Die Zahl der Abtreibungen ist gegenüber 2020 im letzten Jahr um 5,4 % auf rund 94.600 zurückgegangen, so das Statistische Bundesamt.
Das Werbeverbot für Abtreibung soll auf Wunsch der Bundesregierung bald aufgehoben werden. Der betreffende Paragraph des Strafgesetzbuches, Paragraph 219a, soll gekippt werden, sodass Ärzte künftig Abtreibung öffentlich als Dienstleistung anbieten dürften. Lebensschützer warnen schon lange vor einem weiteren Dammbruch. So betont beispielsweise die "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA), dieser Beschluss lasse "vorgeburtliche Kindstötungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität".
Nachdem die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November den Koalitionsvertrag vorgestellt haben, gibt es scharfe Kritik von Lebensschützern.
Nur 4 Prozent der Abtreibungen nach Sexualdelikten oder aus medizinischen Gründen - 70 Prozent der Frauen zwischen 18 und 34 Jahre alt
Der alljährliche "Marsch für das Leben" in Berlin findet in diesem Jahr unter besonderen Bedingungen statt. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie müssen besondere Hygienevorschriften eingehalten werden. Im Vorfeld haben die Veranstalter bereits Grußworte von mehreren Bischöfen aus Deutschland erhalten und veröffentlicht. Das Grußwort des Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, soll bei der Veranstaltung am 19. September verlesen werden.
Die Lebensrechtsorganistion "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) hat einen Vorstoß der Baden-Württembergischen Landesregierung kritisiert, der die Ärzte künftig dazu verpflichten soll, eine Abtreibung durchzuführen. Bisher kann ein Arzt einen solchen Eingriff mit Verweis auf die Gewissensfreiheit verweigern.
Lebensrechtsorganisationen in Deutschland haben Kritik an Abtreibungsbefürwortern geübt.
Die am 26. Februar ergangene Entscheidung betrifft § 217 StGB und bedeutet eine Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.