Redaktion - Donnerstag, 12. Dezember 2024, 9:00 Uhr.
Die beiden geistlichen Begleiter des Synodalen Ausschusses sind einem Bericht von Communio zufolge aus dem Prozess ausgestiegen, nachdem es bei einem Treffen zur Vorbereitung der nächsten Sitzung zu „Auseinandersetzungen zwischen den Teilnehmern“ gekommen war.
Die Satzung des Gremiums, das den Synodalen Weg verstetigen bzw. in einen Synodalen Rat überführen soll, sieht vor: „Für den Synodalen Ausschuss beruft das Präsidium zwei Geistliche Begleiter*innen unterschiedlichen Geschlechts, die nicht dem Synodalen Ausschuss angehören. Sie geben spirituelle Impulse und sorgen für eine geistliche Reflexion der Arbeit des Ausschusses und seiner Gremien. Sie können die Sitzung der Plenarversammlung unterbrechen, wenn dies mit Blick auf den Gesprächsprozess weiterführend und hilfreich scheint.“
„Eine durch die Begleiter angeregte Unterbrechung mit Schweigen und Gebet sei wirkungslos geblieben, heißt es“, wie Communio berichtete. Die beiden geistlichen Begleiter, Schwester Igna Kramp, die für Geistliche Prozessbegleitung im Bistum Fulda zuständig ist, und Peter Hundertmark, der den Bereich Spirituelle Bildung im Bistum Speyer verantwortet, „hätten daraufhin ihre Bereitschaft zur Mitwirkung zurückgezogen und gegenüber den Anwesenden den Eindruck geäußert, eine Geistliche Begleitung der Ausschussarbeit sei nicht wirklich erwünscht“.
Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, bestätigte gegenüber Communio, in der Sitzung am Freitag und Samstag werde die Aufgabe der geistlichen Begleitung durch zwei Mitglieder des Synodalen Ausschusses übernommen, nämlich den Pastoralreferenten Konstantin Bischoff und die Ordensfrau Katharina Kluitmann.
Der Satzung zufolge sind indes eigentlich nur Personen für diese Aufgabe vorgesehen, „die nicht dem Synodalen Ausschuss angehören“.
Kopp erklärte, die geistliche Begleitung sei „ein wichtiges Anliegen“ im Rahmen des Gremiums, „weshalb dieser Aspekt ausdrücklich in die Satzung des Synodalen Ausschusses aufgenommen worden ist. Die beiden Geistlichen Begleiter haben diese Aufgabe zurückgegeben, was wir bedauern, aber selbstverständlich respektieren.“
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„Wir spüren: Geistliche Begleitung ist ein Prozess und wir sind dabei Lernende“, so Kopp. „Deshalb haben wir für die anstehende Sitzung des Synodalen Ausschusses zwei Mitglieder gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen.“
Im Februar hatten Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie die Kardinäle Víctor Manuel Fernández (Glaubens-Dikasterium) und Robert Prevost OSA (Bischofs-Dikasterium) noch ganz grundsätzlich betont, ein Synodaler Ausschuss sei nicht rechtmäßig. Tatsächlich warnten die Kardinäle die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz vor dem Beschluss, dieses Gremium einzurichten: „Ein solches Organ ist vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der DBK ungültig – mit den entsprechenden rechtlichen Folgen.“
„Die Approbation der Satzung des Synodalen Ausschusses stünde daher im Widerspruch zu der im besonderen Auftrag des Heiligen Vaters ergangenen Weisung des Heiligen Stuhls und würde ihn einmal mehr vor vollendete Tatsachen stellen“, schrieben die Kardinäle außerdem.
Bei einem Treffen deutscher Bischöfe mit Vertretern der vatikanischen Kurie im März kam es zu einer Aussprache. Im Anschluss hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Es wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl über die weitere Arbeit des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses vereinbart. Die deutschen Bischöfe haben zugesagt, dass diese Arbeit dazu dient, konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen und anschließend dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden.“
Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung des Synodalen Ausschusses im April bei einer Sitzung des Ständigen Rats der DBK angenommen. Diesem Gremium gehören alle 27 Diözesanbischöfe an. Im Gegensatz dazu nehmen an den Vollversammlungen alle Bischöfe teil, also auch die Weihbischöfe, sofern sie noch nicht im Ruhestand sind.