CDU-Politiker Amthor verurteilt „Kulturkampf“ gegen bestehende Regelung des Lebensschutzes

Philipp Amthor
Raimond Spekking / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor hat erklärt, der „von der Familienministerin und von anderen Vertretern linker Parteien angezettelte Kulturkampf gegen die bestehenden Regelungen des Lebensschutzes macht mir große Sorgen“. Der Politiker, der im Jahr 2019 katholisch wurde, nahm damit Stellung zu den Bestrebungen wenigstens von Teilen der Bundesregierung, die strafrechtliche Regelung von Abtreibungen aufzuheben.

Den „Reformideen“ der grünen Familienministerin Lisa Paus „ist die Verfassungswidrigkeit aus meiner Sicht geradezu auf die Stirn geschrieben“, sagte Amthor am Donnerstag gegenüber katholisch.de. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass es in unserer Rechtsordnung ein funktionierendes Schutzkonzept für das ungeborene Leben braucht, das aus meiner Sicht zwingend im Strafrecht verankert bleiben muss.“

„Ich habe es immer als großes Privileg empfunden, dass wir in Deutschland durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und durch die gefundenen politischen Kompromisse bei der gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen eigentlich einen gesellschaftlichen Konsens hatten“, so Amthor. „Dieser Konsens wird durch die Politik der Ampel nun massiv bedroht, was ich für hochgefährlich halte.“

Abtreibung gilt in Deutschland weiterhin als Straftat, was jedoch unter bestimmten – weitreichenden – Bedingungen nicht greift. So werden laut offizieller Statistik jährlich rund 100.000 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet.

„Natürlich schützt unsere Verfassung auch das notwendige Selbstbestimmungsrecht von schwangeren Frauen“, räumte Amthor ein. „Das hat auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont, aber dabei zugleich auch deutlich gemacht, dass die Rechte schwangerer Frauen natürlich nicht absolut stehen, sondern immer mit entgegenstehenden Rechtsgütern abgewogen werden müssen.“

„In einer lebensbejahenden Verfassung wie dem Grundgesetz kommt dem Lebensrecht ungeborener Kinder dabei ein Höchstrang zu, der eine Abtreibung eben nicht nur zu einer Frage der Selbstbestimmung von Frauen macht, sondern sie als Fremdbestimmung über das ungeborene Leben versteht“, führte er aus. „Diese Grundentscheidung der Mütter und Väter des Grundgesetzes war und ist richtig.“

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