Redaktion - Mittwoch, 29. Januar 2025, 7:00 Uhr.
Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hat sich am Dienstag gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Das Verfahren sieht vor, dass alle Menschen grundsätzlich als Organspender gelten, solange sie dieser Tatsache nicht ausdrücklich widersprechen.
Bätzing machte sich stattdessen für eine freiwillige Entscheidung stark: „Eine Regelung, die darauf abzielt, Menschen zu einer freien Zustimmung im Sinn eines Informed Consent zu einer möglichen Organspende zu bewegen, passt in dieser Sicht der Dinge wesentlich besser zum Leitbild einer auf freie und selbstbestimmte Entscheidung angelegten menschlichen Person, deren Status als Subjekt ihrer eigenen Handlungen von der staatlichen Gemeinschaft anerkannt und geachtet wird.“
Anlass für die Wortmeldung des DBK-Vorsitzenden war eine für den heutigen Mittwoch angesetzte Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.
„Eine Widerspruchsregelung könnte, je nach Ausgestaltung, für Angehörige, die gerade schicksalhaft und unvermittelt ein Familienmitglied verloren haben, ein erhebliches Trauma darstellen“, warnte Bätzing. „In unserer hochindividualisierten Gesellschaft sehen wir die Gefahr, dass mehr Menschen sich gegen eine solche vermeintliche ‚Zwangsabgabe‘ ihrer Organe zur Wehr setzen und dass damit die Spendenbereitschaft eher sinkt als steigt.“
Grundsätzlich betonte Bätzing, es müsse, egal welche Lösung gefunden werde, „ein gemeinsames gesellschaftliches Ziel sein, mehr Organspender zu gewinnen. Aber eine Verbesserung der entsprechenden Infrastruktur und ein intensiveres Informationsbemühen sind dafür der erste Schritt, den wir mit mehr Engagement als bisher gehen sollten. Hier bestehen nach wie vor durchaus noch ungenutzte Möglichkeiten.“
In seiner Stellungnahme ging Bätzing nicht auf das Hirntod-Kriterium ein, das für die Organspende von besonderer Relevanz ist: Der Mensch muss für tot erklärt werden, obwohl die Organe noch nicht abgestorben sind und somit einer anderen Person eingepflanzt werden können.
Während Papst Johannes Paul II. im Jahr 2000 erklärte, „dass das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet“, sehen manche Beobachter dies anders.
Der Philosoph und Lebensrechtler Josef Seifert etwa sagte im vergangenen Jahr, für ihn stehe die Seele, die nicht auf die Funktionen des Gehirns reduziert werden könne, im Mittelpunkt des Menschseins. Die Organentnahme bei Hirntoten sei eine Praxis, die dringend überdacht werden müsse, sowohl aus philosophischen als auch aus ethischen Gründen. Er warnte davor, den Menschen nur als Mittel zum Zweck zu sehen und ihm seine grundlegende Würde abzusprechen.