Lebensschützer kritisieren Gesetzesvorhaben zu Einschränkung von Gehsteigberatung

Schwangere Frau
Juan Encalada / Unsplash

Laut Bundesverband Lebensrecht (BVL) ist das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Einschränkung der Gehsteigberatung vor Abtreibungszentren „juristisch schwammig und faktisch unnötig“.

Am Mittwoch hatte die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP erklärt: „Wer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert, dem kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Die Belästigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Damit erhalten die Länder einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann.“

Alexandra Linder, die BVL-Vorsitzende, betonte demgegenüber: „‚Wir beten für dich.‘ ‚Du bist nicht allein.‘ So und ähnlich steht es auf den Schildern von verschiedenen Gruppen (von denen keine dem BVL angehört) vor Abtreibungs- und Beratungseinrichtungen, die dort beten und Fotos von Kindern im Embryonalstadium zeigen. Eine objektive Bedrohungslage in behauptetem Ausmaß ist offensichtlich nicht vorhanden. Insofern sind die Aussagen verschiedener Politikerinnen, die von angeblich vielfachen psychischen Übergriffen, körperlichem Bedrängen, Behelligen, Beleidigen etc. reden, sachlich schwer nachvollziehbar.“

„Weiterhin wird behauptet, Abtreibungsgegner würden Frauen im Schwangerschaftskonflikt vor Beratungs- oder Abtreibungseinrichtungen ‚auflauern‘ und ihnen ihre Meinung aufdrängen“, führte Linder aus. „Sollte jemand dies tun, wäre es unanständig, doch es bräuchte kein eigenes Gesetz, weil jeder, der sich bedrängt oder bedroht fühlt, die Polizei rufen oder Anzeige erstatten kann.“

„Solche Fälle kommen in Deutschland praktisch nicht vor“, stellte sie klar. „Wenn Menschen freundlich und respektvoll ein Gespräch oder Hilfe im Schwangerschaftskonflikt anbieten, kann jeder dies frei annehmen oder ablehnen.“

Deutlich äußerte sich auch Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA): „Der Beschluss des Kabinetts, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Lebensrechtlern genauso zu gewähren ist wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.“

„Das Bundeskabinett holt hier die ganz große Keule raus, um das stille Gebet vor einer Handvoll Beratungsstellen und Abtreibungspraxen zu unterbinden“, so Kaminski weiter. „Sie offenbart damit ein merkwürdiges Frauenbild – warum mutiert eine selbstbewusste Frau, die sich in großer Selbstbestimmtheit für eine Abtreibung entschieden hat, auf dem Weg in die Einrichtung zu einer schwachen, beeinflussbaren Person, der die Konfrontation mit ein paar friedlichen Betern nicht zuzumuten ist? Deren Selbstbestimmung wird durch die Regelung eben nicht gestärkt, wie Familienministerin Paus auf X verlauten ließ, sondern geschwächt, denn Selbstbestimmung bedeutet Wahlfreiheit auch darüber, welche Beratungsangebote ich wahrnehmen möchte. Die Entscheidung, mit den Betern zu reden oder nicht, wird den Frauen endgültig genommen.“

„Wer nun wegen einer Handvoll Gebetswachen ein Gesetz auf den Weg bringt, Aktivisten, die mit ihrem Einsatz für den Klimaschutz auf gefährliche Weise in den Verkehr eingreifen, jedoch weitestgehend ignoriert, offenbart sein mangelndes Demokratieverständnis und seinen eisernen Willen, missliebige Meinungen und Personen durch den Entzug der Grundrechte zum Schweigen zu bringen“, rückte Kaminski das Handeln der Bundesregierung in ein neues Licht.

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Linder, die BVL-Vorsitzende, widersprach auch dem Vorwurf des Vandalismus. In Wirklichkeit seien es Lebensschützer, die angegriffen werden: „Es gibt massive Gewaltbereitschaft gegen friedliche Pro-Life-Demonstranten, die zum Beispiel beim Marsch für das Leben in Köln und Berlin von bis zu 11 Polizei-Hundertschaften vor aggressiven Abtreibungsverfechtern geschützt werden müssen.“

„Die Ergänzung des Gesetzes soll Frauen vor ‚unwahren‘ und ‚verstörenden‘ Inhalten schützen“, so Linder weiter. „Hier stellt sich die Frage, welche Inhalte von wem als objektiv verstörend definiert werden sollen. In Bezug auf unwahre Inhalte wäre ein solches Gesetz weniger vor, sondern eher hinter der Tür der Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung angemessen: Dort werden vorgeburtliche Kinder häufig unwahr als ‚Gebärmutterinhalt‘, ‚Zellhaufen‘ oder ‚Schwangerschaftsgewebe‘ deklariert.“

Die Bundesregierung will in Zukunft die Abtreibungszahlen – mehr als 100.000 Kinder werden pro Jahr in Deutschland im Mutterleib getötet – nicht nur nach Bundes- und Länderebene, sondern auch nach Kreisebene aufschlüsseln.

Linder, die BVL-Vorsitzende, erklärte hingegen: „Viel wichtiger wäre eine vollständige Abtreibungsstatistik, die sich auch mit Abtreibungs-Gründen und -Motiven beschäftigt. Viel wichtiger wäre die Qualitätsprüfung der staatlich anerkannten Beratungsstellen im Hinblick auf ihre Pflichten gemäß § 219 StGB. Viel wichtiger wäre eine lebensbejahende Politik, die Frauen und Familien eine Zukunfts-Perspektive mit Kindern bietet.“

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