Trier - Freitag, 17. März 2023, 11:50 Uhr.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat nach dem Ende des Synodalen Wegs am vergangenen Wochenende betont, dies sei „eigentlich nur der Anfang des Anfangs“ gewesen. Entsprechend werde der Synodale Ausschuss nun „weiter an den entsprechenden Themen“ arbeiten, darunter „auch an den Texten, die nicht verabschiedet worden sind.“
Der Synodale Ausschuss ist ein Zwischenschritt hin zu einem Synodalen Rat, der den Synodalen Weg verstetigen soll. Papst Franziskus hatte der Einführung eines Synodalen Rats im Januar eine klare Absage erteilt, indem er einen entsprechenden Brief von drei hochrangigen Kurienkardinälen an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, „in forma specifica“ approbierte.
Ackermann räumte ein, es gebe Themen, „wo wir uns als Bischöfe verpflichtet haben, sie in den weltkirchlichen Prozess einzubringen – also nach Rom zu geben.“ Und weiter: „Es stehen ja noch Gespräche aus in Rom. Ich denke, das wird eine Gelegenheit sein, dann dort die Dinge einzubringen.“
Für ihn selbst seien drei Dokumente, die vom Synodalen Weg mit deutlicher Mehrheit auch der Bischöfe beschlossen wurden, besonders wichtig, „eben weil sie Veränderungen in der Kirche bewirken“, erklärte der Bischof von Trier.
Zunächst erwähnte er den Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“, der für Spendung eines Segens für homosexuelle Verbindungen oder auch Menschen, die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, eintritt: „Das ist für mich ein wichtiger Text, weil er die Richtung zeigt, sowohl in der Seelsorge wie auch für liturgisch-gottesdienstliche Angebote, um Paaren, die um den Segen bitten […] entsprechend Antwort zu geben.“
Die Glaubenskongregation hatte erst im März 2021 konkret mit Blick auf Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Verbindungen erklärt, dass die Kirche dies nicht erlauben könne, weil sie dafür keine „Vollmacht“ habe.
Außerdem erwähnte Ackermann als wichtiges Papier den Grundtext „Priesterliche Existenz heute“, der die Grundlage für Handlungstexte bildet, die etwa die Aufweichung der priesterlichen Ehelosigkeit fordern.
Schließlich nahm der Bischof noch Bezug auf die Öffnung des sakramentalen Diakonats für Frauen. Dasselbe Dokument spricht sich auch dafür aus, die Einführung weiblicher Priester neu zu prüfen. Papst Johannes Paul II. hatte 1994 erklärt, „daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“.