Redaktion - Donnerstag, 11. Dezember 2025, 10:00 Uhr.
Polens Verfassungsgericht hat am 3. Dezember einstimmig entschieden, dass die 2002 gegründete Kommunistische Partei Polens (KPP) mit der Verfassung von 1997 unvereinbar ist.
Dabei zitieren die Richter gleich zwei päpstliche Lehrschreiben.
Das Gericht ordnete die Auflösung der Organisation und ihre Streichung aus dem nationalen Register politischer Parteien an.
Das Gericht erklärte, das Parteiprogramm vertrete ideologische Prinzipien und Methoden totalitärer kommunistischer Regime, die die polnische Verfassung ausdrücklich verbiete. „Es gibt im polnischen Rechtssystem keinen Platz für eine Partei, die Verbrecher und kommunistische Regime verherrlicht, die für den Tod von Millionen Menschen verantwortlich sind, darunter unsere Landsleute", sagte Richterin Krystyna Pawłowicz bei der Verkündung der Urteilsbegründung.
Verfassungsverbot totalitärer Ideologien
Das Tribunal verwies auf Artikel 13 der polnischen Verfassung, der politische Parteien verbietet, deren Programme auf totalitäre Methoden Bezug nehmen- darunter solche des Nationalsozialismus, Faschismus oder Kommunismus. Nach Prüfung der Dokumente, Ideologie und Aktivitäten kam das Gericht zu dem Schluss, dass die erklärten Ziele der KPP mit kommunistischem Totalitarismus übereinstimmten.
Die Entscheidung erfolgte fast fünf Jahre nachdem Polens ehemaliger Justizminister Zbigniew Ziobro einen Antrag auf Verbot der KPP gestellt hatte. Im vergangenen Monat reichte auch Präsident Karol Nawrocki einen eigenen Antrag ein.
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Bezug auf päpstliche Enzykliken
Das Tribunal ging den ungewöhnlichen Schritt, katholische Soziallehre zu zitieren, und verwies auf zwei päpstliche Enzykliken, die den Kommunismus verurteilen. Die Richter zitierten Papst Pius XI. und dessen Enzyklika Quadragesimo Anno von 1931, die den Klassenkampf, die Abschaffung des Privateigentums und die „Grausamkeit und Unmenschlichkeit" des Kommunismus in Osteuropa und Asien verurteilte. Ebenso wurde die Enzyklika Divini Redemptoris von 1937 genannt, in der Pius XI. warnte, kommunistische Bewegungen schürten Klassenantagonismen und rechtfertigten Gewalt gegen Gegner im Namen des „Fortschritts".
Die KPP identifiziert sich als ideologische Erbin früherer kommunistischer Bewegungen in Polen, darunter die ursprüngliche Kommunistische Partei Polens (1918-1938) und die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei, die das Land von 1948 bis 1990 regierte. Während der Anhörung argumentierte die Vorsitzende des nationalen Exekutivkomitees der KPP, Beata Karoń, ihre Partei habe „eine gewisse Vision", und wenn die Vorschläge unattraktiv seien, werde die Partei bei Wahlen einfach keine Unterstützung gewinnen.
Das Urteil spiegelt die anhaltende Auseinandersetzung von Ländern wider, die einst unter sowjetischer Herrschaft standen und weiterhin mit den politischen und kulturellen Wunden kommunistischer Herrschaft ringen.
Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.





