"Das ist definitiv falsch", konstatierte Generalvikar Guido Assmann und bekräftigte, man habe "nicht nach einem Drehbuch Dritter gehandelt".
Letztlich habe "die Zahl der Meldungen im Vergleich zum Zeitraum vor Vorstellung der Studie" nicht zugenommen.
Dem von 1969 bis 1979 amtierenden Bischof wird "Leitungsversagen" "im Zusammenhang mit sexualisierten Übergriffen durch Diözesanpriester während seiner Amtszeit" vorgeworfen.
Die Arbeit zur Aufarbeitung von Missbrauch im Zeitraum von 1945 bis 2020 soll "maximal drei Jahre" dauern.
"Das Thema Missbrauch wurde tabuisiert, höchstens subtil angedeutet", sagte der Bischof von Dresden-Meißen, der jahrelang im Bistum Münster wirkte.
"Heute würde ich zweifellos anders handeln", sagte der Bischof von Essen, der ein Jahr lang Diözesanadministrator im Bistum Münster war.
Der Bischof von Münster sprach sein eigenes Fehlverhalten ausdrücklich an.
Die Bischofsgruft im Dom bleibe bis auf Weiteres geschlossen.
Die Zahl der Betroffenen liegt bei mindestens 610 Personen, doch die Dunkelziffer könnte gar das zehnfache betragen.
"Hintergrund sind zeitliche Verschiebungen durch die Corona-Pandemie", heißt es.
Gegenstand der Missbrauchsstudie sind alle Fälle im Bistum seit 1945.
Ein Zwischenstand im Dezember 2020 ergab "Beschuldigungen sexuellen Missbrauchs gegen rund 200 Priester" von 1945 bis 2018.
Das Gutachten war besonders wegen Vorwürfen gegen Benedikt XVI. in die Kritik geraten.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) möchte die Missbrauchsfälle innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie aufarbeiten und hat deshalb eine Studie in Auftrag gegeben.
Die Ehelosigkeit ist ein Skandalon in einer übersexualisierten Gesellschaft, aber ist sie der Grund für die durch Missbrauch- und Vertuschungsskandale ausgelöste Kirchenkrise?
Sie wollen sich “dem Ernst der Stunde stellen”: In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die deutschen Bischöfe zur Umsetzung von sieben Maßnahmen verpflichtet. Darin geht es darum, “mehr als bisher die Begegnung mit Betroffenen zu suchen”, Fachleute und Anlaufstellen zu Rate zu ziehen, Personalakten zu standardisieren, Monitoring einzuführen – und zuletzt wird der Wunsch geäußert zu “klären, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung getragen hat”.