Unionsfraktion will Gender-Ideologie nicht im Grundgesetz verankern

Transgender-Symbol
Juanje Garrido/Shutterstock

Die Unionsfraktion im Bundestag lehnt eine Verankerung des Diskriminierungsverbots aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz ab, wie der Nachrichtensender ntv am Montag berichtete.

Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP ist die dafür notwendige Änderung des Artikels 3 als Vorhaben festgeschrieben. Jeder, der sich als Teil des jeweils anderen Geschlechts ansieht, soll demnach nicht mehr diskriminiert werden dürfen.

Für eine solche Grundgesetzänderung ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Da die Ampelkoalition zusammen nicht über die erforderliche Mehrheit verfügt, wäre sie auch auf die Stimmen der Unionsfraktion angewiesen.

„Den Grundrechtekatalog, also die Herzkammer unserer Verfassung anzutasten, bedarf es ganz besonderer Gründe. […] Für eine Änderung des Grundgesetzes sehe ich aber auch keinen Anlass, da der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits in Artikel 3 verwirklicht ist“, betonte jedoch der Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Nur vereinzelt gibt es unterstützende Signale, beispielsweise von der CDU-geführten Berliner Landesregierung unter Kai Wegner, der eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 angekündigt hat.

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Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese sagte dementsprechend: „Leider hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hierzu die Gespräche abgelehnt. Es ist daher zu begrüßen, dass einige CDU-Politiker aus den Ländern sich anders positionieren.“

Die katholische Kirche hat sich zuletzt in der Erklärung Dignitas Infinita, die im April 2024 vom Dikasterium für die Glaubenslehre mit Gutheißung von Papst Franziskus veröffentlicht wurde, ausführlich zur Gender-Ideologie geäußert.

„Im Hinblick auf die Gender-Theorie, über deren wissenschaftliche Konsistenz in der Fachwelt viel diskutiert wird, erinnert die Kirche daran, dass das menschliche Leben in all seinen Bestandteilen, körperlich und geistig, ein Geschenk Gottes ist, von dem gilt, dass es mit Dankbarkeit angenommen und in den Dienst des Guten gestellt wird“, so Dignitas Infinita. „Über sich selbst verfügen zu wollen, wie es die Gender-Theorie vorschreibt, bedeutet ungeachtet dieser grundlegenden Wahrheit des menschlichen Lebens als Gabe nichts anderes, als der uralten Versuchung des Menschen nachzugeben, sich selbst zu Gott zu machen und in Konkurrenz zu dem wahren Gott der Liebe zu treten, den uns das Evangelium offenbart.“

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„Ein zweiter Punkt der Gender-Theorie ist, dass sie versucht, den größtmöglichen Unterschied zwischen Lebewesen zu leugnen: den der Geschlechter“, fährt der Text fort. „Dieser fundamentale Unterschied ist nicht nur der größtmöglich vorstellbare, sondern auch der schönste und mächtigste: Er bewirkt im Paar von Mann und Frau die bewundernswerteste Gegenseitigkeit und ist somit die Quelle jenes Wunders, das uns immer wieder in Erstaunen versetzt, nämlich die Ankunft neuer menschlicher Wesen in der Welt.“

Entsprechend gelte, „dass jeder geschlechtsverändernde Eingriff in der Regel die Gefahr birgt, die einzigartige Würde zu bedrohen, die ein Mensch vom Moment der Empfängnis an besitzt. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person mit bereits bei der Geburt vorhandenen oder sich später entwickelnden genitalen Anomalien sich für eine medizinische Behandlung zur Behebung dieser Anomalien entscheiden kann. In diesem Fall würde die Operation keine Geschlechtsumwandlung in dem hier beabsichtigten Sinne darstellen.“