Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt der Drogenpolitik", heißt es weiter. Die Partei argumentiert, dass der Schwarzmarkt eine viel größere Gefahr für Jugendliche darstelle, da er zusätzliche gesundheitliche Gefahren schaffen. Sie kündigen an:

"Wir setzen auf wirksame Prävention, auf Entkriminalisierung und Selbstbestimmung. Deshalb werden wir mit einem Cannabiskontrollgesetz das bestehende Cannabisverbot aufheben und einen kontrollierten und legalen Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften ermöglichen. Darüber hinaus wollen wir niedrigschwelliges Drugchecking für psychoaktive Substanzen und andere Maßnahmen zur Schadensminimierung wie die Ausgabe sauberer Spritzen bundesweit ermöglichen, damit Konsument*innen nicht durch gefährliche Inhaltsstoffe oder schmutzige Spritzen zusätzlich gefährdet werden. Das heutige Betäubungsmittelrecht evaluieren wir auf seine Wirkungen hin."

Weiter steht im Parteiprogramm, dass man die Justiz entlasten möchte durch die "Entkriminalisierung von Bagatelldelikten".

Der Kampf gegen Rassismus

Im Programm heißt es: "Die Angriffe von Extremist*innen, insbesondere von rechts, treffen unsere demokratische Gesellschaft bis ins Mark. Sie zielen auf Menschen beim Beten, beim ausgelassenen Beisammensein oder in den Institutionen des Staates. Unsere Demokratie muss wehrhaft dagegenhalten, mit einer starken Zivilgesellschaft, selbstbewussten Parlamenten, einer gut aus- gestatteten und bürger*innennahen Polizei und handlungsfähigen, starken Justiz. Es ist Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen."

Weiter kündigen die "Grünen" an, gegen Diskriminierung und "strukturellen Rassismus" vorzugehen, indem beispielsweise der Begriff "Rasse" gestrichen werden soll und die "Diskriminierung aufgrund sexueller Identität" benannt werden müsse .Dafür sollAntidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) "unabhängiger und wirkmächtiger werden". Weiter: "Zudem wollen wir eine*n weisungsunabhängige*n und finanziell gut ausgestattete*n Antirassismusbeauftragte*n einsetzen."

Nach Plänen der "Grünen" sollen außerdem die Themen "Antirassismus, Antidiskriminierung und Postkolonialismus" in Lehrplänen verankert werden.

Schutz für Juden und Muslime

Nach Angaben des Wahlprogramms wollen sich die "Grünen" besonders für die in Deutschland lebenden Juden und Muslime einsetzen. Gerade Muslime seien, so heißt es, "überproportional von struktureller Diskriminierung, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, sowie von gewalttätigen Übergriffen betroffen" seien. Wörtlich:

"Der Staat darf keine Religion diskriminieren oder ungerechtfertigt bevorzugen. Wir unterstützen Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften, die in keiner strukturellen Abhängigkeit zu einem Staat, einer Partei oder politischen Bewegung und deren oder dessen jeweiliger Regierungspolitik stehen und sich religiös selbst bestimmen."

Eine Imam-Ausbildung in Deutschland sei "dringend notwendig", die Partei verspricht dafür "islamisch-theologische und praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme für Imame und islamische Religionsbedienstete in Kooperation mit den Instituten für islamische Theologie bundesweit etablieren und unterstützen."

Forderung: Kirche soll Arbeitsrecht überarbeiten

Die christlichen Kirchen und Gemeinden bezeichnet das Programm als "eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft". Sie seien "zuverlässige Partner, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt geht". Die Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und Kindern wäre ohne die Vielfalt auch der kirchlichen Träger nicht möglich, heben die "Grünen" hervor.

"Ihre tatkräftige Unterstützung, wenn es um Seenotrettung und die Integration von Geflüchteten geht, ist ein wichtiger gesellschaftlicher Beitrag. Das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit wollen wir, auch weltweit, weiter stärken. Gleichzeitig wahren wir das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, suchen die Kooperation und den Dialog mit allen unabhängigen Religions- und Weltanschuungen, die das Grundgesetz achten, und stehen dabei stets zum säkularen Staat und seinem Neutralitätsprinzip."

