"Synodaler Weg" beschließt eigene Verstetigung durch Einführung von Synodalrat

Synodaler Weg
Synodaler Weg / Maximilian von Lachner

Die Mitglieder des "Synodalen Wegs" haben sich für eine Verstetigung des Prozesses in einem "Synodalen Rat" ausgesprochen. Ein entsprechender Handlungstext wurde am Samstagmittag mit fast 93 Prozent aller Stimmen angenommen. Lediglich fünf Bischöfe – Gregor Maria Hanke, Rudolf Voderholzer, Dominikus Schwaderlapp, Stefan Zekorn und Rupert Stolberg – lehnten den Text ab, über den trotz satzungsgemäßem Antrag nicht geheim abgestimmt wurde.

Vor der Einrichtung eines Synodalen Rates werde zunächst ein Synodaler Ausschuss eingesetzt, wo dann über die genaue Form des neuen Gremiums beraten werden soll, wie es im Handlungstext heißt: "Der Synodale Ausschuss besteht aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom ZdK gewählten Mitgliedern und 10 von diesen gemeinsam gewählten Mitgliedern. Dieser Ausschuss wird von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gemeinsam getragen. Er wird von dem Vorsitzenden der DBK und dem / der Vorsitzenden des ZdK geleitet."

Über den Synodalen Rat finden sich nur wenige "Eckpunkte" im Handlungstext. Er werde "als Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft" fungieren "und trifft Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen und Haushaltsangelegenheiten der Kirche, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden."

"Die Beschlüsse des Synodalen Rates haben mindestens dieselbe rechtliche Wirkung wie die Beschlüsse der Synodalversalversammlung", so der Handlungstext. "Der Synodale Rat tagt öffentlich. Den Vorsitz des Synodalen Rats führen gemeinsam der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der / die Vorsitzende des ZdK."

Auch die finanzielle Absicherung ist bereits gesichert: "Der Synodale Rat wird durch ein ständiges Sekretariat unterstützt, das finanziell und personell angemessen ausgestattet ist."

Abschmetterung von Antrag auf geheime Abstimmung

Vor dem Votum innerhalb der Synodalversammlung hatten fünf Mitglieder des "Synodalen Wegs" der Satzung entsprechend eine geheime Abstimmung beantragt.

In der Satzung heißt es: "Grundsätzlich erfolgen Abstimmungen öffentlich. Davon ausgenommen sind Personalentscheidungen sowie Abstimmungen, die auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern der Synodalversammlung geheim erfolgen können." Mit anderen Worten: Eine Abstimmung erfolgt geheim, sobald fünf Mitglieder einen entsprechenden Antrag stellen.

Mehr in Deutschland - Österreich - Schweiz

Stattdessen ließen die Moderatoren der Versammlung, mit Rückendeckung durch das Präsidium unter der Leitung von DBK-Chef Bischof Georg Bätzing und ZdK-Chefin Irme Stetter-Karp, alle Mitglieder des "Synodalen Wegs" über den Antrag abstimmen, was zu dessen Ablehnung führte. Auch ein Antrag auf Prüfung der von mehreren Teilnehmern als fragwürdig charakterisierten Rechtsauslegung wurde von der Mehrheit der Synodalversammlung abgelehnt.

Vorzeitige Abreise von mindestens zwei Teilnehmern

Als Reaktion auf diese Auseinandersetzung, die unmittelbar vor der Mittagspause stattfand, haben mindestens zwei Teilnehmer erklärt, vorzeitig abreisen zu wollen.

Marianne Schlosser, die in Wien Theologie der Spiritualität lehrt, erklärte gegenüber EWTN vor Ort, sie finde es "emotional gesprochen traurig und objektiv gesagt empörend", wie der Antrag behandelt worden sei.

Der Antrag sei trotz juristischer Bedenken und "obwohl der Text der Satzung eigentlich dafür spricht, dass die geheime Abstimmung Vorrang hat vor der namentlichen", abgelehnt worden, erläuterte die Theologin. "Dass das zurückgewiesen wurde und über den Antrag der fünf Personen, die erforderlich waren, noch einmal eigens abgestimmt wurde, ob der zulässig ist, zeigt für mich, dass es kein Recht auf geheime Abstimmung gibt in diesem Gremium."

"Deswegen muss ich meine Mitarbeit in diesem Gremium auch beenden", kündigte Schlosser an.

Die Entscheidung, den Antrag auf geheime Abstimmung zu unterzeichnen und schriftlich einzureichen, begründete sie damit, es gehe darum, "dass Leute, die dem Mainstream oder der Mehrheit nicht so verbunden sind, frei über einen Text oder über eine Vorlage abstimmen können", auch wenn sie sich selbst eindeutig öffentlich positioniert habe.

Auch die Religionsphilosophin Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz hatte angekündigt, wegen des Umgangs auf dem "Synodalen Weg" nun vorzeitig abreisen zu wollen. Sie gehörte indes nicht zu den fünf Unterzeichnern des Antrags auf geheime Abstimmung.

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

Dorothea Schmidt, die als eine der wenigen Synodalen regelmäßige deutliche Kritik an den zur Debatte stehenden Texten übt, zeigte im Gespräch mit EWTN Verständnis für die Entscheidung. Sie erklärte, die Leitung des "Synodalen Wegs" habe "einfach eine eigene Linie verfolgt, Ziele die von vornherein irgendwie feststanden". Damit sei "jetzt wirklich eine Endpunkt erreicht, weil man sagen kann, ich kann nicht mehr. Also ich finde diese ganze Situation höchst unerträglich."

Es habe sich gezeigt, "dass hier die Minderheiten nicht geschützt werden. Es gibt aber dieses klassische Recht, und das kann man einfordern. Und da werden wir uns überlegen, ob wir das juristisch auch noch mal prüfen lassen."

Kritik an Einführung von Synodalrat

Kardinal Walter Kasper hatte sich im Juni mit Blick auf die Kirchengeschichte kritisch zur Einführung eines Synodalen Rats geäußert: "Synoden lassen sich nicht institutionell auf Dauer stellen. Die Tradition der Kirche kennt keine synodale Kirchenregierung. Ein synodaler, oberster Rat, wie er jetzt in Aussicht genommen wird, hat in der gesamten Verfassungsgeschichte keinerlei Anhalt. Er wäre keine Erneuerung, sondern eine unerhörte Neuerung."

"Nicht ein Theologe, sondern ein Politologe hat das kürzlich etwas boshaft ausgedrückt, indem er einen solchen Synodalen Rat, als einen Obersten Sowjet bezeichnet hat", so Kasper weiter. "Sowjet ist ein altrussisches Wort, das genau das meint, was wir in deutscher Sprache als Rat bezeichnen. Ein solcher Oberster Sowjet in der Kirche wäre offensichtlich keine gute Idee. Ein solches Rätesystem ist keine christliche, sondern eine aus ganz anderem Geist oder Ungeist kommende Idee. Es würde die Freiheit des Geistes, der weht, wo und wann er will, abwürgen und die Struktur zerstören, die Christus für seine Kirche gewollt hat."

Der Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück warnte ebenfalls im Juni, durch einen Synodalrat ginge die Leitungskompetenz "von sakramental ordinierten Personen auf Gremien über – eine Umstellung der Machtbefugnisse, die eine deutliche Nähe zu Synodalpraktiken der evangelischen Kirche in Deutschland erkennen lässt. Dazu passt, dass immer wieder der Topos bemüht wird, dass Laien durch Taufe und Firmung Anteil am gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen erhalten haben."

Das könnte Sie auch interessieren: