Kardinal Müller: Pastoral muss „in der Wahrheit der Offenbarung begründet“ sein

Kardinal Gerhard Müller
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Kardinal Gerhard Müller, der einstige Präfekt der Glaubenskongregation, hat zur Spannung zwischen Lehre und Pastoral erklärt: „Eine Pastoral gereicht den Menschen nur dann zum Segen, wenn sie in der Wahrheit der Offenbarung begründet ist.“ Und weiter: „Was pastoral erlaubt und sinnvoll ist, kann nicht der göttlichen Wahrheit widersprechen, wie sie in der Lehre der Kirche erkannt wird.“

In einem Interview mit kath.net sprach Müller über die Antwort von Papst Franziskus auf mehrere Dubia – Zweifel oder Fragen –, wonach Reue nicht in jedem Fall notwendig für die Lossprechung in der Beichte sei.

„Das Bußsakrament besteht aus der Reue des Herzens, der mündlichen Beichte der Sünden und der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens am Nächsten, an sich selbst und der ganzen Kirche, woraufhin der Priester die Sünden vergibt in der Autorität der Kirche“, betonte Müller. „Im Falle, dass die inneren Voraussetzungen fehlen, besonders der Vorsatz, die Sünde meiden zu wollen, muss der Priester die Absolution verweigern, weil Gott selbst dem unbußfertigen Sünder die Sünde nicht nachlässt; denn die Sünde ist der freie Widerspruch zur Liebe Gottes. Und Gott berücksichtigt auch unsere Freiheit, seine Vergebung, auch im Bußsakrament, zurückzuweisen.“

Papst Franziskus hatte betont, dass die geweihten Amtsträger in der Seelsorge „Raum für die bedingungslose Liebe Gottes schaffen müssen“, insbesondere in Fällen, in denen „der psychologische Zustand oder das tief verletzte Selbstwertgefühl“ eines Pönitenten seine Fähigkeit beeinträchtigen kann, den typischen Gepflogenheiten im Beichtstuhl zu folgen.

Müller sprach auch über die Verbindlichkeit der Erklärung von Papst Johannes Paul II., dass die Kirche keine Vollmacht habe, Frauen zu weihen.

„Die dogmatische Entscheidung, dass nur ein Mann dieses Sakrament, das in den drei Stufen des Bischofs-, Priester/Presbyter- und Diakonamtes eines (unum) von den sieben heiligen Sakramenten ist (Konzil von Trient, Dekret über das Weihesakrament, cap. 3 DH 1766), gültig empfangen kann, ist bestens in der gesamten Lehrtradition der Kirche begründet und damit eine geoffenbarte Wahrheit und ein Tatbestand göttlichen Rechtes“, so der Kardinal. „Es ist auch der ausdrückliche Wille des Papstes bezeugt, hier eine endgültige und von allen mit „göttlichem und katholischem Glauben“ (I.Vatikanum, Dei Filius 3. Kap.: DH 3011; I. Vatikanum, Pastor aeternus 4. Kap; DH 3069; vgl. II. Vatikanum, Lumen gentium 25) anzuerkennende Lehrentscheidung vorzulegen.“

„Es ist verlorene Liebesmühe, sich sophistisch an dieser Lehrentscheidung abzuarbeiten, mit dem Ziel, sie außer Kraft zu setzten, während man andererseits Privatmeinungen des amtierenden Papstes sogar zu nicht offenbarungsrelevanten Themen den Rang einer neuen Offenbarungswahrheit geradezu abstrus zusprechen will (z.B. die Pflicht zur Corona-Impfung, das Urteil über einen von Menschen gemachten Klimawandel)“, sagte Müller.

Ein weiteres von Müller erwähntes Thema war die Segnung homosexueller Verbindungen, die in Deutschland an zahlreichen Orten durchgeführt wird, obwohl die vatikanische Glaubenskongregation im Jahr 2021 noch ausdrücklich erklärt hatte, dass die Kirche dazu keine Vollmacht habe.

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Es könne „keinen Segen geben für Handlungen, die ihrer Natur nach schwere Sünden sind und dem Willen Gottes zum Heil und zur Bekehrung der Sünder widersprechen“, sagte der Kardinal.

„Ich selbst werde auch in Zukunft Fragen zur katholischen Lehre beantworten, ohne mich mit Hilfe der Gnade von menschlichem Lob oder Tadel beeindrucken zu lassen“, betonte er abschließend.

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