Redaktion - Mittwoch, 23. April 2025, 13:00 Uhr.
Die Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat unter dem Titel „Segnungen für Paare, die sich lieben“ eine Handreichung veröffentlicht. Der Text war mit Spannung erwartet worden, nachdem der deutsche Synodale Weg sich dafür ausgesprochen und der Vatikan „Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren“ unter bestimmten Umständen erlaubt hatte.
Gleichzeitig veröffentlichte die Gemeinsame Konferenz am Mittwochmittag auch eine „Handreichung für einen wertschätzenden Umgang mit Priestern, die aufgrund einer Partnerschaft aus dem Amt scheiden“, die also ihr vor der Priesterweihe gemachtes Zölibatsversprechen nicht länger halten wollen.
In „Segnungen für Paare, die sich lieben“ heißt es: „Nicht kirchlich verheiratete Paare, geschiedene und wiederverheiratete Paare sowie Paare in der ganzen Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft. Nicht wenige dieser Paare wünschen sich einen Segen für ihre Beziehung.“
„Eine solche Bitte ist Ausdruck der Dankbarkeit für ihre Liebe und Ausdruck des Wunsches, diese Liebe aus dem Glauben zu gestalten“, zeigt sich die Gemeinsame Konferenz überzeugt.
Ausdrücklich bezieht sich die Handreichung auf Fiducia supplicans, das vatikanische Dokument aus dem Jahr 2023, das von Papst Franziskus gutgeheißen worden war und „Segnungen“ homosexueller und anderer außerehelicher Verbindungen erlaubt hatte. Es sei in diesem Dokument „Abstand genommen“ worden „vom bisherigen kategorischen Nein zu Segnungen von Paaren, für die eine kirchlich-sakramentale Ehe nicht möglich ist“, so die Gemeinsame Konferenz mit Nachdruck.
„In unserer Kultur und Gesellschaft, in der Menschenwürde, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung hohe Güter sind und die deshalb eine große Akzeptanz für von Liebe und Verantwortung getragene unterschiedliche Paarkonstellationen kennt, kann der Gedanke nur verstärkt werden, den Fiducia supplicans erstmals in einem lehramtlichen Papier nennt“, führte die deutsche Handreichung aus: „Alles, was in einem solchen gemeinsamen Leben und in diesen Beziehungen ‚wahr, gut und menschlich gültig ist, [wird] durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht‘.“
Am Ende der Handreichung listet die Gemeinsame Konferenz mehrere „Hinweise für die Praxis“ auf, darunter die Aufforderung, allen Bitten um einen Segen „mit einer wertschätzenden Haltung zu begegnen“.
Gleichzeitig heißt es: „Seelsorger*innen, die dennoch zu der Überzeugung gelangen, eine Segnung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren zu können oder sich diesbezüglich unsicher sind, sollen das um Segen bittende Paar an unterstützende Personen (z. B. Beauftragte für Queer-Seelsorge, Ehe- und Familienpastoral der Diözese) vermitteln.“
„Die Segnungen von Paaren, die sich lieben, können und sollen sich durch eine größere Spontaneität und Freiheit im Blick auf die Lebenssituation derjenigen auszeichnen, die um den Segen bitten. Aus diesem Grund sind für die Segnungen keine approbierten liturgischen Feiern und Gebete vorgesehen“, betont die Gemeinsame Konferenz, um dann zu mahnen: „Die Segnungen sollen so gestaltet sein, dass es zu keiner Verwechslung mit der gottesdienstlichen Feier des Ehesakraments kommt.“
Trotz aller Spontaneität gelte: „Die Segnung bedarf gemeinsamer Überlegungen, die die Wünsche und Anliegen des Paares bezüglich des jeweiligen Rahmens und der passenden Gestaltung aufgreifen und theologisch sinnvoll einbeziehen. Die größere Spontaneität und Freiheit dieser Segnungen sollen sich mit Sorgfalt in der Vorbereitung verbinden.“
Beim deutschen Synodalen Weg hatten im März 2023 mehrere Bischöfe gegen den Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ gestimmt, der die Grundlage für die nun vorgelegte Handreichung bildete. Konkret waren dies Bischof Bertram Meier von Augsburg, Bischof Gregor Maria Hanke OSB von Eichstätt, Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg, Bischof Stefan Oster SDB von Passau und mehrere Weihbischöfe. Außerdem enthielten sich einige Bischöfe der Stimme, darunter der damalige Weihbischof Herwig Gössl (jetzt Erzbischof von Bamberg), Erzbischof Stephan Burger von Freiburg und Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln.
