Alle vatikanischen Gelder müssen bis Ende September an Vatikanbank übertragen werden

Der Turm Nikolaus V., Sitz der Vatikanbank, dem "Istituto per le Opere di Religione", kurz IOR, unweit des Apostolischen Palastes.
Paul Badde / EWTN

Papst Franziskus hat angeordnet, dass der Heilige Stuhl und die mit ihm verbundenen Einrichtungen alle finanziellen Vermögenswerte in das "Istituto per le Opere di Religione" (IOR) verlagern, das gemeinhin als Vatikanbank bekannt ist.

Das Reskript des Papstes, das am Dienstag veröffentlicht wurde, klärt die Auslegung eines Paragrafen in der neuen Verfassung der römischen Kurie, Praedicate Evangelium, die im März veröffentlicht wurde.

Nach dem Reskript von Franziskus müssen finanzielle und liquide Mittel, die in anderen Banken als dem IOR gehalten werden, innerhalb von 30 Tagen nach dem 1. September 2022 in die Vatikanbank transferiert werden.

Das IOR mit Sitz im Staat der Vatikanstadt hat 110 Mitarbeiter und 14.519 Kunden. Im Jahr 2021 verwaltete es 5,2 Milliarden Euro an Kundengeldern.

Obwohl das IOR gemeinhin als "Bank" bezeichnet wird, ist es technisch gesehen ein Finanzinstitut ohne Zweigstellen, das im Vatikanstaat tätig ist und Dienstleistungen für Kunden erbringt, zu denen der Heilige Stuhl und mit ihm verbundene Einrichtungen, Orden, Geistliche, katholische Institutionen und Mitarbeiter des Heiligen Stuhls gehören.

Die Zahl der Kunden des IOR ist von 14.991 Ende 2020 auf 14.519 im Jahr 2021 gesunken. Fast die Hälfte der Kunden im Jahr 2019 waren Ordensgemeinschaften.

Laut Jahresbericht des Finanzinstituts ging der Nettogewinn von 19 Millionen Dollar im Jahr 2021 gegenüber 44 Millionen Dollar im Jahr 2020 und 46 Millionen Dollar im Jahr 2019 ebenfalls zurück.

In seinem Reskript vom 23. August sagte Papst Franziskus, dass Artikel 219, § 3 von Praedicate Evangelium "dahingehend interpretiert werden muss, dass die Tätigkeit als Vermögensverwalter und Verwalter des beweglichen Vermögens des Heiligen Stuhls und der mit dem Heiligen Stuhl verbundenen Institutionen in der ausschließlichen Verantwortung des 'Istituto per le Opere di Religione' liegt."

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Das Reskript zwingt die Institutionen des Heiligen Stuhls, einschließlich des Staatssekretariats, ihr Finanzvermögen bis Ende September an das IOR zu übertragen. Es ist bekannt, dass das Staatssekretariat Konten bei Schweizer Finanzinstituten unterhielt, darunter Credit Suisse, über welche die umstrittene Investition in eine Londoner Immobilie ursprünglich getätigt wurde.

Artikel 219, § 3 der neuen Kurienverfassung besagt: "Die Ausführung der in den §§ 1 und 2 genannten Finanzgeschäfte erfolgt durch das 'Istituto per le Opere di Religione'", das IOR.

Bei den in den Paragrafen 1 und 2 von Artikel 219 beschriebenen Finanzgeschäften handelt es sich um die Verwaltung und Bewirtschaftung der Immobilien und des beweglichen Vermögens des Heiligen Stuhls sowie der Einrichtungen, die dem Heiligen Stuhl ihr Vermögen anvertrauen.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency, der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.

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