Berlin - Donnerstag, 29. Oktober 2020, 5:44 Uhr.
Es gibt vorerst weiterhin kein Gottesdienstverbot in Deutschland im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der schnellen Ausbreitung des Coronavirus. Das haben mehrere Regierungsvertreter von Bund und Ländern mitgeteilt.
Das gilt auch für den Zeitraum ab dem 2. November, für den neue Maßnahmen beschlossen wurden: Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel am gestrigen Donnerstag mitteilte, schien es der Bundesregierung "nicht angemessen, Gottesdienste zu verbieten". So wie Schulen, Kitas und der Einzelhandel bleiben auch die Kirchen also geöffnet – mit Hygienekonzept.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder betonte, dass Eingriffe in die Religions- und Versammlungsfreiheit besonders sensibel sind. Dankbar dafür zeigte sich der Vorsitzende der Bischofskonferenz: Der Limburger Bischof Georg Bätzing erklärte, er sei "dankbar, dass Gottesdienste unter Einhaltung der geltenden Hygieneauflagen weiter stattfinden können".
Zum Gebet sind die meisten Kirchen ohnehin während der gesamten Pandemie geöffnet – und bleiben dies weiter.
Auch in Österreich, der Schweiz und Südtirol ist der Kirchgang derzeit in der Regel möglich. Grundsätzlich empfehlen Bischöfe und Bistumssprecher den Gläubigen, sich in der eigenen Pfarrei oder bevorzugten Kirche zu informieren, was Hygienevorschriften und Abstandsregeln betrifft: Diese werden nach den jeweiligen Vorgaben des Gesetzgebers umgesetzt.
In den meisten Kirchen gelten neben den üblichen Abstandsregeln weiterhin auch Masken-Vorschriften: Bei einem 7-Tages-Inzidenzwert über 35 gilt das auch für den Sitzplatz. Ausgenommen sind natürlich Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.
Unterdessen soll Papst Franziskus das Weihnachtsfest ohne Gläubige feiern, wie CNA Deutsch berichtete – und Großveranstaltungen wie der Nürnberger Christkindlesmarkt wurden bereits abgesagt.
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