Redaktion - Freitag, 10. Oktober 2025, 11:55 Uhr.
Eine am Donnerstag veröffentlichte Missbrauchsstudie hat „keinen einzigen belastbaren Hinweis“ auf organisierte kirchliche Täternetzwerke sowie zu angeblicher ritueller Gewalt identifizieren können.
Zu den Hintergründen der von einer Kölner Kanzlei angefertigten Studie schrieb das Bistum Münster: „In den Bistümern Essen und Münster sowie im Erzbistum Köln haben in den vergangenen Jahren rund ein Dutzend Menschen Vorwürfe erhoben, sie seien Opfer schwerster Gewalttaten mit rituellen Bezügen von Täternetzwerken geworden, denen neben ‚einfachen‘ Priestern inzwischen verstorbene Erzbischöfe, Kardinäle und Bischöfe – auch aus dem Erzbistum Paderborn und dem Bistum Hildesheim – angehört haben sollen.“
Die Studie habe gezeigt, dass bei den versuchten Fällen „nichts“ dafür spreche, „dass die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten Ritueller Gewalt begangen haben könnten“.
„Allen Betroffenenaussagen ist das vollständige Fehlen konkreter objektiver Nachweise gemeinsam“, teilte das Bistum Münster mit. „Als plausible Alternativerklärung für die erhobenen Vorwürfe benennt die Untersuchung mögliche ‚suggestive Einflüsse von außen, insbesondere im Therapiekontext‘.“ Die in diesen Therapien vertretene Rituelle-Gewalt-Theorie sei für die Kanzlei „eine nur scheinbare Erklärung, die den Betroffenen einen Ausweg aus Trauma und Hilflosigkeit vorspiegelt und ihre Lage aus unserer Sicht erheblich verschlimmert hat“.
Ferner hieß es, die Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie Silvia Gubi-Kelm und Petra Wolf zitierend, „dass in den vorliegenden Fällen nicht von genuinen Erinnerungen an rituellen sexuellen Missbrauch auszugehen ist. Vielmehr weisen die Informationen über die Entstehung und Entwicklung der Angaben darauf hin, dass die vorliegenden Schilderungen auf Scheinerinnerungen basieren. Die jeweiligen Aussagegenesen sind geradezu prototypisch für die Entstehung und Entwicklung von falschen autobiografischen Erinnerungen.“
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Ausdrücklich kritisierte die Kanzlei, die im Auftrag der Diözese Münster die Studie angefertigt hatte, „das Wirken der früheren ‚Beratungsstelle Organisierte sexuelle und rituelle Gewalt‘ des Bistums Münster (und von deren Vorgängerstelle) sowie den ‚Arbeitskreis Rituelle Gewalt‘ der Bistümer Essen, Münster und Osnabrück“.
Vor diesem Hintergrund sei die Schließung „der Beratungsstelle in Münster im März 2023, deren Mitarbeiterinnen Anhängerinnen der Rituellen-Gewalt-Theorie waren“, richtig gewesen, aber „aus heutiger Sicht deutlich zu spät erfolgt. Denn auch die Arbeit der Beratungsstelle habe ihren Anteil daran, dass die Betroffenen sich immer tiefer in die Suche nach Erinnerungen verstrickt haben.“
Die Kanzlei äußerte ferner die Einschätzung, dass „auch das von der Deutschen Bischofskonferenz für Fälle sexualisierter Gewalt 2021 eingeführte Verfahren zur Anerkennung des Leids kontraproduktiv sein“ könnte. „Der in diesem Verfahren geltende Ansatz, den Betroffenen zu glauben und ihre Aussagen nur zurückhaltend kritisch zu überprüfen, sei zwar grundsätzlich richtig. In den behaupteten Fällen Ritueller Gewalt führe er jedoch dazu, dass zum Beispiel die Kosten für (teils jahrelange) Therapien übernommen würden, ‚die gerade nicht zu einer Verbesserung des Zustands der Betroffenen führen, sondern im Zweifel deren Leid verstärken könnten‘.“
„Die Bistümer Essen und Münster sowie das Erzbistum Köln haben daher entschieden, für die Betroffenen weiterhin Therapiekosten zu übernehmen, aber nur von Therapeuten, die nicht die Rituelle-Gewalt-Theorie vertreten“, hieß es in der Mitteilung des Bistums Münster.





