Abtreibung: Brasiliens Oberstes Gericht lehnt Antrag auf Legalisierung wegen Zika-Virus ab

Das Gebäude des "Supremo Tribunal Federal", dem Obersten Bundesgericht Brasiliens, in der Hauptstadt Brasilia.
Gustavo Toledo / Shutterstock

Eine Mehrheit der Richter des brasilianischen Obersten Bundesgerichts hat einen Antrag auf Legalisierung von Abtreibung ungeborener Kinder in Fällen abgelehnt, in denen die Mutter am Zika-Virus erkrankt ist.

Das berichtet “ACI Digital”, die portugiesisch-sprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.

Die Richter beriefen am 24. April eine virtuelle – also per Videokonferenz geführte – Plenarsitzung ein, um Argumente für und gegen einen entsprechenden Antrag der Nationalen Vereinigung der brasilianischen Pflichtverteidiger zu hören.

Während das noch Gericht offiziell bis zum 30. April abstimmen kann, haben 7 seiner 11 Richter bereits dagegen gestimmt und die Maßnahme somit faktisch abgelehnt.

Abtreibung ist in Brasilien illegal, doch in früheren Urteilen des Obersten Gerichtshofs wurde sie in Fällen von Vergewaltigung, einer erwiesenen Lebensgefahr für die Mutter und ab 2012 auch für Babys, bei denen Anencephalie diagnostiziert wurde, zu einem "nicht strafbaren Verbrechen" erklärt.

Das Zika-Virus erregte 2015 internationale Aufmerksamkeit, nachdem in Gebieten Brasiliens nach einem Ausbruch des Virus in Gebieten im Nordosten Brasiliens ein Anstieg der Fälle von Geburtsfehler-Mikrozephalie festgestellt wurde - ein Zustand, der durch ungewöhnlich kleine Köpfe, Gehirne und Entwicklungsverzögerungen gekennzeichnet ist.

Forschungen über das Virus legten einen Zusammenhang zwischen einer Infektion mit dem Zika-Virus während der Schwangerschaft und schweren neurologischen Geburtsfehlern, einschließlich Mikrozephalie und unvollständiger Gehirnentwicklung, nahe.

Einige Experten kritisierten jedoch technische und wissenschaftliche Mängel im jetzt abgelehnten Antrag.

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Die Union der katholischen Juristen von Rio de Janeiro gab eine offizielle Erklärung heraus, in der sie argumentierte, dass nie ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Zika-Virus und dem in Brasilien aufgetretenen Mikrozephalie-Ausbruch hergestellt worden sei.

Raphael Câmara, ein Professor für Gynäkologie der Universität Rio de Janeiro, sagte, als im Jahr 2016 geprüft wurde, Abtreibung in Fällen einer Zika-Infektion zuzulassen, sei noch wenig über das Virus bekannt gewesen.

"Seitdem haben wir Antworten auf viele der Fragen", so Câmara. "Neuere Studien zeigen, dass Föten infizierter Mütter nur in 5 bis 14% der Fälle betroffen sind, wobei die Mehrheit leichte Probleme hat, wie Untersuchungen der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) zeigen".

Die CDC sind eine nationale Gesundheitsbehörde der USA, in etwa vergleichbar mit dem Berliner Robert Koch Institut.

Mehr noch: Die Diagnose einer Infektion in Brasilien ist alles andere als zuverlässig, betont Professor Câmara. "Eine kürzlich von den CDC veröffentlichte Studie gezeigt, dass 73% der brasilianischen Labors den Zika-Virus nicht genau diagnostizieren können. Somit is der juristische Antrag bedeutungslos ist, insofern wir gar nicht zuverlässig feststellen können, ob und wann jemand 'mit Zika infiziert' ist". Auf der Basis, dass jemand "vielleicht" mit Zika infiziert sei, könne man jedoch weder rechtlich noch medizinisch eine Abtreibung eines Kindes rechtfertigen, betont der Gynäkologe.

Lebensschützer hatten sich bereits vor der Entscheidung des Gerichts gegen eine Änderung der Gesetze zum Schutz des ungeborenen Lebens ausgesprochen. Eine CitizenGo-Petition gegen das Gerichtsverfahren erhielt mehr als 184.000 Online-Unterschriften.

Auch die brasilianische Bischofskonferenz hatte sich gegen den Antrag ausgesprochen und die Katholiken des Landes aufgerufen, das Leben zu verteidigen und sich gegen eine Einführung der Abtreibung zu wehren. Die Bischöfe schrieben einen Offenen Brief – und auch privat – an den Obersten Gerichtshof und bekräftigten die "Pflicht, das unantastbare Geschenk des Lebens zu erhalten". Im Jahr 2017 erklärte die Konferenz: "Es steht keiner öffentlichen Behörde zu, das Recht auf Leben oder wer leben oder sterben wird, selektiv anzuerkennen. Diese Diskriminierung ist böse und ausgrenzend".

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