„Ich glaube, in dem Fall ist außer der menschlich gesehen unmöglichen Behandlung auch die ekklesiologische Dimension des Bischofsamtes nicht beachtet worden.“
Er sei „froh, wenn andere auf ihre Weise das Notwendige tun und den Papst an seine gottgegebene Verantwortung für die Bewahrung der Kirche in der ‚Lehre der Apostel‘ erinnern“.
„Die Unfehlbarkeit des Lehramtes erstreckt sich nur auf die Bewahrung und treue Auslegung des Glaubensgeheimnisses, das der Kirche ein für allemal anvertraut wurde […].“
Es sei „höchst bedauerlich, dass sich hier die zuständigen Stellen über die deutschen Verhältnisse Illusionen machen und ihrer Verantwortung nicht energisch genug entsprechen“.