Bischof Bätzing ist skeptisch gegenüber Künstlicher Intelligenz im medizinischen Bereich

Bischof Georg Bätzing
screenshot / YouTube / Deutsche Bischofskonferenz

Anlässlich des Ärztetags in Frankfurt hat Bischof Georg Bätzing sich am Samstag skeptisch gegenüber dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im medizinischen Bereich gezeigt.

In seinem Grußwort verwies der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Bischof von Limburg zunächst auf die Bedeutung des Zuhörens sowohl für Seelsorger als auch für Ärzte. Dann stellte er fest: „Wie dieses mündliche Arzt-Patienten-Agieren durch künstliche Intelligenz ergänzt werden soll, ist mir nicht plausibel.“

„Ein Arzt, eine Ärztin gleichen das Auftreten des Patienten, sein Unbehagen und seine Darstellung des Leidens mit Patientendaten, Bilddokumenten und evidenten Studien ab“, führte Bätzing aus. „Das tun sie im besten Fall durch geübtes Fragen, mit medizinischem Bauchgefühl und ärztlicher Zugewandtheit. Ob Spracherkennungssoftware hier effektiv sein kann, wie es Karl Lauterbach kürzlich im Spiegel ankündigte, bezweifle ich.“

„Die Auswertung von Statistiken“ hingegen könne „von KI profitieren“.

„Datenverarbeitung durch KI greift fundamental in Arbeitssysteme ein“, so der Bischof. „Deshalb ist es unsere Pflicht, ihre sichere und menschengerechte Gestaltung zu erstreiten. Wo KI-unterstützte Technologien die Struktur von Tätigkeiten verändern oder ursprünglich dem Menschen zugeordnete Tätigkeiten sogar übernehmen, müssen die Regeln für menschliches Zusammenleben neu beschlossen werden. Die Frage ist, von wem? Hier sehe ich es auch als Aufgabe der Kirchen, die Frage zu stellen, wer befugt ist und wer geeignet, KI gemeinwohlorientiert zu entwickeln.“

Auch im digitalen Zeitalter mit Unmengen von Daten und „hohen Rechenleistungen“ sei es nicht automatisch der Fall, „dass die Komplexität abnimmt und das Entscheiden leichter wird“, warnte Bätzing. „Ein Verfahren wird nicht zwingend gerechter, je mehr Daten vorliegen. Algorithmen sind menschengemacht und basieren auf Unternehmensinteressen, d. h. sie könnten auch zum Nachteil von Schwächeren hochrechnen – im Gesundheitswesen, aber auch sonst, wäre das fatal.“

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