Eichstätt - Mittwoch, 24. April 2024, 13:00 Uhr.
Bischof Gregor Maria Hanke OSB hat die nachdrückliche Stellungnahme der deutschen Bischöfe zum Thema Abtreibung mit einigen persönlichen Sätzen ergänzt und dabei betont: „Ich sehe mit großer Sorge Tendenzen in der Regierung, die Tötung ungeborener Kinder nicht nur zu tolerieren, sondern ausdrücklich für rechtmäßig zu erklären.“
„Die Zusammensetzung der von der Regierung eingesetzten ‚Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin‘ und das gelieferte Ergebnis scheinen den Weg dahin vorzubereiten“, warnte Hanke am Dienstag, kurz nachdem die Stellungnahme der deutschen Bischöfe veröffentlicht worden war.
Wenigstens in Teilen plant die Bundesregierung, die Tötung ungeborener Kinder grundsätzlich zumindest in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft zu erlauben. Hintergrund ist die Empfehlung einer „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Das Gremium selbst war von der Bundesregierung einberufen und besetzt worden.
Hanke, der Bischof von Eichstätt, führte aus: „Als Christ weiß ich mich zu einem achtsamen Umgang mit der Schöpfung gerufen, erst recht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, vor allem dort, wo es schwach und ohne Stimme ist, wie das ungeborene menschliche Leben. Die dem menschlichen Leben zukommende Würde ist unantastbar.“
„In unserem Land werden pro Jahr mehr als 100.000 Abtreibungen auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Strafgesetzbuches vorgenommen“, rief der Bischof in Erinnerung. „Vor diesem Hintergrund erschließt es sich nicht, wenn die aktuelle Regierung den Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter aufzuweichen beabsichtigen sollte und sich die Position der Stimmen zu eigen macht, die von Kriminalisierung durch das geltende Abtreibungsrecht sprechen.“
„Für Staat und Politik ergibt sich der Schutz des menschlichen Lebens, auch des ungeborenen, aus unserer freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung“, betonte Hanke, um dann jene Menschen zu verteidigen, die sich für den Lebensschutz engagieren: „Menschen, die sich aus christlicher und staatsbürgerlich-demokratischer Haltung heraus für den Lebensschutz einsetzen, diskriminierend zu beurteilen, entbehrt folglich der Grundlage.“
Die deutschen Bischöfe hatten am Dienstag in ihrer gemeinsamen Stellungnahme konstatiert: „Es ist dem Gesetzgeber dringend anzuraten, keine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen, weil diese sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes schützen. Vielmehr gilt es, die angesprochenen Fragestellungen sorgfältig weiter zu untersuchen und die Abwägung dort wissenschaftlich besser abzusichern, wo die Datenlage noch nicht ausreicht. Zu den ethischen Diskussionen, die sich aus diesen Fragestellungen ergeben, sind wir bereit, einen konstruktiven Beitrag zu leisten.“