"Maria 1.0" ruft Kanzlerkandidaten auf, Matic-Report abzulehnen

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Azul Aziz / Unsplash (CC0)

Die katholische Fraueninitiative "Maria 1.0" kritisiert die Entscheidung des Europäischen Parlamentes, dass die EU-Staaten dem Matic-Bericht folgen und Abtreibung ungeborener Kinder als Grundrecht gewährleisten sollen.

"Das Europaparlament hat den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen in der Europäischen Union gefordert. Das grenzt für uns an grausamste Barbarei", so Clara Steinbrecher, Sprecherin der Initiative."Die Gefühlskälte, mit der die Brüsseler Technokraten über die Legalisierung von Kindstötungen reden, ist erschreckend", so Steinbrecher weiter.

Von Ursula von der Leyen, selbst Christin und Mutter, habe "Maria 1.0" erwartet, dass sie sich zum Lebensrecht der ungeborenen Kinder bekennt. "Wir rufen alle derzeitigen Bewerberinnen und Bewerber um das Kanzleramt auf, sich klar zum Recht auf Leben zu bekennen und den Matic-Bericht abzulehnen", betont Maria 1.0.

"Der Bericht greift in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Definition und Verwaltung ihrer nationalen Gesundheitssysteme oder ihrer nationalen gesundheitspolitischen Entscheidungen ein, wie sie in Artikel 168, Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt ist", so Clara Steinbrecher, weshalb sich weder Herr Laschet noch Frau Baerbock oder Herr Scholz "wegducken" dürften.

Die Mitgliedsstaaten sollten gewährleisten, dass Abtreibungen in der frühen Schwangerschaft rechtmäßig seien, hieß es in dem am Donnerstag in Brüssel angenommenen Bericht. Der Matic-Report fordert damit die Abschaffung des Rechts auf Gewissensfreiheit für medizinisches Personal. Das Ziel des Matic-Reports ist es, es für Pro-Life-Ärzte unmöglich zu machen, sich einer Ausübung einer Abtreibung zu widersetzen. Laut dem Bericht würde die Verweigerung einer Abtreibung durch einen Arzt "als Verweigerung der medizinischen Versorgung" angesprochen werden.

"Wir verwahren uns auch gegen die im Matic-Report erhobene Forderung, LGBT- und Gender-Indoktrination von der Grundschule an ohne Information oder Zustimmung der Eltern einzuführen". Zwar befinde man sich in einer zunehmend hedonistischen Gesellschaft, in welcher Liebe irrtümlich mit egoistischer Lustbefriedigung verwechselt werde. Aber dagegen müsse an Schulen Aufklärung betrieben werden, so die Frauenbewegung. Die katholische Sittenlehre gründe nicht nur auf dem Glauben, sondern auch auf dem Naturrecht. 

Katholische Kirchenvertreter und Experten sowie Lebensrechtler hatten das Europäische Parlament aufgefordert, den Bericht abzulehnen, der von dem kroatischen Politiker Predrag Fred Matić eingebracht wurde.

Das Parlamentarische Netzwerk für kritische Fragen (PNCI) mit Sitz in Washington, D.C., bezeichnete den Matic-Bericht als "extrem" und "radikal".

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Das Sekretariat der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) äußerte sich alarmiert über den Bericht und sagte, dass es "ethisch unhaltbar" sei, Abtreibung als "wesentliche" Gesundheitsdienstleistung einzustufen.

Auch die deutschen Bischöfe äußerten sich negativ über den Ansatz.

Scharf und deutlich kritisierte Erzbischof Stanisław Gądecki, der Vorsitzende der polnischen Bischofskonferenz, den Bericht.

"Abtreibung ist immer eine Verletzung des grundlegenden Menschenrechts auf Leben, eine Verletzung, die noch abscheulicher ist, weil sie das Leben des schwächsten und völlig wehrlosen Menschen betrifft. Sie ist daher eine Manifestation der ungerechtesten Diskriminierung", sagte er.

Der Matić-Bericht, offiziell bekannt als "Bericht über die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU, im Rahmen der Frauengesundheit", wurde am 11. Mai vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments angenommen.

In einer begleitenden "erläuternden Erklärung" heißt es, der Bericht komme "zu einem entscheidenden Zeitpunkt in der EU, da Rückschläge und Rückschritte bei den Frauenrechten an Fahrt gewinnen und zur Aushöhlung erworbener Rechte beitragen und die Gesundheit von Frauen gefährden."

Zwei Mitglieder des Europäischen Parlaments, Margarita de la Pisa Carrión und Jadwiga Wiśniewska, legten eine "Minderheitenposition" dar und argumentierten, der Bericht habe "keine rechtliche oder formale Strenge".

"Er geht über seinen Auftrag hinaus, indem er Themen wie Gesundheit, Sexualerziehung und Reproduktion sowie Abtreibung und Bildung anspricht, die in der Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedsstaaten liegen", schrieben sie.

"Es behandelt die Abtreibung als ein angebliches Menschenrecht, das im internationalen Recht nicht existiert. Dies ist ein Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die wichtigsten verbindlichen Verträge sowie gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union."

Sie stellten fest, dass 154 Änderungsanträge gegen den Text eingereicht wurden.

Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ), eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Straßburg, erklärte, dass die Befürworter des Berichts versuchten, "eine neue Regelung einzuführen, ohne dass es auf den ersten Blick so aussieht, als ob sie aufgezwungen würde."

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