Weiter heißt es jedoch auch, dass man die "besondere Beziehung zwischen Staat und den christlichen Kirchen" zwar erhalten, aber "wo nötig der gesellschaftlichen Realität anpassen" müsse. Wörtlich:

"So wollen wir, dass beispielsweise das kirchliche Arbeitsrecht reformiert wird. Außerdem wollen wir die Vollendung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen umsetzen."

Mehr Schutz für Frauen, Kampf gegen Menschenhandel

"Wir rücken Feminismus, Queerpolitik und Geschlechtergerechtigkeit in den Fokus", lautet eine Ankündigung im Wahlprogramm der "Grünen". Darunter versteht die Partei nicht nur die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, sie möchte auch die Gesetzgebung für Prostitution überarbeiten.

Prosititutionsstätten sollen nach Ansicht der Partei strenger überwacht werden und höheren Auflagen unterliegen als bisher. "Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein abscheuliches Verbrechen, das wir mit den Mitteln des Strafrechts, aber auch durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen, Information sowie Schutz und Hilfe für die Opfer konsequent bekämpfen werden", heißt es weiter.

Die "Grünen sprechen sich auch gegen Zwangsverheiratungen aus und bezeichnen diese als "Menschenrechtsverletzungen".

Inklusion

Mithilfe eines Bundesinklusionsgesetz wollen die "Grünen" sichergestellen, "dass alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe künftig so ausgestaltet sind, dass sie sich auch an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern richten". Länder und Kommunen mlchte man mit einem "Bundesmodellprogramm unterstützen". Wörtlich: "So können wertvolle Anregungen für den bundesweiten Umstrukturierungsprozess gewonnen werden". 

Abtreibung als Menschenrecht?

Unter dem Titel "Selbstbestimmung durch Gesundheitsversorgung" sprechen sich die "Grünen" in ihrem Parteiprogramm eindeutig für ein sogenanntes "Recht auf Abtreibung" aus, wenngleich das Wort "Abtreibung" mit "Schwangerschaftsabbruch" umschrieben wird. Wörtlich heißt es auf Seite 102 des Programms:

"Alle Menschen, auch Mädchen und Frauen, sollen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sind dafür notwendig."

Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft "abbricht" oder nicht, gehöre "mit zu den schwersten im Leben", schreiben die Verfasser weiter. Gerade deshalb sei es "so wichtig, dass diese Frauen gut beraten und medizinisch professionell versorgt werden".

Die "Grünen" betonen dabei auch, dass das Thema Abtreibung in die Ausbildung von Ärzten integriert werden muss. Wörtlich:

"Wir streiten für eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden. Familienplanungs- und Beratungsstellen werden wir absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen."

Deutlich wird die Partei auch in ihrere Gegnerschaft zu Lebensrechtsbewegungen, die beispielsweise Gehsteigberatungen für Schwangere einrichten, die auf dem Weg zu einer Abtreibungsklinik angesprochen werden und denen dann Hilfe angeboten wird, um das Leben des Kindes zu retten. Diesen Aktionen - die von den "Grünen" als "Gehsteigbelästigungen" bezeichnet werden - möchte man einen Riegel vorschieben. Dazu heißt es:

"Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, und Ärzt*innen, die einen solchen ausführen, müssen etwa durch die Einrichtung von Schutzzonen vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden. Ungewollt Schwangere brauchen den bestmöglichen Zugang zu Informationen. Um diesen zu gewährleisten und Ärzt*innen zu schützen, gilt es den § 219 a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung müssen für Empfängerinnen von staatlichen Transferleistungen übernommen werden."

Unter dem Punkt "Für Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen weltweit" wird Abtreibung erneut als "sexuelles und reproduktives Recht" bezeichnet. Wörtlich: "Wir engagieren uns dafür, Frauen und Mädchen den uneingeschränkten Zugang zu gleichwertiger Bildung zu sichern sowie ihre sexuellen und reproduktiven Rechte zu schützen."

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) hatte 2020 in einem Interview mit der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost" kritisiert, dass die Bezeichnung von "sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte" lediglich ein Kampfbegriff der Abtreibungslobby sei, der "auch die freie Verfügung der Frau über das ungeborene Kind, einschließlich seiner Tötung" beträfe.

