Kirche in Österreich: Maskenpflicht im Gottesdienst teilweise wieder eingeführt

Atemschutzmaske
De an Sun / Unsplash (CC0)

Die Katholische Kirche in Österreich verschärft in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Coronavirus-Präventionsmaßnahmen. Dies berichtete Kathpress am Dienstagabend. Vor allem in Regionen mit steigenden Infektionszahlen sei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend, nachdem diese Regelung zwischenzeitlich aufgehoben war.

Die neuen Regelungen sollen nach Aussagen der österreichischen Kultusministerin Susanne Raab kommenden Freitag in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte ihre neuen Maßnahmen vorgestellt. Anlass für die Verschärfung sind die zuletzt wieder gestiegenen Coronavirus-Infektionen und die andauernde COVID-19-Pandemie.

Kultusministerin Raab sagte dazu wörtlich:

"Bereits in der Vergangenheit haben wir eng mit den Kirchen und Religionsgesellschaften zusammengearbeitet, um die Ausbreitung des Coronavirus so rasch wie möglich einzudämmen. Leider haben wir in den letzten Wochen erhöhte Fallzahlen auch im Religionsbereich beobachten müssen. Jetzt geht es darum, zu verhindern, dass die Coronavirus-Infektionen in Österreich weiter zunehmen. Umso erfreulicher ist es, dass die Kirchen und Religionsgesellschaften ihre Verantwortung wahrnehmen und weiterhin mit der Bundesregierung an einem Strang ziehen."

Grundsätzlich betonte das Kultusministerium, dass aufgrund der aktuellen Erhöhung der Covid-Fallzahlen "erhöhte Vorsicht und Achtsamkeit geboten" sei. Konkret wurde vereinbart, dass "in Regionen mit hohen Coronavirus-Infektionszahlen" auf ein "konsequentes Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Gottesdienst" zu achten sei. Verpflichtend ist der Mund-Nasenschutz zudem bei Gottesdiensten in Gemeinden, "in denen verstärkt rückkehrende Mitglieder aus Risikogebieten im Ausland teilnehmen".

Auch das "vorübergehende Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten ist eine Möglichkeit", heißt es weiter. Weiterhin sollen Desinfektionsmitteln bereitgestellt werden und die regelmäßig verwendeten Flächen häufig gereinigt werden. Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren einer Infektion, die darüber hinaus gehen, können in Österreich von der Kirche und anderen Religionsgesellschaften nach eigenem Ermessen gesetzt werden.

Für den Bereich der Katholischen Kirche ist dafür die "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste" maßgeblich. Darin ist auch festgelegt,, dass jede Diözese bei Bedarf Verschärfungen der Sicherheitsmaßnahmen für den diözesanen oder regionalen Bereich erlassen kann. 

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