Redaktion - Donnerstag, 6. März 2025, 12:30 Uhr.
Die Lebenssituationen der Menschen könnten „nicht nur dogmatisch oder von der Moraltheologie her beurteilt werden“, sagte der Münsteraner Bischof Felix Genn in einem Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) anlässlich seines 75. Geburtstags am 6. März. Vielmehr habe er versucht, „kirchliche Lehre und gelebte Praxis von Menschen in Verbindung zu bringen“.
Genn hatte dem Vatikan Mitte Oktober vergangenen Jahres seinen altersbedingten Rücktritt angeboten, wie CNA Deutsch berichtete. „Der Nuntius, so hat er mir gesagt, wird am 9. März dazu etwas sagen. Aber es lässt sich noch nicht sagen, ob der Rücktritt angenommen wird“, erklärte der Bischof von Münster diesbezüglich.
Aus dem Verfahren um seine Nachfolge werde er sich „heraushalten“, kündigte Genn an. Er habe nicht den „Abstand“ zu sagen: „Dieser oder jener ist der beste Kandidat.“
Genn war Teilnehmer der Weltsynode und koordinierte eine Studiengruppe mit dem Titel „Einige Aspekte der Gestalt und des Dienstes des Bischofs in einer missionarischen synodalen Perspektive“, wie Vatican News berichtete.
Die Studiengruppe untersuchte unter anderem: Auswahlkriterien für künftige Bischöfe, Reformen der regelmäßigen Berichterstattung an den Vatikan („Ad-limina“-Besuche) und juristische Funktionen von Bischöfen.
Es seien vor allem „zwei Aufgaben, die wir bis Juni für den Papst in einen Text bringen sollen“, erklärte Genn in diesem Kontext. Zum einen, wie noch mehr „Personen, sowohl Bischofskonferenzen als auch insbesondere gläubige Laien,“ als „Entscheidungshilfe“ in die Auswahl von Kandidaten einbezogen werden können, und zum anderen, wie zukünftige Bischöfe „aus- und weitergebildet“ werden sollen. Eine „synodale Kirche“ brauche auch „synodale Bischöfe“, so der Münsteraner Bischof.
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Seit dem 1. März diesen Jahres gibt es im Bistum Münster einen Schlichtungsrat, der erstmals kirchliche Verwaltungsentscheidungen überprüfen und Streitigkeiten schlichten soll. Dies sei „das Einlösen eines Versprechens“ als Reaktion auf die Missbrauchsstudie von 2022, so Genn.
Der Schlichtungsrat kann dabei nur tätig werden, wenn beide Konfliktparteien zustimmen. Der daraus resultierende Schlichtungsspruch ist nicht rechtlich bindend, sondern dient lediglich als Mediationsangebot, wie katholisch.de berichtete. Lehramtliche Entscheidungen und arbeitsrechtliche Konflikte sind explizit ausgenommen. Auch disziplinarische Maßnahmen gegen Kleriker unterliegen einem separaten Verfahren.
„Wir brauchen eine transparente Form der Gerichtsbarkeit, bei der Entscheidungen des Bischofs und seiner Behörde von Menschen, die damit unzufrieden sind, infrage gestellt und verhandelt werden können“, erklärte der Bischof. Der Schlichtungsrat sei zunächst unter dem Begriff der Verwaltungsgerichtsbarkeit, also rechtsverbindliche Urteile, eingeordnet worden, nach „guten Gesprächen mit römischen Verantwortlichen“ habe man dies jedoch geändert.
„Der Schlichtungsrat ist mit dem Weltkirchenrecht zu vereinbaren und noch vor Ende meiner Amtszeit umzusetzen. Die Disziplinarordnung ist gedacht für Taten, die für einen Kleriker unangemessen sind, aber weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar sind“, führte Genn aus.
Die begleitende Disziplinarordnung für Kleriker im Bistum Münster sanktioniert beispielsweise unerwünschte Annäherungen, psychische Manipulation oder die Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung in seelsorgerlichen Beziehungen.