Coronavirus: Österreichs "Lockdown" bringt "keine Einschränkung der Religionsausübung"

Wien
Jacek Dylag / Unsplash (CC0)

Ein "Lockdown für Ungeimpfte" ist ab dem heutigen Montag in ganz Österreich in Kraft. Doch der Kirchgang und das Menschrecht auf Ausübung der Religion ist damit nicht eingeschränkt, so die österreichische Bischofskonferenz.

Das berichtet die Agentur "kathpress". 

Die Bischöfe haben am Donnerstag im Rahmen ihrer Vollversammlung von selbst mit Blick auf die deutlich gestiegenen Infektionszahlen die Coronaregeln für die Katholische Kirche verschärft.

Die österreichischen Bischöfe veröffentlichten dazu auch eine überarbeitete Rahmenordnung und Präventionskonzept für die Feier der heiligen Messe und anderer Gottesdienste.

Die wichtigste Regel ist das Tragen einer FFP2-Maske bei öffentlichen Gottesdiensten, so "kathpress", unerheblich dabei ist der Status hinsichtlich Genesung, Impfung oder Testung.

Zusätzlich müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Für "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung kann eine 2G-Regel vereinbart werden. Wenn das der Fall ist, kann auf die FFP2-Maske verzichtet werden.

Je nach Covid-19-Infektionslage kann sich in einzelnen Diözesen die Lage verändern. 

Um Mitternacht am heutigen 15. November traten die neuen Regeln in der Bundesrepublik Österreich in Kraft, denen zufolge Ungeimpfte die Wohnung nicht mehr verlassen dürfen, es sei denn sie haben notwendige Besorgungen zu erledigen. Davon sind "rund zwei Millionen Menschen" betroffen, berichtete der ORF.  

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Ausgenommen sind natürlich Kinder bis zwölf Jahren und Schwangere. 

Man wolle mit der jüngsten Verschärfung für Ungeimpfte einen Lockdown für alle verhindern. „Die vierte Welle hat uns mit voller Härte erwischt“, sagte Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) am Sonntag.

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