Kirche und Staat

Bundestag / Claudio Schwarz / Unsplash

Spannung zwischen Staat und Kirche: Aus Gebet wird „Gehsteigbelästigung“

Eine Reihe zu 75 Jahren Grundgesetz und über das Staat-Kirche-Verhältnis – 7

Bundestag / Christian Lue / Unsplash

Spannung zwischen Staat und Kirche: Legalisierung von Abtreibung und Leihmutterschaft?

Eine Reihe zu 75 Jahren Grundgesetz und über das Staat-Kirche-Verhältnis – 6

Grundgesetz / Peggy / Pixabay

Das Grundgesetz beschreibt einen freiheitlichen Staat, der nicht bevormundet

Eine Reihe zu 75 Jahren Grundgesetz und über das Staat-Kirche-Verhältnis – 5

Alte Bücher für das Theologiestudium / Gabriella Clare Marino / Unsplash

Theologiestudium: Eine Besonderheit im Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland

Eine Reihe zu 75 Jahren Grundgesetz und über das Staat-Kirche-Verhältnis – 4

Verbindung von Kirche und Staat: Vereidigung des (damals) designierten Erzbischofs von Paderborn, Udo Bentz, in der Staatskanzlei in Düsseldorf (recht: Ministerpräsident Hendrik Wüst) / Land NRW / Josua Dunst

Warum haben Landesregierungen ein Vetorecht bei der Berufung von Bischöfen?

Eine Reihe zu 75 Jahren Grundgesetz und über das Staat-Kirche-Verhältnis – 3

Otto von Bismarck (Gemälde von Franz von Lenbach) / gemeinfrei

Kulturkampf: „Krieg“ zwischen Papst und deutschem Kanzler?

Eine Reihe zu 75 Jahren Grundgesetz und über das Staat-Kirche-Verhältnis – 2

Karl der Große auf der Frontseite des Karlsschreins / gemeinfrei

Von der Clanstruktur zum christlichen Europa

Eine Reihe zu 75 Jahren Grundgesetz und über das Staat-Kirche-Verhältnis – 1

Martin Luther / CNA/Wikipedia (CC BY-SA 2.0)

Der Synodale Weg – eine "konstruktive Provokation" aus dem Land der Reformation?

Gastkommentar

14. Februar 2022

Von Thorsten Paprotny

Annette Schavan erklärt forsch: "Wir sind das Land der Reformation. Der Augustinermönch Martin Luther aus Erfurt hat vor über 500 Jahren eine Reformation ausgelöst, die für die Weltkirche bis heute wie ein Beben wirkt."

Schwangere Frau  / Pixabay

Lebensschutz heute – oder „Mehr Fortschritt wagen“?

Gastkommentar

24. November 2021

Von Thorsten Paprotny

Lebensschutz heute – oder „Mehr Fortschritt wagen“? / von Thorsten Paprotny Anmerkungen zum „Koalitionsvertrag“   Heute wurde der „Koalitionsvertrag“ der sogenannten „Ampel“ als Fortschrittsprogramm öffentlich vorgestellt und inszeniert. Christen, Andersgläubige und für den Lebensschutz einstehende Agnostiker können auf Seite 116 explizit lesen, was offenbar als „Fortschritt“ verstanden wird: „Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“ Dass Ärzte künftig mit dem Thema „Schwangerschaftsabbruch“ vertraut sein müssen oder zu einer Fortbildung verpflichtet werden können, zeigt an, dass die Aufgaben des Heilberufes offenbar umgedeutet werden. Dass grundsätzlich die „Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen“ als Element einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung“ angesehen wird und Beratungsgespräche mit Schwangeren in den Raum der Virtualität verlagert werden, stimmt sicher nicht nur Katholiken mehr als nachdenklich. Anders gesagt: Ich hoffe, dass Katholiken, Kleriker wie Weltchristen, diesen Koalitionsvertrag genau lesen. Auch viele Protestanten wird und sollte das empören. Man mag erahnen, was hinsichtlich Suizidbeihilfe noch verfügt werden wird. Und wie stehen Sie, liebe Schwestern und Brüder im Glauben, zum Lebensschutz?  Ich halte es mit dem Regensburger Bischof Dr. Voderholzer, der beim Gottesdienst, mit dem am 16. September 2017 der Berliner „Marsch für das Leben“ endete, an die Verfassung erinnerte und in seiner Predigt ausführte: „Das Grundgesetz unseres Landes hat – unter dem Eindruck der Folgen einer menschenverachtenden Ideologie – im ersten Artikel festgehalten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der staatlichen Gewalt.“ In Artikel 2 heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) Diese Rechte gelten für das Leben jeder menschlichen Person vom ersten Augenblick der Empfängnis bis zu ihrem letzten Atemzug, unabhängig davon, ob die betreffende Person den ästhetischen, ökonomischen oder sonstigen Erwartungen und Vorstellungen anderer oder der Gesellschaft entspricht. Jede menschliche Person ist ein Zweck an sich selbst, darf dementsprechend auch nicht anderen Interessen geopfert werden. Diese elementaren Einsichten, erarbeitet vor allem von der großen deutschen Philosophie, sind der menschlichen Vernunft evident. Und sie gehören zum Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaft. Wir sollten sie und ihren philosophisch einsichtigen Geltungsanspruch nicht leichtfertig preisgeben und uns nicht zu früh auf die Position des Glaubens stützen. Das Thema Lebensrecht ist nicht erst ein christliches Thema, es ist ein Menschheitsthema. Es geht um das Recht, um die Anerkenntnis des Rechtes anderer, die meinem Handeln Grenzen setzen. Und es geht letzten Endes um das Funktionieren des Rechtsstaates.“ Damit hat Bischof Voderholzer ein ganz anderes, nämlich das wahre Fortschrittsprogramm charakterisiert – für Christen, Andersgläubige und Agnostiker.  

Erzbischof Georg Gänswein / EWTN / CNA Deutsch

EXKLUSIV | Erzbischof Gänswein: Am Scheideweg. Vom Alpha und Omega der Menschenwürde

Dokumentation

5. Juni 2019

Von AC Wimmer

CNA Deutsch dokumentiert den vollen Wortlaut der Ansprache von Erzbischof Georg Gänswein am 4. Juni 2019 mit freundlicher Genehmigung in zwei Teilen. Hier lesen Sie den zweiten Teil – den ersten finden Sie unter diesem Link.