„Die Unfehlbarkeit des Lehramtes erstreckt sich nur auf die Bewahrung und treue Auslegung des Glaubensgeheimnisses, das der Kirche ein für allemal anvertraut wurde […].“
Es sei „höchst bedauerlich, dass sich hier die zuständigen Stellen über die deutschen Verhältnisse Illusionen machen und ihrer Verantwortung nicht energisch genug entsprechen“.