Studie deckt Missbrauchsversäumnisse im Bistum Augsburg auf

Der Hohe Dom zu Augsburg
Daniel Jäckel / pba

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Augsburg (UAKA) hat ihre „Studie zum sexuellen Missbrauch im Bistum Augsburg“ vorgestellt und Bischof Bertram Meier übergeben.

In dem Bericht wird das Handeln der Verantwortlichen seit 1930 bewertet. Es werden schwerwiegende Versäumnisse vor allem bis zur Jahrtausendwende verortet und ein Paradigmenwechsel ab 2002 attestiert.

Schlussendlich kam der Bericht aber zu dem Ergebnis, dass derzeit unter Meier „kein einziger Fall zu beanstanden“ war, was die Sachbehandlung von Fällen sexualisierter Gewalt betrifft.

Unmissverständlich begründete die UAKA den Wendepunkt: „Vor 2002 standen die Interessen der Kirche eindeutig im Vordergrund. Nach 2002 entstanden nach und nach Leitlinien und Strukturen, welche der Aufdeckung von Missbrauch dienen und die Verantwortung gegenüber den Betroffenen betonen.“

Zugleich konstatierte der Bericht eine deutliche Verbesserung: „Ab dem Episkopat Dr. Mixa ist ein zunehmend angemessenerer Umgang mit Missbrauchsmeldungen nach den genannten Pflichtenkreisen festzustellen.“

Im Rückblick auf die einzelnen Episkopate hieß es: „Während der Episkopate von Bischof Dr. Stimpfle (1963 – 1992) und Bischof Dr. Dammertz (1993 – 2004) war in 64 bzw. 69 % der untersuchten Fälle die Sachbehandlung durch die Verantwortungsträger im Bistum Augsburg als unangemessen zu bewerten. […] Im Episkopat von Dr. Meier (seit 2020) war kein einziger Fall zu beanstanden.“

In Bezug auf das Gesamtausmaß des sexuellen Missbrauchs schrieb die UAKA: „Insgesamt waren den 77 Beschuldigten 193 Taten zuzuschreiben, von denen 129 auf männliche und 59 auf weibliche Betroffene entfielen […]. 42,5 % der Betroffenen waren Kinder unter 14 Jahren.“

Umgang und Systemfehler – bis 2002

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Die Kommission beschrieb das Leid vieler Betroffener in klaren Worten: „Sie wurden in ihrer seelischen Not alleingelassen, ihnen wurde die dringend erforderliche menschliche und therapeutische Hilfe versagt. Viele fühlten sich in ihrer Würde verletzt und sind dies bis heute.“

Auch institutionell habe es massive Defizite gegeben: „In der Zeit bis 2002 kann von einer Zusammenarbeit der Personalverantwortlichen des Ordinariats mit den Strafverfolgungsbehörden nicht gesprochen werden.“

Besonders schwer wog der Befund in einem Einzelfall, als „der damalige Generalvikar Anzeige bei der Staatsanwaltschaft“ hätte erstatten müssen. „Dies wurde pflichtwidrig unterlassen.“

Nach den DBK-Leitlinien von 2010 habe sich der Kurs gedreht: „Mit Einführung der Leitlinien 2010 wurde die Zusammenarbeit mit den staatlichen Verfolgungsbehörden zwischenzeitlichen zum ‚Normalfall‘. Strafanzeige, kirchenrechtliche (Vor-)Untersuchung und Information der Glaubenskongregation gehören heute im Bistum Augsburg zu den fest installierten und praktizierten Verfahrensweisen.“

Empfehlungen der UAKA

Die Kommission formulierte ein Bündel an Maßnahmen. Prägnant hieß es: „Missbrauch von Kindern und Jugendlichen kann nie vollständig verhindert werden. Ihm ist aber mit aller Kraft bereits vorbeugend entgegenzuwirken.“ Prävention sei „auf allen Diözesanebenen als selbstverständliche Daueraufgabe zu implementieren und proaktiv“ zu leben.

Konkret regte die UAKA an, „die Möglichkeit eines generellen Einladungsverbotes für unbegleitete Minderjährige in Pfarrhäuser bzw. Privatwohnungen von Klerikern zu prüfen und gegebenenfalls auszusprechen“.

Darüber hinaus forderte die Studie unter anderem eine „Schaffung einer Kultur der Achtsamkeit“, missbrauchssensible Aus- und Fortbildung der Kleriker, konsequente Sanktionen, verbindliche Betroffenenfürsorge und mehr Transparenz.

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