Würzburg - Freitag, 24. Februar 2023, 11:45 Uhr.
Ein Briefwechsel aus dem Jahr 1986 zeige, dass Kardinal Joseph Ratzinger von Missbrauch wusste, der durch den Priester Peter H. verübt wurde, berichteten das Portal Correctiv sowie der Bayerische Rundfunk. Der Priester, Volljurist und Kirchenrechtler Stefan Mückl, der den emeritierten Papst Benedikt XVI. bei der Zusammenarbeit mit der Missbrauchsstudie für die Erzdiözese München und Freising beraten hat, verteidigte den verstorbenen Pontifex nun gegen Vorwürfe, er habe doch vom „Fall Peter H.“ gewusst.
Zunächst einmal sei das von Correctiv erwähnte Material bereits bekannt, so Mückl im Gespräch mit der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ am Mittwoch: „Der erst jetzt in seinen Einzelheiten öffentlich gemachte Vorgang aus dem Jahr 1986 war in dem Aktenmaterial enthalten, das der Münchener Kanzlei WSW zur Vorbereitung ihres ‚Gutachtens‘ vorlag.“
„Auch ich hatte ihn im Rahmen der Akteneinsicht für Papst Benedikt gesehen“, sagte der an der Päpstlichen Universität Santa Croce lehrende Kirchenrechtler. „Im Sonderband zum ‚Priester X.‘ – wie WSW Peter H. nannte – wird der Vorgang auch erwähnt, freilich in sehr allgemeiner Wendung: ‚Auf Antrag der Erzdiözese‘ habe H. ‚von der zuständigen Behörde in Rom‘ die Erlaubnis zur Zelebration mit Traubensaft erhalten (S. 36).“
Correctiv hatte berichtet, der stellvertretende Generalvikar des Erzbistums München und Freising, Bernhard Egger, habe „in einem Brief im August 1986 an den Vatikan um Erlaubnis für den damaligen Priester H. gebeten, dass dieser wegen ‚absoluter Alkoholunverträglichkeit‘ die Messfeiern mit Traubensaft statt mit Wein feiern dürfe“. In dem Schreiben seien auch „die Sexualstraftaten an Kindern, ‚die in alkoholisiertem Zustand begangen wurden‘“, erwähnt worden.
„Ratzinger, der damals Chef der Glaubenskongregation im Vatikan war, erlaubte H., den Traubensaft statt Wein für die heilige Messe zu trinken und unterschrieb den Antwortbrief persönlich“, so Correctiv. „In dem Antwortschreiben ging er nicht auf die Sexualstraftaten des Priesters H. Ein.“
Dennoch habe der spätere Papst nicht notwendigerweise von den Missbrauchstaten des Priesters Peter H. gewusst, betonte Mückl. „Der Sachbearbeiter in der Glaubenskongregation, der die Entscheidung vorbereitete, kannte demnach die Vorgeschichte. In der abschließenden Antwort des damaligen Präfekten wird diese, wie in Presseberichten zutreffend zu lesen ist, dagegen nicht erwähnt. Man muss dabei die kuriale Verwaltungspraxis kennen: Jedes Schriftstück eines Dikasteriums wird, unabhängig von der Bedeutung des Inhalts, vom Präfekten oder, wenn dieser verhindert ist, vom Sekretär unterschrieben. Anders als etwa bei den staatlichen Ministerien in Deutschland unterschreibt nicht der sachbearbeitende (und aktenkundige) Beamte ‚in Vertretung‘.“
„Praktisch muss man sich das so vorstellen, dass dem Präfekten regelmäßig eine mehr oder weniger umfangreiche Unterschriftenmappe vorgelegt wird, die allein die verfahrensabschließenden Schriftstücke enthält, nicht aber den dazu gehörenden Aktenstoff“, erklärte Mückl. „Daher ist der Schluss von der Unterschrift unter ein Schriftstück auf nähere Kenntnis der Hintergründe mindestens gewagt.“
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