Redaktion - Donnerstag, 26. Juni 2025, 15:30 Uhr.
Im Bistum Eichstätt wird derzeit eine Forderung des deutschen Synodalen Wegs umgesetzt: Erstmals sollen Laien aktiv in die Suche nach einem neuen Bischof eingebunden werden.
Ausgerechnet in dem Bistum, dessen früherer Oberhirte Gregor Maria Hanke OSB sich ausdrücklich geweigert hatte, den Synodalen Weg nach mehrfachen römischen Ermahnungen weiter mitzutragen, kommt diese neue Praxis nun nach seinem überraschenden Rücktritt zu Pfingsten zur Anwendung. Es scheint sich jedoch um eine Laienbeteiligung auf Ebene der Beratung, nicht aber der Entscheidung zu handeln.
Wie CNA Deutsch berichtete, trat Hanke am Pfingstsonntag mit 70 Jahren von seinem Amt zurück und will laut Bistum als „Pater Gregor“ in die unmittelbare Seelsorge zurückkehren.
In einem Schreiben ermutigen der Diözesanadministrator Alfred Rottler und dessen Ständiger Vertreter Michael Alberter die Vertreter des Diözesanrats, des BDKJ-Diözesanvorstands, des bisherigen Priesterrats, des Diözesansteuerausschusses, der pastoralen Mitarbeiter über die MAV-Sondervertretung Pastorale Dienste sowie die Dekane, ein Kandidatenprofil zu erarbeiten. Den Gremien sei es freigestellt, „auf dessen Grundlage mögliche Kandidaten zu nennen“.
Zur Unterstützung wurde den Gremien ein Fragenkatalog übermittelt, der zentrale Aspekte der Eignung für das Bischofsamt behandelt. Die eingereichten Profile und Vorschläge sollen das Eichstätter Domkapitel bei der Erstellung einer Kandidatenliste unterstützen.
Rottler betonte in dem Schreiben, dass absolute Vertraulichkeit während des Beratungsprozesses unerlässlich sei – aus Respekt gegenüber den vorgeschlagenen Personen und um einen offenen Austausch in den Gremien zu ermöglichen.
Grundlage des Verfahrens zur Bischofswahl ist das Bayerische Konkordat von 1924: Das Eichstätter Domkapitel erstellt eine Kandidatenliste, die über den päpstlichen Nuntius an den Vatikan übermittelt wird. Darüber hinaus reichen die bayerischen Domkapitel sowie die Bischöfe der Freisinger Bischofskonferenz alle drei Jahre Listen mit geeigneten Kandidaten beim Apostolischen Stuhl ein.
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Zuvor holt der Papst umfassende Informationen über mögliche Kandidaten ein. Er ist in seiner Entscheidung frei: Er kann einen der vorgeschlagenen Namen wählen oder auch einen Kandidaten aus anderen bayerischen Listen bestimmen.
Doch bevor die Ernennung offiziell erfolgen kann, hat die Bayerische Staatsregierung gemäß Bayerischem Konkordat das Recht, der Wahl zu widersprechen. Erfolgt kein Einspruch, kann der Papst den neuen Bischof ernennen. Wann mit einem neuen Bischof zu rechnen ist, bleibt unklar.
Ähnliche Modelle der Laienbeteiligung
Neben Eichstätt haben mehrere deutsche Diözesen Modelle zur Einbeziehung von Laien bei Bischofsbestellungen erprobt oder eingeführt. Die Umsetzung variiert dabei stark und bleibt oft informell.
Das Erzbistum Paderborn entwickelte das folgende Modell: Per Losverfahren wurden 14 Laien ausgewählt. Diese sollten gemeinsam mit dem Domkapitel eine Kandidatenliste für die Nachfolge von Erzbischof Becker erstellen.
Der Vatikan stoppte das Vorhaben jedoch. Über den Apostolischen Nuntius wurde mitgeteilt, dass eine Beteiligung von Nicht-Domkapitularen nicht möglich sei. Grund ist das päpstliche Geheimnis, das nur für das Domkapitel gilt. Demnach sind alle Beteiligten dazu verpflichtet, über die römische Dreierliste und den Wahlverlauf Stillschweigen zu bewahren.
Im Bistum Rottenburg-Stuttgart erstellten das Domkapitel, der Priesterrat und der Diözesanrat bei der Wahl von Bischof Gebhard Fürst parallele Kandidatenlisten. Diese dienten als Beratungsgrundlage, ohne dass Laien an der finalen Entscheidung mitwirkten.