Redaktion - Mittwoch, 28. Januar 2026, 16:00 Uhr.
Das Dikasterium für den Klerus im Vatikan hat die Entlassung des saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert aus dem Verwaltungsrat der Pfarrgemeinde St. Marien in Neunkirchen abgewiesen. Dies ist die erste entsprechende rechtskräftige Entscheidung.
Mit der Entscheidung wies das Dikasterium die Beschwerde des AfD-Politikers aus „rechtlicher und sachlicher Unbegründetheit“ zurück, wie die Zeit berichtet. Das Verfahren durchlief zuvor drei kirchliche Instanzen.
Schaufert war mehrere Jahre Mitglied des Verwaltungsrats der Pfarrgemeinde St. Marien. Im Februar 2024 beantragten der Verwaltungsrat und der Pfarrgemeinderat gemeinsam eine Überprüfung seiner Mitgliedschaft.
Mitte April 2024 kündigte der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg in einer Pressekonferenz die Entlassung an. Grundlage war das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) des Bistums Trier, wie CNA Deutsch berichtete.
Nach kirchlichem Recht sind Ausschlüsse aus Pfarrgremien bei „wichtigem Grund“ möglich. Das KVVG des Bistums Trier nennt unter anderem „grobe Pflichtwidrigkeit“ oder einen „Ärgernis erregenden Lebenswandel“. Der Begriff gilt im Kirchenrecht als unbestimmt und eröffnet einen weiten Auslegungsspielraum.
Schaufert legte gegen die Entscheidung Beschwerde beim Diözesanbischof ein. Bischof Ackermann wies diese im Oktober 2024 zurück. Schaufert wandte sich anschließend an das Dikasterium für den Klerus in Rom, das nun die vorherigen Entscheidungen bestehen ließ.
Er war nach eigenen Angaben 20 Jahre Mitglied der CDU, anschließend parteilos und trat 2016 der AfD bei. Seit 2022 ist er Mitglied des saarländischen Landtags und dort stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
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Zur Begründung verwies das Bistum Trier unter anderem auf die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz vom Februar 2024 mit dem Titel „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“. Darin heißt es: „Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen daher kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar.“
Die AfD sieht sich selbst weder als rechtsextrem noch als völkisch. In einer Erklärung stellte die Partei vor dem Hintergrund derartiger Vorwürfe eigens klar: „Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten.“
Der Trierer Generalvikar Ulrich von Plettenberg erklärte seinerzeit: „Selbst wenn er sich öffentlich nicht angreifbar positioniert, so bleibt doch bestehen, dass er als maßgeblich in der Öffentlichkeit wahrnehmbarer Repräsentant, als Gesicht einer Partei, die dem christlichen Menschenbild widersprechende Haltungen vertritt, der Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche schadet.“ Weiter sagte er: „Daher sehe ich keine Vertrauensbasis mehr für eine weitere Zusammenarbeit mit ihm.“
Bischof Ackermann schrieb in einem Brief an Schaufert: „Als Mandatsträger in diversen kommunalen Räten und im Landtag, dort auch in der Funktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sind Sie mehr als nur ein einfaches Mitglied der AfD. Sie repräsentieren diese Partei nach außen und werden daher mit den in der Öffentlichkeit propagierten Meinungen dieser Partei identifiziert.“
Das Bistum argumentierte, es sei der Kirchengemeinde nicht zuzumuten, öffentlich mit einem Repräsentanten einer Partei identifiziert zu werden, deren ideologische Grundlagen aus kirchlicher Sicht mit christlichen Werten unvereinbar seien. Konkreter wurden die Vorwürfe nicht.
Schaufert wies die Vorwürfe zurück. Er erklärte, dass „mir ja persönlich nachweislich nichts vorgeworfen werden kann“. Seine kirchliche Tätigkeit habe er strikt von seinen politischen Ämtern getrennt.
Nach der vatikanischen Entscheidung erklärte der AfD-Politiker seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zugleich äußerte er, sich weiterhin als gläubiger Katholik zu verstehen, aber mit der Finanzierung der Kirche über Kirchensteuern nicht einverstanden zu sein. In den meisten Ländern der Welt finanzieren sich die Bistümer und Pfarreien ausschließlich aus Spenden der Gläubigen.