Die Partei der "Grünen" steht vor allem in seiner Haltung zur Abtreibung im krassen Gegensatz zur Lehre der Katholischen Kirche. Die Kirche betont immer wieder den uneingeschränkten Schutz des menschlichen Lebens. Nicht zuletzt in der Enzyklika "Humanae Vitae" von Papst Paul VI. wird die Abtreibung, aber auch aktive Sterbehilfe verurteilt. Erst im Februar hatte Papst Franziskus erneut zum Schutz des ungeborenen Lebens aufgerufen

Auch in der Vergangenheit war Franziskus sehr deutlich geworden. Sowohl der Glaube als auch die reine Menschlichkeit verbieten jede Form der Abtreibung, so Franziskus im Mai 2019:

"Nur zwei Sätze werden uns helfen, dies gut zu verstehen: zwei Fragen. Erste Frage: Ist es erlaubt, ein Menschenleben zu töten, um ein Problem zu lösen? Zweite Frage: Ist es erlaubt, einen Killer zu mieten, um ein Problem zu lösen? Ihr könnt selber darauf antworten. Das ist der Punkt."

Unter der Nummer 51 der Konstitution "Gaudium et spes", die während des II. Vatikanischen Konzils veröffentlicht wurde, heißt es:

"Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen."

Auch Papst Johannes Paul II. hat in seiner Enzyklika "Evangelium Vitae" die "sittliche Schwere der vorsätzlichen Abtreibung" verurteilt. Unter der Nummer 59 schrieb der mittlerweile heiliggesprochene Papst:

"Nicht unterschätzt werden darf schließlich das Netz der Mittäterschaft, das sich bis auf internationale Institutionen, Stiftungen und Vereinigungen ausdehnt, die systematisch für die Legalisierung und Verbreitung der Abtreibung in der Welt kämpfen. Damit übersteigt die Abtreibung die Verantwortung der einzelnen Personen und den ihnen verursachten Schaden und nimmt eine stark soziale Dimension an: sie ist eine sehr schwere Verletzung, die der Gesellschaft und ihrer Kultur von denen zugefügt wird, die sie aufbauen und verteidigen sollten."

Da nach Angaben von unabhängigen Lebensrechtsorganisationen häufig Kinder im Mutterleib getötet werden, bei denen in der Voruntersuchung eine mögliche Behinderung festgestellt wurde, ergibt sich zudem ein weiterer Widerspruch zu dem von den "Grünen" beschworenen Ziel, die Rechte von Behinderten in Deutschland zu stärken.

Auch das Beharren auf die Einführung von Kinderrechten bekommt angesichts der Tatsache, dass diese offensichtlich nur für jene Kinder gelten sollen, die den Mutterleib verlassen haben, eine bemerkenswerte Dimension.

Welche unguten Früchte die Kooperation von Politikern mit der Abtreibungslobby teilweise hervorbringt, zeigte nicht zuletzt der Fall der CDU-Politikerin Maria Flachsbarth (CNA Deutsch hat ausführlich berichtet). Dass Flachsbarth einerseits Abtreibung als möglichen "letzten schrecklichen Ausweg" für Frauen bezeichnete und als "Champion" für die Pro-Abtreibungskampagne "SheDecides" auftritt, während sie gleichzeitig Mitglied "Zentralkomitee der deutschen Katholiken" und sogar Präsidentin des "Katholischen Deutschen Frauenbundes" (KDFB) ist, sorgt bei Katholiken für Kritik.

Während der Präsident des ZdK, Thomas Sternberg, seine Parteikollegin gegenüber CNA Deutsch in Schutz nahm, bezeichnete der Passauer Bischof Stefan Oster das Engagement Flachsbarths für Kirche und Abtreibung als "unvereinbar" (CNA Deutsch hat berichtet).

KORREKTUR am 23.4.2021 um 10:42 Uhr: Eine erste Fassung berichtete, dass das Kindergeld auf 24 Monate ausgeweitet werden soll. Gemeint war natürlich das Elterngeld.

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