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Kontroverse um Fiducia supplicans
Der Vatikan hatte 2021 noch festgehalten, die Kirche verfüge „weder über die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten Sinne zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen“. Auch diese Klarstellung war von Papst Franziskus gutgeheißen worden.
Weniger als drei Jahre später sah es – jetzt mit Kardinal Víctor Manuel Fernández an der Spitze des Dikasteriums für die Glaubenslehre – ganz anders aus. Fiducia supplicans hielt fest: „In dem hier umrissenen Horizont liegt die Möglichkeit der Segnung von Paaren in irregulären Situationen und von gleichgeschlechtlichen Paaren, deren Form von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden darf, um keine Verwechslung mit dem dem Ehesakrament eigenen Segen hervorzurufen.“
Zahlreiche Bischöfe, besonders auf dem afrikanischen Kontinent, leisteten Ende 2023 und Anfang 2024 ausdrücklichen Widerstand und kündigten an, solcherlei „Segnungen“ in ihren Diözesen nicht durchzuführen.
Papst Franziskus sprach in einem Interview im Januar 2024 von „kleinen ideologischen Gruppen“, die „vehement protestieren“. Ein „Sonderfall“ seien hingegen „die Afrikaner: Für sie ist Homosexualität etwas ‚Hässliches‘ aus kultureller Sicht, sie tolerieren sie nicht.“
Traditionell argumentiert die Kirche, man könne die Sünde als solche nicht segnen. Eine homosexuelle Verbindung oder ein anderweitiges außereheliches Zusammenleben (im Sinne einer geschlechtlichen Beziehung) kann also nicht gesegnet werden. Die involvierten Personen selbst können jedoch selbstverständlich als Menschen – die wie alle anderen Menschen auch Sünder sind – einen Segen empfangen. Dies war bereits vor Fiducia supplicans die kirchliche Praxis und auch auf lehrmäßiger Ebene das katholische Verständnis.
Priestertum und Zölibat
Das Anliegen der Handreichung der Gemeinsamen Konferenz von DBK und ZdK zu Priestern, die ihr feierliches Zölibatsversprechen aufgeben, ist, „die Thematik und notwendige Abläufe der Begleitung von Priestern, die aus dem Amt geschieden sind, von möglicherweise damit verbundenen Befürchtungen zu lösen“.
„Dabei will die Handreichung ein gemeinsames Bewusstsein dafür schaffen, dass es weiterhin möglich sein sollte – sofern dies von allen Beteiligten gewünscht und mitgetragen wird – gemeinsam als Akteure in und für diese, unsere Kirche tätig und gemeinsam auf dem Weg zu sein“, heißt es.
Die Kirche schließt verheirate Priester nicht grundsätzlich aus. Gerade in den Ostkirchen werden viele Priester geweiht, nachdem sie geheiratet haben. Auch sie können aber nicht heiraten, nachdem sie die Priesterweihe empfangen haben. Stirbt also die Ehefrau bereits im jungen Alter, ist eine zweite Ehe nicht möglich.
Sowohl das Eheversprechen als auch das Zölibatsversprechen sind endgültig. Die Kirche lehnt es ab, dass etwa ein Ehemann sich nach einigen Jahren einfach eine andere Frau aussucht. Ebenso gilt, dass sich ein angehender Priester für ein zölibatäres Leben entscheidet und nicht nach einiger Zeit doch lieber mit einer Frau zusammenleben kann. Dennoch erlaubt die Kirche diesen Schritt in Sonderfällen.