Bischof Wiesemann will, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung „gewahrt bleibt“

Bischof Karl-Heinz Wiesemann
screenshot / YouTube / OKTVswp

Bischof Karl-Heinz Wiesemann von Speyer hat die Wähler wenige Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl Ende Februar aufgefordert, „dafür zu sorgen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates gewahrt bleibt“.

Wiesemann äußerte sich am Mittwoch bei einer Pressekonferenz zum Jahresauftakt, bei der auch viele weitere Themen zur Sprache kamen, darunter die weiter sinkenden Einnahmen aus der Kirchensteuer.

„Im Zugehen auf die Bundestagswahl am 23. Februar wird deutlich, wie Positionen wieder salonfähig werden, Begriffe wieder sagbar werden, Parteien Zulauf bekommen, welche die grundlegenden Werte unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens mit Füßen treten“, sagte Wiesemann. „Dies gilt vor allem für die AfD, die bekanntlich in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.“

„Wir setzen uns dafür ein, dass nicht durch die Instrumentalisierung von Sorgen und Ängsten unsere Gesellschaft gespalten, sondern dass durch die Verbreitung von Hoffnung und Zuversicht unser Miteinander gestärkt wird“, betonte der Bischof von Speyer.

„Die Brandmauer hin zu extremen Positionen darf jetzt nicht fallen – auch nicht, um mit der Unterstützung aus diesem Lager etwas durchzusetzen“, sagte Wiesemann außerdem, womit er sich auf die gegenwärtige Debatte um das Thema Migration bezog.

So wurden am Mittwoch zwei Anträge der Unionsparteien im Bundestag zur Abstimmung gestellt. Ein Antrag ist überschrieben mit „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“ und umfasst 27 Punkte. Die AfD hatte im Vorfeld erklärt, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Ein weiterer Antrag trägt den Titel „Fünf Punkte für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration“. Diesem Antrag stimmte die AfD am Mittwoch zu und sorgte so dafür, dass er ordnungsgemäß verabschiedet wurde.

Der Fünf-Punkte-Plan fordert etwa dauerhafte Kontrollen an allen deutschen Grenzen und eine Zurückweisung aller Personen, die keine gültigen Einreisedokumente mit sich führen. Dies gelte auch für Personen, die Asyl beantragen wollen, da die anderen EU-Staaten bereits sicher seien, es also keinen Grund gebe, bis nach Deutschland weiterzuziehen. Es müsse außerdem regelmäßig zu Abschiebungen kommen, wobei ausreisepflichtige Personen bis zur Abschiebung festzusetzen seien.

Neben den beiden Anträgen mit fünf bzw. 27 Punkten soll es am Freitag auf Betreiben von CDU und CSU auch zu einer Abstimmung über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz kommen, das ähnliche gesetzliche Regelungen – und deren Vollzug – vorsieht wie in den Anträgen angesprochen.

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