Erzbistum Freiburg: Erleichterung katholischer Eheschließung in evangelischen Kirchen


Jorge Franganillo / Flickr (CC BY 2.0)

Durch ein am Donnerstag veröffentlichtes Ausführungsdekret zum Sakramentenrecht im Erzbistum Freiburg wird die Eheschließung nach katholischer Form in einer protestantischen Gemeinde erleichtert. So wird die Genehmigung des Ortsordinarius automatisch erteilt, wenn sowohl der katholische Pfarrer als auch der evangelische Pastor zustimmen.

Bisher sah die Regelung im Erzbistum Freiburg vor, dass man für eine Heirat in einer protestantischen Kirche ausdrücklich die Erlaubnis des Erzbischofs benötigt.

Die Neuregelung gilt für Ehen, die entweder zwei Katholiken oder ein Katholik und ein zumindest getaufter Nicht-Katholik schließen möchten. Außerdem betrifft das Dekret nur Trauungen in einer Kirche der Evangelischen Landeskirche bzw. der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden.

Als weitere Voraussetzung wird die Zustimmung des zuständigen evangelischen Pastors und des katholischen Ortspfarrers genannt.

Eine zusätzliche Genehmigung durch das Erzbischöfliche Offizialat Freiburg ist nicht erforderlich, solange es um keine Ehe geht, bei denen das Kirchengericht mit einbezogen werden muss, beispielsweise bei einer Dispens.

Alle anderen Konstellationen der Eheschließung sind dem Erzbischof vorzulegen.

Ein Erlass des ehemaligen Erzbischofs Oskar Saier gilt weiter: Rein protestantische Hochzeiten und gemischt-konfessionelle Hochzeiten, bei denen eine Ausnahme von der katholischen Trauungsform erteilt wurde, dürfen nicht in einer katholischen Kirche stattfinden.

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