Schweizer Bischöfe erlassen Richtlinien für erweiterte Nutzung von Kirchenräumen

Symbolfoto
Rudolf Gehrig / CNA Deutsch

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat neue Richtlinien für die erweiterte Nutzung von Kirchenräumen erlassen. Demnach sollen „priorisiert gelistete Nutzungspartner“ die Kirchengebäude verwenden können.

Insgesamt wird der Immobilienbesitz der katholischen Kirche in der Schweiz auf mindestens 3 Milliarden Franken geschätzt, berichtete der Blick. Trotz des wertvollen Immobilienbesitzes stehen die Kirchen vor finanziellen Problemen: Die Liegenschaften verursachen oft hohe Kosten. Zudem gehen die Einnahmen aus Kirchensteuern wegen des anhaltenden Mitgliederschwunds seit Jahren zurück.

Das Pastoralschreiben der SBK mit dem Titel „Wenn der Kirchenraum nicht mehr passt“ greift diese Herausforderung auf und ist eine Weiterenticklung des 2020 veröffentlichten Modelldekrets.

Allein schon wegen ihrer kulturellen Bedeutung wolle man Kirchenräume erhalten: „Menschen suchen aus den verschiedensten Beweggründen immer wieder gern offene, leere Kirchenräume auf.“ Konkret wird von Orten „hoher Zwecklosigkeit“ gesprochen, welche „rar“ seien und deshalb einen „hohen gesellschaftlichen Wert“ darstellen würden, so die Bischöfe.

Aufgrund des demografischen Wandels und des Mitgliederschwunds gebe es einen „Rückgang der finanziellen Mittel“, erklärten die Bischöfe. Deshalb würden in verschiedenen Pfarreien und Ordensgemeinschaften „Überlegungen zur zukünftigen Nutzung von Kirchen“ angestellt.

Gleichzeitig betonten sie jedoch: „In solchen Veränderungen liegt immer auch ein Potenzial, das es kritisch zu reflektieren gilt. Der hohe Wert symbolträchtiger alter Gebäude kann Dritte dazu motivieren, deren Nutzung mit uns zu teilen, ohne dem primär kirchlichen Nutzen zwingend im Weg zu stehen.“

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Dazu haben sie eine Prioritätenliste mit möglichen „Nutzungspartnern“ veröffentlicht. An erster Stelle steht die „andere kirchliche Nutzung“. Darunter fallen beispielsweise Orden, „religiöse Gemeinschaften“ und „neue geistliche Bewegungen“. Ausnahmen seien Gemeinschaften, die „Proselytismus betreiben oder deren Botschaft gegen die Lehre der katholischen Kirche gerichtet ist“, so das Schreiben weiter.

Proselytismus bezeichnet heutzutage eine abwertende Form der Mission, bei der Andersgläubige mit unethischen Mitteln wie Zwang, Manipulation oder materiellen Anreizen zum Übertritt bewegt werden sollen.

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An zweiter Stelle der Prioritätenliste stehen „kulturelle Nutzungen“, wie beispielsweise als „Konzertraum“ oder „Künstlerateliers“. Voraussetzung für die Nutzungen ist, dass sie „nicht im Gegensatz zu humanitären Werten des Evangeliums stehen“.

An dritter Stelle der Prioritätenliste stehe die Umnutzung von Kirchen mit „geringem kunsthistorischem Wert“ zu „Wohneinheiten“, so die Bischöfe. Kommerzielle Nutzungen seien jedoch ausgeschlossen. Dies gelte allerdings nicht für Pfarrzentren. Ein Abriss von Kirchen und Kapellen komme „nur in Ausnahmefällen“ in Frage.

Bei Nutzungserweiterungen oder Umnutzungen sei die Seelsorge gefordert, „diesen Prozess sorgfältig zu begleiten“. Dazu gehöre auch, dass die „Seelsorgenden die Trauer und den Vertrauensverlust, der mit solchen Prozessen für einige einhergeht, ernst nehmen“, erklärte die SBK.

In einem ersten Schritt sei eine „differenzierte Analyse der derzeitigen Situation vor Ort“ durchzuführen und eine „aufwändige Reflexion über die pastorale Vision der nächsten 5–10 Jahre“ notwendig.