Menschenwürde-Debatte: Erzbischof Gössl bietet Brosius-Gersdorf Gespräch an

Erzbischof Herwig Gössl mit Pallium
Pressestelle / Dominik Schreiner

Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl hat der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf ein persönliches Gespräch angeboten, um „Missverständnisse auszuräumen“, die nach seiner Lebensschutz-Predigt zum Heinrichsfest entstanden seien. Brosius-Gersdorf war von der SPD als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht nominiert worden.

Ihre Wahl – wie auch die Wahl zweier weiterer Personen – wurde am vergangenen Freitag kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen, da der Widerstand in der Union gegen die Kandidatin zu groß geworden war. Im Februar hatte Brosius-Gersdorf bei einer Anhörung im Bundestag gesagt: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“

Trotz katholischer Vorbehalte erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), er könne ihre Wahl mit seinem Gewissen vereinbaren, wie CNA Deutsch berichtete. Die Unterstützung in der CDU/CSU-Fraktion blieb jedoch verhalten – auch weil die Position von Brosius-Gersdorf dem CDU/CSU-Wahlprogramm, das an Paragraf 218 festhielt, widerspricht.

Gössl betonte im Nachgang zu seiner Lebensschutz-Predigt, er habe zu keinem Zeitpunkt die Juristin „persönlich angreifen oder diffamieren wollen“: „Ihre Kompetenz als Juristin und ihre persönliche Integrität habe ich niemals in Zweifel gezogen.“

Das Thema seiner Predigt sei die Verantwortung vor Gott gewesen, dabei sei als ein Beispiel unter anderen auch das Thema Schutz des ungeborenen Lebens zur Sprache gekommen.

Gössl führte aus: „Ich habe die Folgen für die Gesellschaft dargelegt, wenn die Verantwortung vor Gott abhanden kommt.“ Mit dem von ihm verwendeten Begriff „innenpolitischer Skandal“ habe er die Vorgänge im Bundestag um die geplante und dann vertagte Nominierung der Verfassungsrichterin gemeint.

„Dies war lediglich ein aktueller Anlass, um das Thema Lebensschutz in der Predigt aufzugreifen“, sagte der Erzbischof. Ausdrücklich bedauerte er, dass seine Predigt instrumentalisiert worden sei, „um die Person Brosius-Gersdorf oder das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts zu beschädigen“. Der Erzbischof hofft, dass das von ihm angebotene Gespräch „bald stattfinden kann“.

Lebensschutz-Predigt von Erzbischof Gössl

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Die Hintergründe der Kontroverse gehen auf Gössls Predigt am vergangenen Sonntag im Bamberger Dom zurück, wie die Zeit berichtete. Dort hatte er über einen „innenpolitischen Skandal“ gesprochen, der „durch die geplante Nominierung einer Richterin für das Bundesverfassungsgericht“ entstanden sei, „die angeblich das Lebensrecht ungeborener Menschen bestreitet“.

Gössl warnte in diesem Zusammenhang vor einem „Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung“, wenn die Verantwortung vor Gott aus dem Bewusstsein der Menschen verschwinde. Den Namen von Brosius-Gersdorf hatte er nicht explizit genannt.

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Brosius-Gersdorf selbst hatte sich am Dienstagabend in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ zu Wort gemeldet und die Äußerungen des Bamberger Erzbischofs scharf kritisiert. Sie empfinde es als „besonders verstörend“, dass Gössl in Bezug auf ihre Person von einem „Abgrund von Intoleranz und Menschenverachtung“ gesprochen habe.

„Ich finde das infam“, sagte die Juristin. Das Gegenteil sei der Fall, im Zentrum ihrer wissenschaftlichen Arbeit stehe das Bemühen um sozial Schwache.

Die Juristin betonte, sie würde ihre Kandidatur zurückziehen, falls das Bundesverfassungsgericht durch diese Kandidatur beschädigt werden könnte. „Sobald das auch nur droht, würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten. Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten“, erklärte sie.

Position der katholischen Kirche

Vertreter der katholische Kirche haben sich unmissverständlich gegen die Nominierung Brosius-Gersdorfs positioniert. Besonders deutlich wurden die bayerischen Bischöfe Stefan Oster SDB (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg), die von einem „radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“ sprachen.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonten sie: „Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen.“

Wer die Ansicht vertrete, dass der Embryo oder Fötus im Mutterleib keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe, dem dürfe „nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden“. Ihre Warnung war eindeutig: „Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.“

Der Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, betonte zudem, dass die Kirche verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teile und die Menschenwürde des ungeborenen Lebens nicht infrage stelle.

Laut der katholischen Kirche ist Abtreibung in all ihren Formen ein schweres sittliches Vergehen, das gegen das göttliche und natürliche Gesetz verstößt. Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es dazu: „Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen.“