Abuja - Donnerstag, 21. Dezember 2023, 11:30 Uhr.
Auch die Bischofskonferenzen von Sambia und Nigeria werden die vatikanische Erklärung über „Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren“ nicht anwenden, nachdem zuvor bereits die Bischofskonferenz von Malawi sich ähnlich geäußert hatte.
Am Montag hatte das Dikasterium für die Glaubenslehre, mit Billigung von Papst Franziskus, erklärt, ein liturgischer Segen für derartige außereheliche Verbindungen sei nicht möglich. Gleichzeitig führte das Dokument die Kategorie eines pastoralen Segens ein, der auch solchen „Paaren“ zukommen könne.
Die Bischofskonferenz von Sambia im südlichen Afrika bekräftigte „die traditionelle Lehre der Kirche, die erklärt, dass ‚homosexuelle Handlungen in sich ungeordnet sind und dem Naturrecht widersprechen‘. Daher können sie ‚unter keinen Umständen gebilligt werden‘.“
Vor diesem Hintergrund erklärten die Bischöfe: „Um pastorale Verwirrung und Zweideutigkeit zu vermeiden und um nicht gegen das Gesetz unseres Landes zu verstoßen, das gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Handlungen verbietet, und unter Berücksichtigung unseres kulturellen Erbes, das gleichgeschlechtliche Verbindungen nicht akzeptiert, weist die Konferenz an, die Erklärung des Dikasteriums für die Glaubenslehre vom 18. Dezember 2023 über die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare als Grundlage für weitere Überlegungen zu betrachten, nicht als für die Anwendung in Sambia.“
In Nigeria in Westafrika, einem Land mit extremer Christenverfolgung, versicherte die Bischofskonferenz „dem gesamten Volk Gottes, dass die Lehre der katholischen Kirche zur Ehe unverändert bleibt. Daher gibt es in der Kirche keine Möglichkeit, gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Aktivitäten zu segnen. Dies würde dem Gesetz Gottes, der Lehre der Kirche, den Gesetzen unseres Landes und den kulturellen Empfindungen unseres Volkes zuwiderlaufen.“
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Eine Stimme der Kritik war auch aus Europa zu vernehmen, nämlich von der ukrainischen Bischofskonferenz, bestehend aus den Bischöfen des westlichen Ritus, nicht aus den Bischöfen etwa der griechisch-katholischen Kirche.
Das Dokument des Glaubens-Dikasteriums versuche, „die grenzenlose Liebe Gottes zu allen Menschen, auch zu den Sündern, zu betonen und in diesem Zusammenhang zu zeigen, dass die Kirche diese Menschen, nämlich Personen mit homosexuellen Neigungen oder sogar Handlungen, nicht ablehnt. Es scheint jedoch, dass der Text nicht klar zwischen einer Person und ihrer Situation unterscheidet, indem er diese Person barmherzig annimmt und ihre Sünde nicht gutheißt.“
„Gleichzeitig konzentriert sich das Dokument hauptsächlich auf zwei Kategorien von Menschen: diejenigen, die in sakramental ungeregelten Beziehungen leben (Männer und Frauen) und gleichgeschlechtliche Paare“, hieß es weiter. „So behandelt das Dokument die Situation von sakramental irregulären männlichen und weiblichen Paaren und gleichgeschlechtlichen Paaren gleichermaßen. Beide Situationen befinden sich in einem Zustand schwerer Sünde, aber sie sollten getrennt behandelt werden.“
Man sehe „die Gefahr in zweideutigen Formulierungen, die zu unterschiedlichen Interpretationen unter den Gläubigen führen. Was wir in dem Dokument vermisst haben, ist, dass das Evangelium Sünder zur Bekehrung aufruft, und ohne einen Aufruf, das sündige Leben homosexueller Paare zu verlassen, könnte der Segen wie eine Zustimmung aussehen. Wir betonen jedoch, dass das Dokument wiederholt hervorhebt, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in keiner Weise eine Legalisierung solcher Lebensgemeinschaften darstellt, und dass die Lehre der katholischen Kirche über das Sakrament der Ehe, das die Vereinigung von Mann und Frau ist, unverändert bleibt.“